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   BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66   

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BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66 (https://dejure.org/1969,1196)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1969 - I ZR 131/66 (https://dejure.org/1969,1196)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1969 - I ZR 131/66 (https://dejure.org/1969,1196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen warenzeichenmäßigen Gebrauch der Bezeichnungen "Rudolf F." und "Rudolf F. s." in der Schreibwarenbranche - Vorliegen einer zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 732
  • GRUR 1969, 690
  • DB 1969, 1599
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66
    Diese Abstandslehre darf aber, wie der erkennende Senat klargestellt hat (BGHZ 46, 152, 162 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - V.), nicht im Sinne einer formalen "Zirkeltheorie" mißverstanden werden, die letzten Endes auf einen unzulässigen Einwand aus dem Recht eines Dritten hinauslaufen würde.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind im patentamtlichen Widerspruchsverfahren entsprechend seiner Eigenart als Registerverfahren eine Reihe von Fragen, die für die endgültige Berechtigung einer Eintragung bedeutsam werden können, nicht zu untersuchen, darunter im allgemeinen gerade auch die Erstarkung eines Zeichens durch Verkehrsgeltung und umgekehrt seine Schwächung durch Drittzeichen (BGHZ 46, 152, 158) [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] .

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66
    Diese mögliche Schwächung ist damit begründet worden, daß der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen ähnlicher Kennzeichnungen genötigt werden könne, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten, und daß unter dieser Voraussetzung bereits geringe Unterschiede zum Ausschluß der Verwechslungsgefahr genügen könnten, oder daß der Verkehr dem auf dem fraglichen Warengebiet eine Reihe ähnlicher Zeichen begegnen, aus der Ähnlichkeit noch nicht auf die Herkunft aus dem gleichen Geschäftsbetrieb schließe, also keiner Verwechslungsgefahr im Sinne eines Herkunftsirrtums unterliege (BGH a.a.O. S. 156 m.w.Nachw.; GRUR 1968, 371, 375 - Maggi).

    Dazu reicht, wie der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben hat (vgl. GRUR 1957, 499, 501 - Wipp), in der Regel noch nicht die Benutzung eines einzelnen im Ähnlichkeitsbereich liegenden Drittzeichens, namentlich dann nicht, wenn die Klagekennzeichnung ihrerseits im Verkehr stark durchgesetzt ist und daher einer Schwächung der Kennzeichnungskraft stärkeren Widerstand entgegensetzt (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 376 - Maggi m.w.Nachw.).

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66
    Die auf dem Gebiet des Firmenrechts entwickelten Grundsätze zum Recht der Namensgleichen beruhen - wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung klargestellt hat (BGHZ 45, 246, 249 [BGH 11.05.1966 - Ib ZB 8/65] - Merck) - auf der Erwägung, daß der Familienname ein übliches und weithin sogar vorgeschriebenes Element zur Bildung von Firmen bezeichnungen ist und daß es niemandem verwehrt werden kann, sich in redlicher Weise im Geschäftsleben unter seinem Namen zu betätigen.
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66
    Dazu reicht, wie der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben hat (vgl. GRUR 1957, 499, 501 - Wipp), in der Regel noch nicht die Benutzung eines einzelnen im Ähnlichkeitsbereich liegenden Drittzeichens, namentlich dann nicht, wenn die Klagekennzeichnung ihrerseits im Verkehr stark durchgesetzt ist und daher einer Schwächung der Kennzeichnungskraft stärkeren Widerstand entgegensetzt (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 376 - Maggi m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66
    Es erscheint ferner gerechtfertigt, dem Beklagten eine angemessene Aufbrauchsfrist zuzubilligen, die auch noch in der Revisionsinstanz beantragt und nach dem Rechtsgedanken des § 242 BGB dann zuerkannt werden kann, wenn einerseits der unterlassungspflichtigen Partei für den Fall einer sofortigen Umstellung unverhältnismäßige Nachteile erwachsen würden und wenn andererseits die befristete Weiterbenutzung der untersagten Bezeichnung für den Verletzten keine unzumutbaren Beeinträchtigungen mit sich bringt (vgl. BGH GRUR 1966, 495, 498 - Uniplast m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66
    Es erscheint allerdings angezeigt, das Verbot entsprechend dem Hilfsantrag der Revision stärker auf die vom Beklagten konkret benutzten Kennzeichnungen abzustellen, da sich nicht von vornherein die Möglichkeit schlechthin ausschließen läßt, den Namen Rudolf F. derart in weitere Kennzeichenbestandteile einzubauen, daß die Gefahr von Verwechslungen ausscheidet (BGH GRUR 1958, 189, 196 - Zeiss).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53

    Alpha

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66
    Hat daher das Patentamt eine Zeichenübereinstimmung verneint, so besteht für den Widersprechenden ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis, im Wege der Löschungsklage gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 WZG einzuschreiten oder den sachlich-rechtlichen Löschungsanspruch geltend zu machen, der nach gefestigter Rechtsprechung dann gegeben ist, wenn durch eine Rechtsverletzung ein dauernder Zustand im Register geschaffen ist, der nur durch eine entsprechende Löschung beseitigt werden kann (vgl. dazu BGH GRUR 1955, 487, 488).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 207/08

    Gartencenter Pötschke

    Es ist daher in aller Regel nicht gerechtfertigt, dass der Inhaber älterer Kennzeichenrechte nicht nur den persönlichkeitsrechtlich privilegierten Gebrauch des Namens als Unternehmenskennzeichen, sondern auch den markenmäßigen Gebrauch oder die Eintragung als Marke dulden muss (BGHZ 45, 246, 250 - Merck; BGH, Urteil vom 21. Mai 1969 - I ZR 131/66, GRUR 1969, 690, 691 - Faber; BGH, GRUR 1986, 402, 403 - Fürstenberg; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 478 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger; BGH, WRP 2011, 886 Rn. 40 - Peek & Cloppenburg II; krit. Scholz, GRUR 1996, 679, 687).
  • BGH, 12.06.1970 - I ZR 84/68

    Verletzung von Firmenrechten und Warenzeichenrechten - Anspruch auf Verbot einer

    BGHZ 46, 152, 156, 162 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - Vitapur; GRUR 1969, 690, 692 - Faber).

    Demgemäß kann der prioritätsjüngere Kennzeichenbenutzer aus der sogenannten Abstandslehre selbst dann kein Recht zur Mitbenutzung der strittigen Kennzeichnung ableiten, wenn bereits zwei selbständige Unternehmen den gleichen Kennzeichenbestandteil nebeneinander in großem Umfang auf dem gleichen Warengebiet benutzt haben, sofern die Mitbenutzung dieses Bestandteils durch einen Dritten die Gefahr von Herkunftsirrtümern und die Verkehrsverwirrung vergrößert (BGH GRUR 1969, 690, 692 - Faber).

    Dazu genügt in der Regel noch nicht die Benutzung eines einzelnen im Ähnlichkeitsbereich liegenden Drittzeichens, namentlich dann nicht, wenn die Klagekennzeichnung ihrerseits im Verkehr stark durchgesetzt ist und daher einer Schwächung der Kennzeichnungskraft stärkeren Widerstand entgegensetzt (vgl. dazu BGH GRUR 1966, 259, 261 - Napoleon I; 1969, 690, 692 - Faber m.w.Nachw.).

  • BGH, 17.01.1991 - I ZR 117/89

    Germania; Unterscheidungskraft des Firmenbestandteils "Germania";

    So wie die Wahl einer Kennzeichnung im Bereich ähnlicher Kennzeichnungen nur eine geringe Unterscheidungskraft erbringt, führt das Aufkommen ähnlicher Kennzeichnungen zu einer Verringerung der Unterscheidungskraft mit einer entsprechenden Einengung des Schutzumfangs (BGHZ 45, 131, 139 f. [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening; 46, 152, 156, 162 - Vita pur; BGH, Urt. v. 21.5.1969 I ZR 131/66, GRUR 1969, 690, 692 = WRP 1969, 443 Faber II), weil der Verkehr in derartigen Fällen infolge des engen Nebeneinanders der Kennzeichnungen genötigt und daran gewöhnt ist, sorgfältiger auf die Kennzeichnung zu achten, um Verwechslungen auszuschließen (BGHZ 46, 152, 156 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] Vita pur).
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Für das Gebiet der Gleichnamigen hat der Senat aber schon mehrfach ausgeführt, daß keiner von beiden berechtigt ist, sich durch die Wahl neuer verwechslungsfähiger Bezeichnungen oder durch die Benutzung der bisherigen Bezeichnungen für neue Waren oder auch durch den Übergang von der firmenmäßigen zur warenzeichenmäßigen Benutzung einer Bezeichnung weiter als bisher dem anderen anzunähern (vgl. BGHZ 45, 246, 249 - Merck; GRUR 1967, 355, 357 - Rabe; ferner die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile I ZR 131/66 vom 31. Mai 1969 - Faber und I ZR 115/67 vom 4. Juni 1969 - Brillant).
  • OLG Köln, 21.04.1999 - 6 U 206/96

    Markenrechtsverletzung bei Verwendung des eigenen Namens im Hinblick auf

    Das gilt auch unter Heranziehung der bereits während der Geltung von § 16 WarenzeichenG/16 UWG a.F. entwickelten Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen (vgl BPatG GRUR 1996, 284/285 -"Fläminger/Fälinger"- zu § 23 Nr. 2 MarkenG; BGH GRUR 1991, 475/478 -"Caren Pfleger"-; BGH GRUR 1986, 402/403 -"Fürstenberg"-; BGH GRUR 1969, 690/691 -"Faber"-; BGHZ 246/249 f -"Merck"-), die im Rahmen der hier vorzunehmenden Prüfung der Vereinbarkeit des Namensgebrauchs mit den guten Sitten des Wettbewerbs weiterhin Beachtung beanspruchen können (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., Rdn. 16/17 f zu § 23 MarkenG).
  • OLG Köln, 13.08.1999 - 6 U 28/98

    Namensfunktion und Kennzeichnungskraft von Firmenbestandteilen - Gaststätten- und

    Nur in Ausnahmefällen wird dem Verletzer eines Kennzeichenrechtes eine Umstellungsfrist zugebilligt, namentlich dann, wenn dem Verletzer für den Fall einer sofortigen Umstellung unverhältnismäßige Nachteile erwachsen und die befristete Weiterbenutzung der untersagten Bezeichnung für den Verletzten keine unzumutbaren Beeinträchtigungen mit sich bringt (vgl. nur BGH GRUR 1969, 690, 693 -"Faber").
  • LG München I, 28.06.2000 - 20 T 2446/00

    liebwein.de - Zur Frage der Pfändbarkeit einer Domain nach § 857 ZPO (und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 69, 690) im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 170, 270) folgt aus § 12 BGB, dass niemandem verwehrt werden kann, sich in redlicher Weise im Privat- und im Geschäftsleben seines bürgerlichen Namens bedienen.
  • OLG Frankfurt, 29.10.1987 - 6 U 118/86

    Zeichenrecht als Bestandteil der Konkursmasse; Folgen der Aufnahme eines

    Das Recht zum redlichen Gebrauch des Namens findet daher für dessen warenzeichenmäßigen Gebrauch an bestehenden Zeichenrechten eine Grenze (BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1969, 690 - Faber; GRUR 1969, 694 - Brilliant; WRP 1986, 265 - Fürstenberg).
  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67

    Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung -

    Aus dem Recht zur Benutzung der Firma "B.mühle GmbH N." läßt sich keine Befugnis herleiten, durch Einführung eines verwechslungsfähigen Warenzeichens noch stärker in prioritätsältere Kennzeichenrechte eines Mitbewerbers einzugreifen (vgl. BGHZ 45, 246, 249 [BGH 11.05.1966 - Ib ZB 8/65] - Merck; vgl. ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 131/66 vom 21. Mai 1969 - F.), namentlich dann nicht, wenn es sich - wie im Streitfall - um eine willkürlich wählbare Fantasiebezeichnung handelt.
  • LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 68/99

    artnet

    In Ausnahmefällen kann eine Aufbrauchs- oder Umstellungsfrist zugebilligt werden, wenn der unterlassungspflichtigen Partei für den Fall einer sofortigen Umstellung unverhältnismäßige Nachteile erwachsen und die befristete Weiterbenutzung der untersagten Bezeichnung für den Verletzten keine unzumutbaren Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH GRUR 1969, 690, 693 - Faber).
  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 115/74

    Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

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