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   BGH, 21.05.1973 - II ZR 54/72   

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https://dejure.org/1973,2420
BGH, 21.05.1973 - II ZR 54/72 (https://dejure.org/1973,2420)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1973 - II ZR 54/72 (https://dejure.org/1973,2420)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1973 - II ZR 54/72 (https://dejure.org/1973,2420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1973, 1202
  • DB 1973, 2084
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Denn bei Schuldverhältnissen, die auf die Verschaffung des Eigentums an einer Sache gerichtet sind, begründet der Umstand, dass der Schuldner die rechtliche Verfügungsmacht über die Sache verloren hat, sein Unvermögen zur Leistung, solange er nicht behauptet und beweist, dass er zur Erfüllung des Vertrages durch Wiedererwerb der Sache willens und in der Lage ist (vgl. BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WM 1973, 1202; Staudinger/Löwisch, BGB [1995], § 275 Rdn. 50).
  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 131/07

    Folgen des Rücktritts bei belastetem Grundstück

    Bei Schuldverhältnissen, die auf die Verschaffung oder die Rückgewähr eines Gegenstands gerichtet sind, begründet der Umstand, dass der Schuldner die rechtliche Verfügungsmacht über den Gegenstand verloren hat, sein Unvermögen zur Leistung, solange er nicht behauptet und beweist, dass er zum Wiedererwerb der Sache willens und in der Lage ist (vgl. Senat, Urt. v. 29. Juni 2007, V ZR 1/06, NJW 2007, 2841; BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WM 1973, 1202).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Ob dies geschehen ist, läßt sich indes dem Vorbringen des Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1992, V ZR 36/91, NJW 1992, 3224, 3225; BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WM 1973, 1202; RGZ 52, 92, 95), nicht entnehmen.
  • BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91

    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

    Infolge der wirksamen Weiterveräußerung der Kaufsachen muß das Unvermögen des Beklagten zur Leistung angenommen werden, solange er nicht behauptet und beweist, daß er zur Erfüllung durch Wiedererwerb der Sachen willens und in der Lage ist (BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WM 1973, 1202; BGB-RGRK/Alff, 12. Aufl., § 275 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZR 160/91

    Entgangener Gewinn bei Ersatzanspruch des Rücktrittsberechtigten

    Nach dem von ihm eingeräumten sukzessiven Verkauf des Viehs ist davon auszugehen, daß dem Kläger dessen Herausgabe unmöglich ist; etwas anderes hätte nur gelten können, wenn er dargelegt hätte, daß er zur Herausgabe durch Wiederbeschaffung in der Lage sei (vgl. BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WuM 1973, 1202; Senatsurt. v. 1. Oktober 1992, V ZR 36/91V ZR 36/91, ZiP 1992, 1640, 1642 - jeweils zu § 325 BGB).
  • OLG Jena, 20.12.1995 - 7 U 755/95

    Rangwirkung der Auflassungsvormerkung

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  • BGH, 21.04.1977 - II ZR 158/75

    Aufhebung eines Kaufvertrages durch schlüssiges Verhalten - Unterwerfung der

    Die Kläger haben daraufhin gegen die Beklagte die Vollstreckungsabwehrklage vom 18. Dezember 1969 erhoben, mit der sie in allen Instanzen durch gedrungen sind; auf das Urteil vom 21. Mai 1973 in dem Revisionsverfahren II ZR 54/72 wird hingewiesen.
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