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BGH, 21.05.1980 - I ZR 88/78 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschluss einer Haftung zum Schadensersatz nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) - Haftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (culpa incontrahendo - cic) bei einem Frachtvertrag - Schadensersatzpflicht wegen Abstempelung von Frachtbriefdoppeln vor Annahme des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 30.06.1920 - I 80/20
Rechtliche Bedeutung eines Frachtbriefes für das Frachtgeschäft der Eisenbahnen; …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - I ZR 88/78
Vertragspartner des Eisenbahnfrachtvertrages sind einerseits der frachtbriefmäßige Absender, andererseits die Eisenbahn; der Nachweis, daß ein anderer (als der im Frachtbrief Bezeichnete) Absender sei, ist unstatthaft (vgl. RGZ 99, 245, Finger 5. Aufl., Bem. 1 Buchst. i zu § 56 EVO). - BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - I ZR 88/78
Die Vorschriften der §§ 454 HGB, 82 EVO schließen nicht die Haftung der Beklagten nach den allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten aus (vgl. Senatsurteil von 19.1.1975 - I ZR 4/72 - NJV 75, 511, 512 m.w.N.). - RG, 23.06.1926 - V 487/25
Culpa in contrahendo. Schwebezustand
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - I ZR 88/78
Ebenso wie der Beklagten oblag auch der Klägerin im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluß des Beförderungsvertrages die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen ihres Vertragspartners nämlich der Beklagten durch ein Treu und Glauben entsprechendes Verhalten (vgl. RGZ 114, 155, 160).