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   BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65   

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https://dejure.org/1968,712
BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65 (https://dejure.org/1968,712)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1968 - V ZR 32/65 (https://dejure.org/1968,712)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1968 - V ZR 32/65 (https://dejure.org/1968,712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mängelgewährleistungsausschluss bei Annahme der mangelhaften Sache in Kenntnis der Mangelhaftigkeit - Mitwirkung des Käufers bei der Auflassung als Annahme der Sache - Handeln auf Weisung des Vollmachtgebers

  • opinioiuris.de

    Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis von einem Mangel des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 364
  • NJW 1969, 37
  • MDR 1969, 127
  • DNotZ 1969, 282
  • DB 1968, 2212
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 38, 65) hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG JW 1916, 317 Nr. 2; RG SeuffArch 82 Nr. 41; RGZ 161, 153, 161) den Begriff des "Handelns auf Weisung" weit ausgelegt, um die Erreichung des Gesetzeszwecks sicherzustellen, daß nicht durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsakts umgangen wird (Jaeger, LZ 1912, 206; Müller-Freienfels, Die Vertretung beim Rechtsgeschäft, 1955 S. 399).
  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57
    Auszug aus BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65
    Beim Grundstückskauf gehört auch die Mitwirkung des Käufers bei der Auflassung zur "Annahme" der Sache im Sinne des § 464 BGB (BGZ 134, 83, 88; Staudinger/Ostler, BGB 11. Aufl. § 464 Rdn. 6, BGB-RGRK 11. Aufl. § 464 Anm. 2), d.h. zur Entgegennahme der Sache als einer der Hauptsache nach dem Vortrag entsprechenden Erfüllung (BGH Urteil vom 24. Juni 1958, VIII ZR 95/57, NJW 1958, 1724; RGZ 64, 236, 240; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 464 Rdn. 4) Der Käufer eines Grundstücks muß sich, daher auch dann, wenn er von den Mängeln nicht schon bei der Übergabe, wohl aber bei der später erfolgten Auflassung wußte, seine Rechte wegen der Mängel vorbehalten (RG WarnRspr 1912 Nr. 198).
  • RG, 30.10.1906 - II 139/06

    Verhältnis des § 464 B.G.B. zu § 377 H.G.B.

    Auszug aus BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65
    Beim Grundstückskauf gehört auch die Mitwirkung des Käufers bei der Auflassung zur "Annahme" der Sache im Sinne des § 464 BGB (BGZ 134, 83, 88; Staudinger/Ostler, BGB 11. Aufl. § 464 Rdn. 6, BGB-RGRK 11. Aufl. § 464 Anm. 2), d.h. zur Entgegennahme der Sache als einer der Hauptsache nach dem Vortrag entsprechenden Erfüllung (BGH Urteil vom 24. Juni 1958, VIII ZR 95/57, NJW 1958, 1724; RGZ 64, 236, 240; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 464 Rdn. 4) Der Käufer eines Grundstücks muß sich, daher auch dann, wenn er von den Mängeln nicht schon bei der Übergabe, wohl aber bei der später erfolgten Auflassung wußte, seine Rechte wegen der Mängel vorbehalten (RG WarnRspr 1912 Nr. 198).
  • RG, 07.12.1920 - II 239/20

    Minderungsklage; Replik der Arglist

    Auszug aus BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65
    Die Vorschrift des § 464 BGB geht auf die Erwägung zurück, daß das Verhalten eines Käufers, der eine ihm zwecks Erfüllung angebotene mangelhafte Sache in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalt annimmt, als Verzicht auf Gewährleistungsansprüche zu werten ist und daß beim Vorliegen dieser Voraussetzungen die spätere Geltendmachung solcher Ansprüche gegen Treu und Glauben verstößt (Mot. zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs Band II S. 229 zu § 386; RGZ 101, 64).
  • RG, 12.08.1939 - II 67/39

    1. Verstößt die entgeltliche Abgabe und Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis

    Auszug aus BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 38, 65) hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG JW 1916, 317 Nr. 2; RG SeuffArch 82 Nr. 41; RGZ 161, 153, 161) den Begriff des "Handelns auf Weisung" weit ausgelegt, um die Erreichung des Gesetzeszwecks sicherzustellen, daß nicht durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsakts umgangen wird (Jaeger, LZ 1912, 206; Müller-Freienfels, Die Vertretung beim Rechtsgeschäft, 1955 S. 399).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05

    Missbrauch der Vertretungsmacht durch einen GmbH-Geschäftsführer

    Grund hierfür ist, das Sinn und Zweck des § 166 Abs. 2 BGB es gebieten, dem Vertretenen durch Zwischenschaltung eines nicht wissenden Bevollmächtigten oder nicht kennenden (gesetzlichen) Vertreters die Unschädlichmachung der eigenen Kenntnis zu verwehren (BGHZ 38, 65 ff.; BGHZ 50, 364 ff.; BayOblG, NJW-RR 1998, 907 ff.).
  • FG Köln, 05.08.2014 - 11 K 654/09

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines

    Da § 166 Abs. 2 BGB verhindern soll, dass der Vertretene durch die Zwischenschaltung eines arglosen Bevollmächtigten oder Vertreters die eigene Kenntnis umgeht (vgl. BGH-Urteil vom 21.6.1968 V ZR 32/65, BGHZ 50, 364 ff.), ist der Begriff der Weisung im weitesten Sinne zu verstehen.

    Ausreichend ist, dass der Vertretene das Geschäft veranlasst hat oder er trotz Kenntnis nicht eingreift, obwohl er dies könnte oder das Geschäft in seiner Anwesenheit abgeschlossen wird und er nicht widerspricht (vgl. BGH-Urteil vom 21.6.1968 V ZR 32/65, BGHZ 50, 364 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 22.8.2005 5 U 69/05, NZG 2006, 827; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Auflage 2014, § 166 Rn. 11; Schramm, in MüKo, BGB, § 166 Rn. 58 m.w.N.).

  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Der Begriff des "Handelns auf Weisung" ist hierbei weit auszulegen, um die Erreichung des Gesetzeszecks sicherzustellen, dass nicht durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird (BGHZ 50, 364. BayOblG NJW-RR 1989, 907. OLG Hamm NZG 2006, 827. Palandt - Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 166, Rdnr. 11).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Dies ist anzunehmen, wenn der Vertreter im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht ein Rechtsgeschäft abschließt, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber - wie hier die Beklagten - veranlaßt hat (so auch BGHZ 38, 65, 68; 50, 364, 368; MünchKomm-Schramm, 3. Aufl., § 166 BGB Rz 38, 40; Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 166 Rz 11; Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 166 Rz 26; Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 166 Rz 28).
  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Der Begriff des "Handelns auf Weisung" ist hierbei weit auszulegen, um die Erreichung des Gesetzeszecks sicherzustellen, dass nicht durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird (BGHZ 50, 364. BayOblG NJW-RR 1989, 907. OLG Hamm NZG 2006, 827. Palandt - Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 166 Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - 12 U 5/18

    Insolvenzanfechtung der Erfüllung eines entgeltlichen Vertrages durch den

    Selbst dann, wenn der Vertretene die Kenntnis, um die es geht, erst nach Vollmachtserteilung erlangt, muss er sich diese zurechnen lassen, wenn der durch den Bevollmächtigten vorzunehmende Rechtsakt noch bevorsteht und der Vollmachtgeber nicht eingreift, obwohl er es könnte (BeckOK BGB/Schäfer, 46. Ed., § 166 Rn. 25; MüKoBGB/Schubert, 7. Aufl., § 166 Rn. 95; BGH, Urt. v. 21.06.1968 - V ZR 32/65, NJW 1969, 38 f.).
  • KG, 06.03.2021 - 14 U 111/19
    Unter diesen Voraussetzungen soll auch § 166 Abs. 2 BGB zur Anwendung gelangen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1968 - V ZR 32/65, BGHZ 50, 364, 368).
  • KG, 06.03.2020 - 14 U 111/19

    Insolvenzrechtliche Rückforderung von aufgrund von Genussrechten geleisteter

    Unter diesen Voraussetzungen soll auch § 166 Abs. 2 BGB zur Anwendung gelangen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1968 - V ZR 32/65, BGHZ 50, 364, 368).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18

    Befristung - Vertretung - Folgevertrag unter Vorbehalt - Wissenszurechnung

    Der Begriff "nach bestimmten Weisungen" in § 166 Abs. 2 BGB ist weit zu verstehen ( vgl. BGB 21. Juni 1968 - V ZR 32/65 - BGHZ 50, 348 ).
  • OLG Hamm, 22.02.2011 - 19 U 133/10

    Mißbrauch der Vertretungsmacht, Wissenszurechnung

    Nach Sinn und Zweck von § 166 Abs. 2 BGB soll es dem Vertretenen verwehrt werden, durch Zwischenschaltung eines nicht wissenden Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreters, die eigene Kenntnis bedeutungslos werden zu lassen (BGHZ 38, 65 ff.; 50, 364 ff.).
  • OLG Köln, 04.06.2007 - 2 U 28/07

    Existenz eines Handelsbrauchs im Köln-Aachener Raum über einen stets als

  • BGH, 15.03.1985 - V ZR 275/83

    Umfang der Zusicherung "sofortiger Bebaubarkeit"

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 106/70

    Voraussetzungen für ein arglistiges Verschweigen von Fehlern an einer Kaufsache -

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