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   BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18   

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BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18 (https://dejure.org/2019,18215)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18 (https://dejure.org/2019,18215)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 60/18 (https://dejure.org/2019,18215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rewis.io

    Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls aufgrund von Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; ZPO § 882b
    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 60/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
    Der Anwaltsgerichtshof hat auch zutreffend darauf abgestellt, dass maßgeblich für die Beurteilung allein der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ist, vorliegend also der 3. Januar 2018; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 60/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.).

    Der Rechtsanwalt muss darlegen, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids gegen ihn bestanden und wie er sie zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 60/17, juris Rn. 8; Beschluss vom 24. März 2017 - AnwZ (Brfg) 60/16, juris Rn. 6 f.).

    Die Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 60/17, juris Rn. 9 mwN).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind hingegen nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (BGH, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 13; Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 60/17, juris Rn. 9 mwN).

  • BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
    Vermögenswerte können aber nur dann von Bedeutung sein, wenn sie liquide sind (BGH, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 6).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind hingegen nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (BGH, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 13; Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 60/17, juris Rn. 9 mwN).

  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
    Dass es bisher noch zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen ist, ist nicht relevant, da die Vermutung nicht voraussetzt, dass bereits Schädigungen eingetreten sind (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, BRAK-Mitt. 2014, 164 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung ist jedoch erforderlich, dass diese Vereinbarungen nicht nur pauschal behauptet, sondern substantiiert dargelegt und in geeigneter Weise belegt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
    Der Anwaltsgerichtshof hat auch zutreffend darauf abgestellt, dass maßgeblich für die Beurteilung allein der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ist, vorliegend also der 3. Januar 2018; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 60/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 27.02.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17

    Bestimmtheitsanforderungen an den Zulassungsbescheid eines Syndikusrechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen erfüllen den Zulassungsgrund dann nicht, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 36/17, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18

    Anspruch auf Unterlassung der Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin ein Rechtssatz aufgestellt wird, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, NJW 2018, 2645 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 24.03.2017 - AnwZ (Brfg) 60/16

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
    Der Rechtsanwalt muss darlegen, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids gegen ihn bestanden und wie er sie zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 60/17, juris Rn. 8; Beschluss vom 24. März 2017 - AnwZ (Brfg) 60/16, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    In deren Rahmen können zwar unter bestimmten Voraussetzungen auch Ratenzahlungsvereinbarungen Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 85/02, juris Rn. 5; vom 21. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 60/18, ZinsO 2019, 1795 Rn. 16 mwN).

    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung ist jedoch erforderlich, dass diese Vereinbarungen substantiiert dargelegt und in geeigneter Weise belegt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 5; vom 21. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 60/18, ZinsO 2019, 1795 Rn. 16).

  • BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Er hat sie vielmehr umfassend und substantiiert unter Angabe von Einzelheiten und Vorlage entsprechender Unterlagen, insbesondere der Erklärungen der betroffenen Gläubiger, darzulegen (Senat, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 7; vom 21. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 60/18, juris Rn. 16 und vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 40).
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