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   BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14   

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https://dejure.org/2014,14740
BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,14740)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2014 - 4 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,14740)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,14740)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 244a StGB, § 259 StGB
    Schwerer Bandendiebstahl: Beteiligung an einer "gemischten" Bande von Dieben und Hehlern

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bzgl. der mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften bei der Annahme von selbständigen Taten des gewerbsmäßigen Betrugs; "Gemischte Bande" von Dieben und Hehlern als Qualifikationsmerkmal bei ...

  • rewis.io

    Schwerer Bandendiebstahl: Beteiligung an einer "gemischten" Bande von Dieben und Hehlern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bzgl. der mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften bei der Annahme von selbständigen Taten des gewerbsmäßigen Betrugs; "Gemischte Bande" von Dieben und Hehlern als Qualifikationsmerkmal bei ...

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bzgl. der mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften bei der Annahme von selbständigen Taten des gewerbsmäßigen Betrugs; "Gemischte Bande" von Dieben und Hehlern als Qualifikationsmerkmal bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    5 Betrugstaten innerhalb einer Stunde mit einer EC-Karte = Eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Gemischte" Bande ist nur bei Hehlereitatbeständen vorgesehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2012 - 4 StR 193/12

    Natürliche Handlungseinheit bei zeitlich eng zusammenliegenden Abhebungen mit

    Auszug aus BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14
    Die jeweils am 23. November 2012 gegen 18.01 Uhr und 18.04 Uhr bzw. 18.42 Uhr, 18.46 Uhr und 18.47 Uhr mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr zu natürlichen Handlungseinheiten verbunden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, wistra 2011, 147, und vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10 jeweils mwN).
  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Auszug aus BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14
    Die jeweils am 23. November 2012 gegen 18.01 Uhr und 18.04 Uhr bzw. 18.42 Uhr, 18.46 Uhr und 18.47 Uhr mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr zu natürlichen Handlungseinheiten verbunden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, wistra 2011, 147, und vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10 jeweils mwN).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14
    Die jeweils am 23. November 2012 gegen 18.01 Uhr und 18.04 Uhr bzw. 18.42 Uhr, 18.46 Uhr und 18.47 Uhr mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr zu natürlichen Handlungseinheiten verbunden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, wistra 2011, 147, und vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10 jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Mehrere Bestellungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 40/16, wistra 2017, 405 Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 8, 19; vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, juris Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19

    Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (Maßstab; Abgrenzung zum

    Die Straftatbestände der Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (§ 260a Abs. 1 StGB) erfassen zum einen - anders als bei den entsprechenden Diebstahlstatbeständen (§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB) - nicht nur Taten im Rahmen einer Verbindung mehrerer Täter zu einer reinen Hehlerbande, sondern auch Fälle, in denen ein Hehler als Mitglied einer Diebes- oder Räuberbande handelt sowie Hehlereitaten in sog. gemischten Banden, die aus Dieben bzw. Räubern und Hehlern bestehen (BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113; vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33, 34; MünchKomm-StGB/Maier, 3. Aufl., § 260 Rn. 12; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 260 Rn. 3; SSW-StGB/Jahn, 4. Aufl., § 260 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen);

    Die Straftatbestände der Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (§ 260a Abs. 1 StGB) erfassen Taten im Rahmen einer Verbindung mehrerer Täter zu einer reinen Hehlerbande, Fälle, in denen ein Hehler als Mitglied einer Diebes- oder Räuberbande handelt, sowie Hehlereitaten in sogenannten gemischten Banden, die aus Dieben bzw. Räubern und Hehlern bestehen (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113 Rn. 9; Urteil vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19, BGHR StGB § 260a Bande 3).
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Der Senat hat dies bejaht bei Einkäufen, welche mit derselben EC-Karte innerhalb von wenigen Minuten in demselben Geschäft erfolgten (Senat, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113 (zeitliche Abstände zwischen den Einkäufen von nur drei bzw. fünf Minuten)).
  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 613/18

    Änderung des Schuldspruchs von Bandendiebstahl zu Bandenhehlerei

    Allerdings hat sich der Angeklagte in den betreffenden Fällen wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (§ 259 Abs. 1, § 260a Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, weil er bei der - jeweils zu einem Absatzerfolg führenden - Absatzhilfe in Gestalt der Überführung der Fahrzeuge als Mitglied der aus ihm und den beiden nicht revidierenden Mitangeklagten bestehenden Diebesbande handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113).
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