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   BGH, 21.05.2004 - 2 StR 35/04   

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https://dejure.org/2004,9682
BGH, 21.05.2004 - 2 StR 35/04 (https://dejure.org/2004,9682)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2004 - 2 StR 35/04 (https://dejure.org/2004,9682)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 2 StR 35/04 (https://dejure.org/2004,9682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Magnus Gäfgen im Entführungsfall Jakob von Metzler rechtskräftig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Magnus Gäfgen im Entführungsfall Jakob von Metzler rechtskräftig

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Entführungsfall Jakob von Metzler

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen M. G. im Entführungsfall Jakob von Metzler rechtskräftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.5.2004)

    Urteil gegen Mörder Jakob von Metzlers rechtskräftig // Revision als unbegründet zurückgewiesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12

    Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO

    Die gegen das Urteil eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.5.2004 (Az: 2 StR 35/04) als offensichtlich unbegründet gem. § 349 Abs. 2 StPO.
  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

    Diese Entscheidungsbegründung hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 21.05.2004 - 2 StR 35/04 - (Kopie im PKH-Heft), mit welchem er die Revision des Antragstellers als unbegründet verworfen hat, unbeanstandet gelassen.
  • LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06

    Ausstrahlung eines Films über einen Straftäter

    Das Urteil ist rechtskräftig seit dem revisionsverwerfenden Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 21.05.2004 - 2 StR 35/04 -.

    Das Urteil ist seit dem 21.05.2004 rechtskräftig (Enstcheidung des BGH vom 21.05.2004 - 2 StR 35/04 -).

  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen

    Bei dem Antragsteller handelt es sich um den aufgrund Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 28. Juli 2003 - 5/22 Ks 2/03 3490 Js 230118/02, StV 2003, 325) und des revisionsverwerfenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 StR 35/04) rechtskräftig wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge sowie einer gesonderten Tat zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilten Entführer des C. Gegenwärtig verbüßt der Antragsteller die ausgeurteilte Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt J. Der Antragsgegner ist ... .
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