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BGH, 21.06.1956 - II ZR 62/56 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
Schriftliches Verfahren
Auszug aus BGH, 21.06.1956 - II ZR 62/56
Daß der Schriftsatz zum Teil neues Vorbringen enthielt, hinderte das Berufungsgericht - jedenfalls im schriftlichen Verfahren - zwar nicht grundsätzlich daran, dieses Vorbringen bei einer schriftlichen Entscheidung mit zu berücksichtigen (BGHZ 11, 27; RGZ 151, 193).Demgegenüber läßt sich in diesem Falle nicht einwenden, es habe dem Kläger ja freigestanden, von sich aus sein Einverständnis mit einer schriftlichen Entscheidung zu widerrufen (vgl. BGHZ 11, 27).
- BGH, 30.06.1955 - II ZR 95/54
Schriftliche Entscheidung des Berufungsgerichts
Auszug aus BGH, 21.06.1956 - II ZR 62/56
Der Sachverhalt liegt hier wesentlich anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall BGHZ 18, 61 [BGH 30.06.1955 - II ZR 95/54]. - RG, 20.03.1936 - III 184/35
1. Können die Parteien Entscheidung ohne mündliche Verhandlung unter dem …
Auszug aus BGH, 21.06.1956 - II ZR 62/56
Daß der Schriftsatz zum Teil neues Vorbringen enthielt, hinderte das Berufungsgericht - jedenfalls im schriftlichen Verfahren - zwar nicht grundsätzlich daran, dieses Vorbringen bei einer schriftlichen Entscheidung mit zu berücksichtigen (BGHZ 11, 27; RGZ 151, 193).