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   BGH, 21.05.1954 - 2 StR 118/51   

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BGH, 21.05.1954 - 2 StR 118/51 (https://dejure.org/1954,422)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1954 - 2 StR 118/51 (https://dejure.org/1954,422)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1954 - 2 StR 118/51 (https://dejure.org/1954,422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 176
  • NJW 1954, 1252
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63

    1. Auschwitz-Prozess

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 176 und die dort zitierten Entscheidungen), der sich das Schwurgericht anschliesst, haben die Besatzungsgerichte keine inländische Gerichtsbarkeit ausgeübt, selbst wenn sie deutsches Recht angewendet haben.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass das Urteil eines Besatzungsgerichts nicht das deutsche Strafklagerecht verbraucht, weil ein Besatzungsgericht nicht inländische Gerichtsbarkeit ausübt und nur Urteile inländischer Gerichte das Strafklagerecht verbrauchen können (BGHSt 6, 176).

    Mit den entgegengesetzten Entscheidungen aus der Zeit nach dem ersten Weltkrieg und den Urteilen von Oberlandesgerichten nach 1945 hat der erkennende Senat sich bereits in der Entscheidung BGHSt 6, 176 befasst.

  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Nun gilt das Verbot der Doppelverfolgung nach ständiger Rechtsprechung allerdings nicht im Verhältnis zur ausländischen Gerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 12, 62 [BVerfG 17.01.1961 - 2 BvL 17/60] ; BGHSt 6, 176 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51] ; 12, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58] ; BGH NJW 1969, 1542 Nr. 11; BayVerfGH 16, 15).

    Die vielfältige Verschränkung von nationaler Gerichtsbarkeit und Gerichtsbarkeit der Gemeinschaften verbietet es nach Auffassung des Senats, die Grundsätze hier anzuwenden, die der Bundesgerichtshof für das Verhältnis der deutschen Gerichtsbarkeit zur Militärgerichtsbarkeit der ehemaligen Besatzungsmächte entwickelt hat (vgl. BGHSt 6, 176 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51] und die dort S. 177 angeführten Entscheidungen).

  • BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, wird die Strafklage nur durch das Urteil eines deutschen Gerichts verbraucht (vgl. BGHSt 3, 110, 113 [BGH 08.07.1952 - 1 StR 123/51]; 6, 176 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51]; auch OGHSt 2, 375, 376).
  • BGH, 14.02.1966 - GSSt 1/65

    Verurteilung wegen eines Kriegsverbrechens - Anwendbarkeit eines

    Dabei war entsprechend der Auffassung, daß neben der Ausübung der Gerichtsbarkeit durch die Besatzungsmacht kein Raum für eine konkurrierende Ausübung der Gerichtsbarkeit des besetzten Landes sein kann (vgl. BGHSt 12, 328 [BGH 09.01.1959 - 2 ARs 59/58]; abweichend BGHSt 6, 176, 179 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51] a.E.; vgl. ferner auch die Regelung in Art. 3 Abs. 4 und Art. 4 Kontrollratsgesetz Nr. 10), in erster Linie gerade an Fälle gedacht, in denen eine der drei Mächte tatsächlich Justizhoheit ausgeübt hatte.

    Allerdings hätte das Schwurgericht im Fall Zaksek nur auf vorläufige Einstellung des Verfahrens erkennen dürfen, weil Art. 3 Abs. 2 ÜV die Möglichkeit offen läßt, den Ausschluß der deutschen Gerichtsbarkeit durch eine besondere Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen der drei Mächte oder der betreffenden Macht jederzeit aufzuheben und damit dem ungeschmälert fortbestehenden deutschen Strafklagerecht (vgl. BGHSt 6, 176 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51]) freien Lauf zu geben.

  • BGH, 27.03.1956 - 1 StR 447/55

    Rechtsmittel

    Daß er wegen einer oder einzelner der jetzt abgeurteilten Verfehlungen schon vom französischen Militärgericht bestraft werden war (Bl 5 R UA), stand seiner erneuten Verurteilung durch das deutsche Gericht nicht entgegen (BGHSt 6, 176 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51]).

    Die bloße Berücksichtigung dieser Strafe als Milderungsgrund genügt der Vorschrift des § 7 StGB nicht (vgl BGHSt 6, 176 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51]).

  • LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67

    (Dritter) Auschwitzprozess

    Aus § 7 StGB ergibt sich wie aus §§ 3, 5 StGB und § 153b StPO ausdrücklich, dass nur Urteile inländischer Strafgerichte das Strafklagerecht verbrauchen (vgl. BGHSt 6, 176 (177)).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Außerdem spielt das spezielle Problem des Strafklageverbrauchs, das Gegenstand der Judikatur ist, auf welche die Strafkammer sich berufen hat, im Falle der Vorverurteilung durch ein ausländisches Gericht keine Rolle, wenn nicht durch völkerrechtlichen Vertrag die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Strafurteilen vereinbart ist (vgl. BGHSt 6, 176, 177 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51]; 24, 54, 57; BGH NJW 1969, 1542; BGH GA 1977, 111; Kern/Roxin, Strafverfahrensrecht 15. Aufl. § 51 III 2).
  • LG Düsseldorf, 30.06.1981 - 8 Ks 1/75

    Tötung von 200-400 seuchenkranken Häftlingen ('Fleckfieberaktion'). Selektion und

    in Polen nur wegen Misshandlungen, nicht aber wegen Tötungen von Häftlingen angeklagt und verurteilt worden ist, und abgesehen schliesslich davon, dass auch der Angeklagten Ryan in Wien nicht die im vorliegenden Verfahren vorgeworfenen Straftaten zur Last gelegt worden waren, ist ein Verbrauch der Strafklage aber auch bezüglich dieser Angeklagten schon deshalb nicht eingetreten, weil das in Artikel 103 Abs. 3 GG normierte Verbot der mehrfachen Bestrafung wegen derselben Tat nur gegenüber Urteilen deutscher Gerichte, nicht aber auch im Verhältnis zu ausländischen Verurteilungen Geltung hat (so auch BGH - 2 StR 71/64 - vom 25.11.1964 ; BGHSt 3/110, 113; 6/176).
  • LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64

    Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter

    Die Bescheide der Spruchkammerinstanzen bewirken keinen Verbrauch der Strafklage (vgl. BGHSt 3, 110, 113; 6, 176; BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 ).
  • LG Düsseldorf, 15.10.1960 - 8 Ks 2/59

    Exekution von mindestens 200 Häftlingen im Rahmen der 'Sonderbehandlung'

  • BGH, 17.10.1958 - 5 StR 296/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.09.1958 - 5 StR 64/58
  • OLG Oldenburg, 30.04.1982 - 2 Ws 158/82

    Erforderlichkeit eines Ausspruchs im Urteil für die Anrechnung einer im Ausland

  • BGH, 21.10.1980 - 5 StR 54/80

    Strafklageverbrauch - Verhältnis zur ausländischen Gerichtsbarkeit - Beweiswert

  • BGH, 19.07.1966 - 1 StR 165/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung, Untreue, Betrug,

  • LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64

    Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins

  • BGH, 08.07.1955 - 2 StR 138/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 285/54

    Misshandlung von Häftlingen (zum Teil mit Todesfolge), Vergewaltigung eines

  • LG Düsseldorf, 29.03.1971 - 8 Ks 2/70

    Einzelerschiessungen von Juden des Lagers 'Majowka' nach Flucht- oder

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64

    Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verurteilung wegen Betruges

  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 34/54

    Rechtsmittel

  • LG Weiden/Oberpfalz, 06.05.1960 - KLs 3/60

    Erschiessung zweier entflohener russischer Kriegsgefangener

  • BGH, 13.07.1956 - 3 ARs 4/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1955 - 2 StR 308/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1955 - 2 StR 212/55

    Rechtsmittel

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