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BGH, 21.05.1959 - VIII ZR 53/58, VIII ZR 144/58 |
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- BGH, 21.05.1959 - VIII ZR 42/59 Die Revision, die zur Begründung im wesentlichen auf die Revisionsbegründungen in den Sachen VIII ZR 53/58 und VIII ZR 144/58 verweist, kann keinen Erfolg haben aus den Erwägungen, die dazu geführt haben, daß durch das eingangs bezeichnete Urteil des erkennenden Senats die Revisionen in den genannten beiden Sachen zurückgewiesen worden sind.