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   BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99   

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https://dejure.org/2000,1039
BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99 (https://dejure.org/2000,1039)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2000 - IV ZR 157/99 (https://dejure.org/2000,1039)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 (https://dejure.org/2000,1039)
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Vernichtung der mikroverfilmten Vertragsurkunde

§ 416 ZPO, § 242 BGB, Treuwidrigkeit der Berufung auf Beweisfälligkeit bei deren - und sei es auch nicht schuldhaften - Herbeiführung durch den Gegner des Beweisführers (vgl. auch § 444 ZPO und § 371 Abs. 3 ZPO in der seit 1.1.02 geltenden Fassung);

Unanwendbarkeit von § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bei Rückwärtsversicherung, Zeitpunkt der Antragsstellung bei Einschaltung eines Vermittlers, Abgrenzung Versicherungsmakler - Versicherungsagent

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsantrag - Beweisvereitelung - Echtheit einer Unterschrift - Vernichtung der Originale - Mikroverfilmung - Beweislast - Fälschung einer Unterschrift

  • RA Kotz

    Unfallversicherung: Beweislast für Unterschriftsfälschung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; ZPO § 282 (Beweislast)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; ZPO § 282
    Beweislast für die Fälschung der Unterschrift des VN auf einem vom Versicherer vernichteten Originalantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO § 282
    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1471
  • ZIP 2000, 2329
  • MDR 2000, 1247
  • NZV 2001, 33
  • VersR 2000, 1133
  • BB 2000, 2124
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.1992 - IV ZR 106/91

    Rückwärtsversicherung bei Kenntnis des Versicherungsnehmers vom bereits

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Es kommt dann eine Rückwärtsversicherung zustande, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ausgeschlossen ist (BGHZ 111, 29, 35; 111, 44, 51; 117, 213, 215).

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, in dem der Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler mit dem Abschluß des Vertrages beauftragt hatte, ausgeführt, daß der Versicherungsnehmer noch nachträglich aufgrund eines ihm zwischenzeitlich bekannt gewordenen Versicherungsfalles seinen Vertreter anweisen könne, die Bedingungen zu seinen Gunsten zu ändern, und hat deshalb auf die Abgabe des Antrags durch den Makler bei dem Versicherer und nicht etwa auf den Auftrag des Versicherungsnehmers an den Makler abgestellt (BGHZ 117, 213, 216 f.).

    Das Wissen des Versicherungsnehmers im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bezeichnet den Gegensatz zur subjektiven Ungewißheit, die erforderlich ist, um den Grundgedanken des Versicherungsrechts zu wahren, daß nur ungewisse Risiken versicherbar sind, nicht dagegen bereits feststehende Schäden (BGHZ 84, 268, 277; 117, 213).

    Zu demselben Ergebnis führt der mit § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG verfolgte Zweck, den Versicherer vor unredlichen Handlungsweisen des Versicherungsnehmers zu schützen (BGHZ 117, 213, 215), da der Ehemann der Klägerin auch zu unredlichem Verhalten außerstande war.

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Es kommt dann eine Rückwärtsversicherung zustande, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ausgeschlossen ist (BGHZ 111, 29, 35; 111, 44, 51; 117, 213, 215).

    Der Ausschluß gilt deshalb ab Antragstellung, weil mit dem in § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ausgesprochenen Grundgedanken der Zweck verfolgt wird, das Herantreten des Versicherungsnehmers an den Versicherer zum Zwecke der Manipulation zu verhindern, und weil nach der Antragstellung der Versicherungsnehmer in aller Regel den Inhalt des Vertrages nicht mehr manipultiv beeinflussen kann (BGHZ 111, 29, 35).

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Wissensvertreter ist jeder, den der Geschäftsherr dazu berufen hat, im Rechtsverkehr für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGHZ 117, 104, 106 f.).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Es kommt dann eine Rückwärtsversicherung zustande, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ausgeschlossen ist (BGHZ 111, 29, 35; 111, 44, 51; 117, 213, 215).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Das Wissen des Versicherungsnehmers im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bezeichnet den Gegensatz zur subjektiven Ungewißheit, die erforderlich ist, um den Grundgedanken des Versicherungsrechts zu wahren, daß nur ungewisse Risiken versicherbar sind, nicht dagegen bereits feststehende Schäden (BGHZ 84, 268, 277; 117, 213).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    (b) Der Vorschrift des § 242 BGB ist allerdings ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens zu entnehmen, das auch Auswirkungen auf den Zivilprozeß haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - MDR 2000, 1247; 14. Juni 1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. September 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Zwar wird im rechtsgeschäftlichen Verkehr einer juristischen Person aus Gründen des Verkehrsschutzes entsprechend § 166 BGB in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zugerechnet, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereichs weitergegeben werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2001 - VI ZR 12/00, VersR 2001, 863, 864; BGH, Urteile vom 8. Dezember 1989 - V ZR 246/87, BGHZ 109, 327, 332; vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, 35 ff.; vom 15. April 1997 - XI ZR 105/96, BGHZ 135, 202, 205 ff.; vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99, VersR 2000, 1133 und vom 13. Oktober 2000 - V ZR 349/99, NJW 2001, 359 zu II. 3) b)).
  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung

    Ist es aber der beweisbelasteten Klägerin nur deshalb nicht möglich, den Nachweis der Überschuldung zu führen, weil die Beklagten die ihnen obliegende Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen (§ 257 HGB, § 74 Abs. 2 GmbHG) verletzt haben, hat der Nachweis, wie das Berufungsgericht zu Recht erkannt hat, als geführt zu gelten (Rechtsgedanke aus §§ 427, 441 Abs. 3, 444, 446, 453 Abs. 2, 454 Abs. 1 ZPO und § 242 BGB; BGHZ 132, 47, 49 ff.; BGH, Urt. v. 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99, NJW-RR 2000, 1471, 1472; Urt. v. 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, 436 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

    Mit der späteren Annahme des Antrags ist eine Rückwärtsversicherung zustande gekommen, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG a.F. ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133 unter II 1 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 106/18

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei

    Die Prozessbevollmächtigte des Klägers handelte bei Abschluss des Prozessvergleichs nicht als dessen "Wissensvertreter"; denn dazu zählt nur derjenige, den der Geschäftsherr dazu berufen hat, im Rechtsverkehr für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGH, Urteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99, VersR 2000, 1133).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    bb) Im rechtsgeschäftlichen Verkehr wird hingegen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend § 166 BGB einer juristischen Person aus Gründen des Verkehrsschutzes in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zugerechnet, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereichs weitergegeben werden müssen (BGHZ 109, 327, 332; 132, 30, 35 ff.; 135, 202, 205 ff.; BGH, Urteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133; vom 13. Oktober 2000 - V ZR 349/99 - NJW 2001, 359 zu II. 3) b)).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10

    Fahrzeugversicherung: Zurechenbarkeit der Arglist eines Erklärungsgehilfen bei

    Außerdem ist nach der Rechtsprechung Wissensvertreter derjenige, den der Geschäftsherr dazu berufen hat, im Rechtsverkehr für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGH, Urt. v. 21.06.2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133).
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch vorweg genommene Beweiswürdigung im

    Das Berufungsgericht hat im Übrigen nicht gesehen, dass der Versicherer sich auf Beweisschwierigkeiten, die aus dem Fehlen des Originals herrühren, nicht berufen darf und der Versicherungsnehmer dann so zu stellen ist, als sei ihm der Beweis gelungen (Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133 unter I).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess

    Nicht weiterführend ist demgegenüber die seitens der Klägerin angeführte Entscheidung des BGH vom 21.06.2000, Az.: IV ZR 157/99, bei der es um die Frage der Fälschung einer Unterschrift auf einem Versicherungsantrag ging.
  • KG, 21.09.2010 - 6 U 8/10

    Dread Disease Versicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den

    Der Versicherer muss zwar die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem Eintritt des Versicherungsfalls beweisen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2000, IV ZR 157/99, VersR 2000, 1133 Rz. 11 zit. nach Juris).

    Zwar ist die Beklagte nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 2000, 1133 = NJW-RR 2000, 1471 - zitiert nach juris: Rdnr. 11) entgegen der früher vertretenen Ansicht (vgl. BGHZ 111, 29 ff = VersR 1990, 618 = NJW 1990, 1851 - zitiert nach juris: Rdnr. 24) dafür beweisbelastet, dass die Klägerin im Zeitpunkt der Abgabe ihrer Vertragserklärung Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls hatte.

  • OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08

    Privatversicherung: Versicherungsschein als Legitimationspapier; Berufung eines

  • KG, 10.07.2018 - 6 U 14/17

    Leistungsfreiheit einer Versicherung bei Kenntnis des Versicherungsvertreters von

  • OLG Hamm, 04.03.2020 - 20 U 3/20

    Anfechtung des Versicherers nach arglistiger Täuschung durch den

  • OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 5 W 62/16

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei rückdatierten

  • OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01

    Versicherungsschein; Legitimationspapier; Rückkaufswert; Auszahlung;

  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 905/12

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung per Telefax - Sendebericht mit

  • LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02

    Betriebsrat, Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, Erforderlichkeit,

  • KG, 10.07.2018 - 10 U 14/17
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