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BGH, 21.06.1960 - 1 StR 204/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
Auszug aus BGH, 21.06.1960 - 1 StR 204/60
Hypothetische Ausführungen zur inneren Tatseite brauchte das Landgericht nicht zu machen (BGHSt 7, 153, 156 [BGH 18.01.1955 - 5 StR 499/54]/157). - BGH, 11.06.1953 - 3 StR 930/52
Auszug aus BGH, 21.06.1960 - 1 StR 204/60
Das Rechtsmittel ist zulässig (BGHSt 4, 275 ff), jedoch nur teilweise begründet. - BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58
Auszug aus BGH, 21.06.1960 - 1 StR 204/60
Dies wäre dann der Fall, wenn die Verdachtsgründe so weit beseitigt sind, daß der Freispruch einem solchen wegen erwiesener Unschuld nahe kommt (BGHSt 11, 383 ff). - BGH, 11.09.1958 - 4 StR 87/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.06.1960 - 1 StR 204/60
Denn insofern mußten die dem Beschwerdeführer K. erwachsenen ausscheidbaren notwendigen Auslagen nach § 467 Abs. 2 Satz 2, Halbs. 1 StPO der Staatskasse auferlegt werden (Kleinknecht/Müller, Anm. 4 e zu § 467 StPO, S. 1214; so jetzt auch BGH NJW 1960, 078 Nr. 15), da es sich insoweit um den Vorwurf einer selbständigen Tat (§ 74 StGB) gehandelt hat (im Fall BGH 4 StR 87/58 vom 11. September 1958, S. 3) war es rechtlich eine Handlung gewesen.