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   BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04   

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https://dejure.org/2004,7990
BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04 (https://dejure.org/2004,7990)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2004 - 2 StR 84/04 (https://dejure.org/2004,7990)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 2 StR 84/04 (https://dejure.org/2004,7990)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 Abs. 2 StGB; § 151 StPO
    Betrug (Versuch; Vollendung); milderes Recht; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Akkusationsprinzip

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Umstellung des Schuldspruchs auf den Strafausspruch; Veränderung des Schuldgehalts durch eine fehlende Vollendung des begangenen Betruges ; Pflicht des Tatrichters zur Prüfung bzgl. des mildesten Rechts nach einer Gesetzesänderung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB n.F. § 267 Abs. 3; ; StGB n.F. § 263 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 3
    Milderes Recht trotz höherer Mindeststrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Auszug aus BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
    Ob insoweit bereits eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt, welche hier vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8 und 10), kann deshalb letztlich offenbleiben.
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00

    Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt

    Auszug aus BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
    Das neue Recht ist wegen der geringeren Mindeststrafe nicht generell milder (BGH wistra 2001, 303).
  • BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01

    Betrug; Täuschung über die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsbereitschaft;

    Auszug aus BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 80/97

    Auswirkungen der Verzögerung des Verfahrens durch das Landgericht sowie die

    Auszug aus BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
    Ob insoweit bereits eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt, welche hier vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8 und 10), kann deshalb letztlich offenbleiben.
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 231/06

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich)

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat dieses Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte in einem Fall statt einer Beihilfe zum vollendeten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung nur einer Beihilfe zur Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug schuldig ist, die für einen anderen Fall verhängte Einzelstrafe sowie die Gesamtstrafe aufgehoben und die Sache insoweit an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (2 StR 84/04).
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