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BGH, 21.05.2008 - III ZR 228/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision aufgrund der gerichtlichen Auslegung einer Vereinbarung zur Vergütung für Managementaufgaben
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 301; SGB III § 297 Nr. 1
Zulässigkeit eines Teilurteils - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.10.2006 - 308 O 826/05
- OLG Hamburg, 30.07.2007 - 5 U 198/06
- BGH, 21.05.2008 - III ZR 228/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.01.1993 - VIII ZR 112/92
Keine "festen Bezüge" bei schwankenden Entgelten
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - III ZR 228/07
Das Berufungsgericht hat weder gegen das Willkürverbot verstoßen noch das rechtliche Gehör der Beklagten verletzt, indem es zu dem Ergebnis gekommen ist, die Wirksamkeit der Vereinbarung scheitere nicht an § 297 Nr. 1 SGB III. Es hat in tatrichterlicher Würdigung ohne Rechtsfehler die fragliche Vergütung der Aufgabe eines Managers und nicht einzelnen Vermittlungstätigkeiten zugeordnet (vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 - NJW 1983, 1191, 1192 und vom 13. Juni 1993 - VIII ZR 112/92 - NJW-RR 1993, 505 f). - BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02
Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - III ZR 228/07
Die Vorinstanzen haben in ihren Entscheidungen klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den Vertrag vom 12. August 2003 für wirksam halten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - VI ZR 349/02 - NJW 2004, 949 unter II. 1., insoweit nicht in BGHZ 157, 159 abgedruckt). - OLG Hamburg, 30.07.2007 - 5 U 198/06
Wirksamkeit einer nachvertraglichen Vergütungsvereinbarung zwischen einem …
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - III ZR 228/07
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 30. Juli 2007 - 5 U 198/06 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). - BGH, 28.10.1982 - I ZR 134/80
Tätigkeit als "Manager" und Promotor für einen bekannten Sänger und Komponisten …
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - III ZR 228/07
Das Berufungsgericht hat weder gegen das Willkürverbot verstoßen noch das rechtliche Gehör der Beklagten verletzt, indem es zu dem Ergebnis gekommen ist, die Wirksamkeit der Vereinbarung scheitere nicht an § 297 Nr. 1 SGB III. Es hat in tatrichterlicher Würdigung ohne Rechtsfehler die fragliche Vergütung der Aufgabe eines Managers und nicht einzelnen Vermittlungstätigkeiten zugeordnet (vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 - NJW 1983, 1191, 1192 und vom 13. Juni 1993 - VIII ZR 112/92 - NJW-RR 1993, 505 f).