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   BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98   

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https://dejure.org/1999,3304
BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98 (https://dejure.org/1999,3304)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1999 - 2 StR 366/98 (https://dejure.org/1999,3304)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 2 StR 366/98 (https://dejure.org/1999,3304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 6 Abs. 2 KO; § 117 ff. KO, § 63 KO; § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO
    Berechtigung des Konkursverwalter zur Einlegung eines Rechtsmittels im Strafprozeß; kurze Darlegung, wie die Frage nach der InsO zu behandeln wäre

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § ... 444; ; StPO § 444 Abs. 2; ; OWiG § 30; ; KO § 6 Abs. 2; ; KO § 177 ff.; ; KO § 10; ; KO § 11; ; KO § 63 Nr. 3; ; KO § 226 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 174 Abs. 3; ; AO § 226 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 30; StPO § 444 Abs. 2
    Rechtsmittelbefugnis des Konkrusverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 573
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 11.02.1926 - II 47/26

    Ist bei Steuerzuwiderhandlungen die strafgerichtliche Verurteilung einer

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98
    Dies gilt zwar auch für den Bereich des Strafverfahrens (RGSt 60, 75, 77).
  • KG, 29.08.2012 - 4 Ws 79/12

    Anfechtung der abgelehnten Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; BGH wistra 1999, 347).
  • LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil fur den Betroffenen enthalt, seine Rechte und geschutzten Interessen eine unmittelbare Beeintrachtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwagung dem Beschwerdefuhrer die Aussicht auf eine andere, ihm gunstigere Entscheidung eroffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293, 7, 153, BGH wistra 1999, 347).
  • KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12

    Kostenentscheidung: Zulässigkeit einer Nachtragsentscheidung im

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; BGH wistra 1999, 347).
  • LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Sie liegt vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Beschwerdeführer enthält, seine Rechte und geschützten Interessen also eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben (BGH NJW 1955, 639; BGH wistra 1999, 347; OLG München NJW 1981, 2208; KG v. 11.7.2014, 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; BeckOK-StPO/ Cirener , 31. Ed., § 296 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, Vor § 296 Rn. 9; KK-StPO, Vor § 296 StPO Rn. 5).
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