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   BGH, 21.05.1965 - V ZR 25/63   

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https://dejure.org/1965,6051
BGH, 21.05.1965 - V ZR 25/63 (https://dejure.org/1965,6051)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1965 - V ZR 25/63 (https://dejure.org/1965,6051)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1965 - V ZR 25/63 (https://dejure.org/1965,6051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Gläubigerbenachteiligung - Zustandekommen eines Kaufvertrags - Bestehen eines Einigungsmangels - Ergänzung eines Vertrages durch eine Wertsicherungsklausel - Verpflichtung der Parteien zur Mitwirkung an der Ergänzung des Vertrags durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1958 - VIII ZR 141/57
    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - V ZR 25/63
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 20. Januar 1954 (II ZR 1/53, LM BGB § 154 Nr. 2) anerkannt, daß die Berufung auf einen offenen Einigungsmangel (§ 154 Abs. 1 BGB) unter Umständen einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen und deshalb unbeachtlich sein kann, jedoch die Frage, ob das auch bei einem versteckten Einigungsmangel (§ 155 BGB) gilt, im Urteil vom 10. Oktober 1958 (VIII ZR 141/57) als zweifelhaft bezeichnet, ohne abschließend dazu Stellung zu nehmen.
  • BGH, 20.01.1954 - II ZR 1/53

    Vereinbarkeit einer Berufung auf einen offenen Einigungsmangels mit dem Grundsatz

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - V ZR 25/63
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 20. Januar 1954 (II ZR 1/53, LM BGB § 154 Nr. 2) anerkannt, daß die Berufung auf einen offenen Einigungsmangel (§ 154 Abs. 1 BGB) unter Umständen einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen und deshalb unbeachtlich sein kann, jedoch die Frage, ob das auch bei einem versteckten Einigungsmangel (§ 155 BGB) gilt, im Urteil vom 10. Oktober 1958 (VIII ZR 141/57) als zweifelhaft bezeichnet, ohne abschließend dazu Stellung zu nehmen.
  • BGH, 24.01.1951 - II ZR 23/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - V ZR 25/63
    Diese Vorschrift, die besagt, daß, solange nicht die Parteien sich über alle Punkte geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen ist, enthält, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24. Januar 1951 (II ZR 23/50, LM BGB § 154 Nr. 1) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und dem Schrifttum ausgeführt hat, keine Vermutung, sondern eine Auslegungsregel.
  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 179/79

    Zustandekommen eines Vertrages trotz noch offener Vertragspunkte

    Diese Vorschrift enthält jedoch nur eine Auslegungsregel (BGH Urteile vom 24. Januar 1951 - II ZR 23/50 - NJW 1951, 397; vom 23. November 1959 - II ZR 187/58 = NJW 1960, 430; vom 21. Mai 1965 - V ZR 25/63 = WM 1965, 950, 951 f, Palandt/Heinrichs a.a.O. § 154 Anm. 1 b; Soergel/H. Lange/Hefermehl BGB 11. Aufl. § 154 Rdn. 6; Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 154 Rdn. 3; Erman/Hefermehl BGB 6. Aufl. § 154 Rdn. 1).
  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 109/66

    Sicherung einer vereinbarten Rente durch eine Rentenschuld - Streit über die Art

    Wegen des Sachverhaltes wird verwiesen auf den Tatbestand des Senatsurteils vom 21. Mai 1965 - V ZR 25/63.
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