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BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 100/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Regulierungspflicht eines Leitungswasserschadens durch die Versicherung - Anwendbarkeit der Leistungspflicht aus einer Gebäudefeuerversicherungen für Leitungswasserschäden
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1127 ff.; VVG § 102
Verpflichtung des Gebäudeversicherers gegenüber dem Hypothekengläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 108, 82
- NJW 1989, 2621
- NJW-RR 1989, 1299 (Ls.)
- ZIP 1989, 1178
- MDR 1989, 976
- VersR 1989, 912
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 60/83
Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung …
Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 100/88
Aus dem Bereich der Feuerversicherung hat der Senat bereits an anderer Stelle - allerdings unter Heranziehung weiterer Normen aus der Hagelversicherung und aus der Tierversicherung - einen Analogieschluß mit Wirkung für die Hausratversicherung gezogen (Urteil vom 14. November 1984 - IVa ZR 60/83 - = VersR 1985, 129, 130).
- BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/93
Rechtsstellung durch Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen …
Die Vorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 1 SpTrUG ist jedoch im Wege der Rechts- oder Gesetzesanalogie (vgl. dazu BGHZ 108, 82, 85 ff. [BGH 21.06.1989 - IVa ZR 100/88];… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 5. Aufl. S. 365 ff.;… Zippelius, Juristische Methodenlehre 5. Aufl. S. 58 ff.) auf die im Gesetz nicht geregelten Altfälle anzuwenden. - OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00
Haftung des Grundstückskäufers bei Weiterverkauf des Grundstücks ohne Bestellung …
Eine Ausnahmeregel ist aber nur dann verallgemeinerungsfähig, wenn andernfalls das Gebot der Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle verletzt würde (vgl. BGH NJW 1989, 2621, 2622). - OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/99
Schadensersatz wg. Nichtbestellung Vorkaufsrecht
Eine Ausnahmeregel ist aber nur dann verallgemeinerungsfähig, wenn andernfalls das Gebot der Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle verletzt würde (vgl. BGH NJW 1989, 2621, 2622). - OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 8 Wx 145/94
Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Liquidators ; Auflösung kraft Gesetzes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Saarbrücken, 18.05.1994 - 12 O 3/93
Anspruch des Erwerbers eines zwangsversteigerten Grundstücks auf die …
Versichert bzw. gesichert ist der Realgläubiger nach § 102 ff. VVG nur gegen Schäden aufgrund eines Feuers, nicht aber gegen andere [...]sicherte Gefahren in der Gebäudeversicherung (BGHZ 108, 82) und nicht gegen Schäden, die aufgrund von Umständen eintreten, die außerhalb der übernommenen Risiken des Versicherers liegen (vgl. Hellweg JR 1928, 546 f.).