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   BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 100/88   

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https://dejure.org/1989,1272
BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 100/88 (https://dejure.org/1989,1272)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1989 - IVa ZR 100/88 (https://dejure.org/1989,1272)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - IVa ZR 100/88 (https://dejure.org/1989,1272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regulierungspflicht eines Leitungswasserschadens durch die Versicherung - Anwendbarkeit der Leistungspflicht aus einer Gebäudefeuerversicherungen für Leitungswasserschäden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1127 ff.; VVG § 102
    Verpflichtung des Gebäudeversicherers gegenüber dem Hypothekengläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 108, 82
  • NJW 1989, 2621
  • NJW-RR 1989, 1299 (Ls.)
  • ZIP 1989, 1178
  • MDR 1989, 976
  • VersR 1989, 912
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 60/83

    Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 100/88
    Aus dem Bereich der Feuerversicherung hat der Senat bereits an anderer Stelle - allerdings unter Heranziehung weiterer Normen aus der Hagelversicherung und aus der Tierversicherung - einen Analogieschluß mit Wirkung für die Hausratversicherung gezogen (Urteil vom 14. November 1984 - IVa ZR 60/83 - = VersR 1985, 129, 130).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/93

    Rechtsstellung durch Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen

    Die Vorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 1 SpTrUG ist jedoch im Wege der Rechts- oder Gesetzesanalogie (vgl. dazu BGHZ 108, 82, 85 ff. [BGH 21.06.1989 - IVa ZR 100/88]; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 5. Aufl. S. 365 ff.; Zippelius, Juristische Methodenlehre 5. Aufl. S. 58 ff.) auf die im Gesetz nicht geregelten Altfälle anzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00

    Haftung des Grundstückskäufers bei Weiterverkauf des Grundstücks ohne Bestellung

    Eine Ausnahmeregel ist aber nur dann verallgemeinerungsfähig, wenn andernfalls das Gebot der Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle verletzt würde (vgl. BGH NJW 1989, 2621, 2622).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/99

    Schadensersatz wg. Nichtbestellung Vorkaufsrecht

    Eine Ausnahmeregel ist aber nur dann verallgemeinerungsfähig, wenn andernfalls das Gebot der Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle verletzt würde (vgl. BGH NJW 1989, 2621, 2622).
  • OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 8 Wx 145/94

    Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Liquidators ; Auflösung kraft Gesetzes

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  • LG Saarbrücken, 18.05.1994 - 12 O 3/93

    Anspruch des Erwerbers eines zwangsversteigerten Grundstücks auf die

    Versichert bzw. gesichert ist der Realgläubiger nach § 102 ff. VVG nur gegen Schäden aufgrund eines Feuers, nicht aber gegen andere [...]sicherte Gefahren in der Gebäudeversicherung (BGHZ 108, 82) und nicht gegen Schäden, die aufgrund von Umständen eintreten, die außerhalb der übernommenen Risiken des Versicherers liegen (vgl. Hellweg JR 1928, 546 f.).
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