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   BGH, 21.05.2008 - III ZR 174/07   

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https://dejure.org/2008,14863
BGH, 21.05.2008 - III ZR 174/07 (https://dejure.org/2008,14863)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2008 - III ZR 174/07 (https://dejure.org/2008,14863)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - III ZR 174/07 (https://dejure.org/2008,14863)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht über wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen i.R.v. Vermögensverwaltungsgesellschaften

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 1 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Aufklärungs über kapitalmäßige und personelle Verflechtungen einer Beteiligungsgesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - III ZR 174/07
    Soweit das Berufungsgericht - in zusammenfassender Würdigung und nicht in der Form eines abstrakten Rechtssatzes - angenommen hat, die Kläger hätten über Rückvergütungen der Vermögensverwaltungsgesellschaft an den Beklagten zu 2 nicht informiert werden müssen, sieht der Senat im Grundsätzlichen keine Widersprüche zum Urteil BGHZ 170, 226 und zum Senatsurteil vom 22. März 2007 (III ZR 218/06 - NJW-RR 2007, 925), die nicht unmittelbar vergleichbare Sachverhalte betreffen.
  • OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03

    Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - III ZR 174/07
    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 23. Mai 2007 - 15 U 3503/03 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - III ZR 174/07
    Soweit das Berufungsgericht - in zusammenfassender Würdigung und nicht in der Form eines abstrakten Rechtssatzes - angenommen hat, die Kläger hätten über Rückvergütungen der Vermögensverwaltungsgesellschaft an den Beklagten zu 2 nicht informiert werden müssen, sieht der Senat im Grundsätzlichen keine Widersprüche zum Urteil BGHZ 170, 226 und zum Senatsurteil vom 22. März 2007 (III ZR 218/06 - NJW-RR 2007, 925), die nicht unmittelbar vergleichbare Sachverhalte betreffen.
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