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   BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82   

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https://dejure.org/1982,10854
BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82 (https://dejure.org/1982,10854)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1982 - 4 StR 194/82 (https://dejure.org/1982,10854)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1982 - 4 StR 194/82 (https://dejure.org/1982,10854)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Abweichung des gesamten Tatbildes einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle für das Vorliegen eines minder schweren Falles und damit der Anwendung des ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80; Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80; vgl. auch Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 34/82).
  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79

    Vorliegen eines minder schweren Falles bei Abweichen des gesamten Tatbildes

    Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80; Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80; vgl. auch Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 34/82).
  • BGH, 10.01.1980 - 4 StR 691/79

    Berücksichtigung der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung wegen bereits

    Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82
    Kommt eine Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht, weil der Angeklagte diese Strafe zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung bereits vollständig verbüßt hat, muß die hierin liegende Härte bei der Strafzumessung für die im vorliegenden Verfahren abzuurteilende Tat ausgeglichen werden, und zwar auch dann, wenn dazu die gesetzliche Mindeststrafe unterschritten werden muß (BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79, bei Holtz MDR 1980, 454 m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 6/80

    Kriterien für die Bewertung einer Tat als minder schwerer Fall - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80; Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80; vgl. auch Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 34/82).
  • BGH, 03.04.1980 - 4 StR 115/80

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80; Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80; vgl. auch Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 34/82).
  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 34/82

    Gesamtbetrachtung aller Umstände erforderlich für die Annahme eines minder

    Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80; Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80; vgl. auch Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 34/82).
  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 96/84

    Geistiger Entwicklungsrückstand - Intelligenz - Minderbegabung - Schwachsinn -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98, 99; BGH Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; BGH Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80; BGH Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80; BGH Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 34/82; BGH Beschluß vom 21. Mai 1982 - 4 StR 194/82).
  • BGH, 30.06.1982 - 3 StR 202/82

    Minder schwerer Fall sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Diese - im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalles zu knappe - Begründung, macht nicht hinreichend deutlich, ob das Landgericht alle wesentlichen Umstände, die nach den getroffenen Feststellungen von Bedeutung sein können, in seine Gesamtbetrachtung von Tat und Täter zur Prüfung des Vorliegens eines minderschweren Falles einbezogen hat (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH, Beschluß vom 21. Mai 1982 - 4 StR 194/82 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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