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   BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05   

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https://dejure.org/2005,2663
BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05 (https://dejure.org/2005,2663)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2005 - 4 StR 28/05 (https://dejure.org/2005,2663)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 4 StR 28/05 (https://dejure.org/2005,2663)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 180 Abs. 1 StGB; § 69 Abs. 1 StGB
    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Absicht, eigene sexuelle Handlungen an der minderjährigen Person vorzunehmen; systematische und teleologische Auslegung); Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen (Begehung einer Sexualstraftat durch List)

  • lexetius.com

    StGB §§ 180 Abs. 1, 69 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, wenn der Täter nicht nur fremden sexuellen Handlungen Vorschub leistet, sondern zugleich auch eigene sexuelle Zwecke verfolgt; Schutzzweck des § 180 Abs. 1 StGB; Zulässigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; ...

  • blutalkohol PDF, S. 519

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB wegen Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität

  • Judicialis

    StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 180 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180 Abs. 1 § 69 Abs. 1
    § 180a StGB bei Vorbereitung eigener sexueller Handlungen; Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis bei Sexualstraftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

  • IWW (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Begriff der Ungeeignetheit

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2933
  • NStZ 2005, 687
  • NStZ-RR 2005, 307
  • NZV 2005, 589
  • StV 2005, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Verbringt der Täter das Tatopfer unter Anwendung einer List in seinem Fahrzeug zu einem abgelegenen Ort, um dort eine Sexualstraftat zu begehen, so erweist er sich allein dadurch noch nicht als ungeeignet für das Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04).

    Deshalb verlangt die Rechtsprechung, daß die Anlaßtat tragfähige Rückschlüsse darauf zuläßt, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschluß vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, daß dem Täter die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB wegen in der Tat zutage getretener mangelnder Eignung auch dann zu entziehen ist, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist - sog. Zusammenhangstat - (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8, 13).
  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität;

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Der Senat war trotz des weitergehenden, auf Entfall der Maßregel gerichteten Antrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlußwege wie geschehen zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 511/57
    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Die Motive des Täters für die Förderung des Sexualkontakts des Dritten sind danach gleichgültig (vgl. schon BGHSt 11, 94, 96 zu § 180 StGB a.F.; Renzikowski aaO Rdn. 22 m.w.N.; anders Lenckner/Perron aaO Rdn. 3).
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, daß dem Täter die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB wegen in der Tat zutage getretener mangelnder Eignung auch dann zu entziehen ist, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist - sog. Zusammenhangstat - (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8, 13).
  • BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Bereitschaft, die Sicherheit des Straßenverkehrs

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch vom Sachverhalt der Entscheidung des 4. Strafsenats vom 21. Juni 2005 (4 StR 28/05); dort hatte der Angeklagte das Tatopfer unter Anwendung einer List mit seinem Fahrzeug an einen entlegenen Ort verbracht, so dass - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - nicht mit einer Gegenwehr und einer damit verbundenen Ablenkung der Aufmerksamkeit des Fahrers zu rechnen war.
  • OLG Köln, 02.12.2008 - 83 Ss 90/08

    Vermögensschaden bei Täuschung eines Gebrauchtwagenhändlers über den gewerblichen

    Die Aufhebung des Urteils bedingt hier die Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz (§ 354 Abs. 2 StPO), wobei der Senat trotz des weitergehenden, auf Freispruch gerichteten Antrags der Generalstaatsanwaltschaft nicht gehindert ist, im Beschlusswege zu entscheiden (vgl. BGH NJW 2005, 2933).
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