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   BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,759
BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04 (1) (https://dejure.org/2005,759)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2005 - XI ZR 152/04 (1) (https://dejure.org/2005,759)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04 (1) (https://dejure.org/2005,759)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines auf dem Konto einer anderen Person gutgeschriebenen Betrages ; Unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Überweisungsbank gegen den Zahlungsempfänger bei der Ausführung eines verfälschten Auftrags; Verfälschung des Überweisungsauftrags durch die ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Direktkondiktion der einen Überweisungsauftrag verfälschenden Überweisungsbank gegen den Zahlungsempfänger

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Bereicherungsanspruch der einen Überweisungsauftrag verfälschenden Bank gegen den Zahlungsempfänger

  • Judicialis

    BGB § 812

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenmächtige Abänderung des Betrags und der Empfängerbank auf Überweisungsformular durch Überweisungsbank ? Keine Leistung des Anweisenden gegenüber dem Empfänger ? Schuldversprechen der angewiesenen Bank vom Empfänger kondizierbar ? Kein Schadensersatzanspruch des ...

  • RA Kotz

    Überweisungsauftrag: Fälschung durch Überweisungsbank - Bereicherungsanspruch

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen bei Ausführung eines Überweisungsauftrags auf ein anderes Konto des Empfängers: Empfängerhorizont versus Zurechenbarkeit des Rechtsscheins einer Leistung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch die Überweisungsbank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812
    Direktkondiktion der einen Überweisungsauftrag verfälschenden Überweisungsbank gegen den Zahlungsempfänger

Besprechungen u.ä. (4)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 812
    Direktkondiktion der einen Überweisungsauftrag verfälschenden Überweisungsbank gegen den Zahlungsempfänger ("Flowtex")

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bereicherungsausgleich bei verfälschtem Überweisungsauftrag

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    FlowTex - Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen bei Ausführung eines Überweisungsauftrags auf ein anderes Konto des Empfängers: Empfängerhorizont versus Zurechenbarkeit des Rechtsscheins einer Leistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3213
  • ZIP 2005, 1448
  • MDR 2005, 1361
  • WM 2005, 1564
  • DB 2005, 2351
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

    Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen

    Diese Vorschrift ist jedoch, was das Berufungsgericht übersehen hat, auf die - hier vorliegende - Nichtleistungskondiktion nicht anwendbar (siehe nur BGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, NJW 2005, 3213 unter III 1 b cc mwN; Staudinger/Lorenz, BGB, Neubearb. 2007, § 814 Rn. 3).

    Dies gilt auch für den hier gegebenen Fall der Nichtleistungskondiktion in Gestalt eines direkten Bereicherungsanspruchs des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, NJW 1994, 2357 unter III 1 c aa; vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, aaO; MünchKommBGB/Schwab, aaO, § 814 Rn. 5).

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von

    Diese Rückabwicklung vollzieht sich vielmehr innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehungen, mithin zum einen zwischen dem Überweisenden und der von ihm beauftragten Überweisungsbank im so genannten Deckungsverhältnis, zum anderen zwischen dem Überweisenden und dem Überweisungsempfänger im so genannten Valutaverhältnis (vgl. BGHZ 147, 269, 273 m.w.Nachw.; Senatsurteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565).
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07

    Rückabwicklung einer irrtümlichen Zuvielüberweisung

    Da der gutgläubige Vertragspartner nur geschützt werden kann, wenn der andere Vertragsteil in zurechenbarer Weise einen Rechtsschein hervorgerufen hat, vermag der so genannte Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers die fehlende Leistung des vermeintlich Anweisenden selbst dann nicht zu ersetzen, wenn dieser den gezahlten Betrag dem Zahlungsempfänger tatsächlich schuldete (Senat BGHZ 147, 145, 151; 152, 307, 312 und 158, 1, 5; Urteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565 f.).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    In diesen Fällen, wie etwa bei Zahlung durch Überweisung, ist für das Vorliegen einer Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger maßgeblich, ob im Verhältnis zwischen Anweisendem und Angewiesenem eine wirksame Anweisung oder jedenfalls der zurechenbare Rechtsschein einer solchen bestand (vgl. Senat BGHZ 147, 145, 149; 158, 1, 5, 7; 167, 171, 172 f. Tz. 9; Senatsurteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565).
  • BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09

    Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Bereicherungsanspruch im Falle der weisungslosen oder weisungswidrigen Zuwendung an einen falschen Empfänger unmittelbar gegen diesen (vgl. BGHZ 66, 372, 375; BGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1566).
  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

    a) Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass sich der Bereicherungsausgleich in Fällen der Leistung kraft Anweisung, etwa aufgrund eines Überweisungsauftrages, grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses vollzieht, also zum einen zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen und zum anderen zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger (st.Rspr., vgl. BGHZ 147, 269, 273; Senat, Urteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565; jeweils m.w.Nachw.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Anweisungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung kannte, weil die Zahlung ohne gültige Anweisung dem vermeintlich Anweisenden nicht als seine Leistung zugerechnet werden kann, selbst wenn dieser den gezahlten Betrag dem Zahlungsempfänger tatsächlich schuldete (Senat BGHZ 147, 145, 151 und Urteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565 f.; jeweils m.w.Nachw.).

    Der so genannte Empfängerhorizont kann eine wirksame Anweisung als objektive Grundlage der Zurechnung nicht ersetzen (Senat BGHZ 147, 145, 151 und Urteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565 f.; jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Die Geltendmachung eines Anspruches auf Rückgängigmachung von Kontobelastungen verstößt, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn eine weisungswidrige Erledigung eines Überweisungsauftrags das Interesse des Überweisungsauftraggebers nicht verletzt, insbesondere, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist (Senat, Urteile vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, WM 1991, 1912, 1913 und vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1567; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.11.2013 - IX ZR 52/13

    Insolvenzeröffnungswirkung: Kondiktionsanspruch des vorläufigen

    Zwischen letzteren beiden besteht keine bereicherungsrechtliche Leistungsbeziehung, weil die durch die Bank getroffene Zweckbestimmung dahin geht, an den anweisenden Kontoinhaber aus dem Girovertrag zu leisten, nicht aber eine Leistung im Rechtssinne an den Empfänger des Überweisungsbetrags zu erbringen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, WM 1994, 1420, 1421; vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565; vom 15. November 2005 - XI ZR 265/04, WM 2006, 28, 29; vom 11. April 2006 - XI ZR 220/05, BGHZ 167, 171 Rn. 9; vom 1. März 2011 - XI ZR 320/09, WM 2011, 743 Rn. 16; vom 27. September 2011 - XI ZR 328/09, WM 2011, 2259 Rn. 18).

    Eine Leistung des Überweisenden an den Überweisungsempfänger setzt allerdings einen wirksamen Überweisungsvertrag voraus (BGH, Urteil vom 21. Juni 2005, aaO; vom 15. November 2005, aaO; vom 11. April 2006, aaO).

    Der sogenannte Empfängerhorizont des Überweisungsempfängers vermag die fehlende Zweckbestimmung des vermeintlich Anweisenden nicht zu ersetzen, wenn dieser nicht in zurechenbarer Weise den Rechtsschein einer der Zahlung entsprechenden Anweisung hervorgerufen hat (BGH, Urteil vom 21. Juni 2005, aaO S. 1565 f mwN; vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 5 f; vom 29. April 2008 - XI ZR 371/07, BGHZ 176, 234 Rn. 10).

    Vielmehr kann bei einem derartigen Sachverhalt die Bank einen Bereicherungsausgleich unmittelbar gegenüber dem Überweisungsempfänger geltend machen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2005, aaO; vom 3. Februar 2004, aaO; vom 15. November 2005, aaO; vom 29. April 2008, aaO; vom 21. Januar 2010, aaO).

  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 85/04

    Wirksamkeit von Verfügungen eines vorläufig seines Amtes enthobenen Notars;

    Sie können vom Zahlungsempfänger, auch wenn dieser gutgläubig ist, gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB Rückzahlung verlangen, weil es an einer gültigen Anweisung fehlt und die Überweisung dem Notar nicht als Leistung zugerechnet werden kann (vgl. Senat BGHZ 147, 145, 151; 152, 307, 311 f.; 158, 1, 5; Urteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565 f.).

    bb) Die Beklagte kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, WM 1991, 1912, 1913, vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1567 und vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04, Umdruck S. 13) berufen, dass die Geltendmachung eines Anspruches auf Rückgängigmachung von Kontobelastungen gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt, wenn eine weisungswidrige Erledigung eines Überweisungsauftrages das Interesse des Überweisungsauftraggebers nicht verletzt, insbesondere wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist.

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

    Andernfalls kann die Bank den Empfänger im Wege der Nichtleistungskondiktion ( § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) auf Rückzahlung des überwiesenen Geldbetrages in Anspruch nehmen, und zwar auch dann, wenn diesem gegenüber dem vermeintlich Anweisenden ein fälliger und einredefreier Anspruch in gleicher Höhe zusteht (st. Rspr., siehe nur BGHZ 147, 145, 151 ; 152, 307, 312 ; 158, 1, 5 f. ; siehe ferner Senatsurteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565 f.).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 4 U 133/08

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Bank mit einem unabhängig von einer

  • OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08

    Insolvenzanfechtung: Eigenmächtig vorgenommene Buchung einer Bank ohne

  • LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06

    Weiterbeschäftigung - Betriebsbedingte Kündigung

  • LG Kleve, 28.10.2015 - 1 O 202/14

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung des von unbekannten Tätern im

  • LG Köln, 25.04.2007 - 13 S 375/06

    Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Bk auch bei Eröffnung des

  • OLG Rostock, 16.03.2017 - 3 U 81/15

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsanspruch des tatsächlichen

  • OLG Köln, 20.12.2012 - 24 U 32/12

    Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen bei Fehlen einer wirksamen Anweisung

  • LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06

    Stornierung einer Überweisungsgutschrift

  • LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechenbarer Gegenanspruch

  • LG Aachen, 14.01.2016 - 1 O 277/15

    Bereicherungsrechtliche Ansprüche eines Bankkunden aus einer getätigten

  • OLG München, 04.02.2009 - 20 U 3996/08

    Bereicherungsforderung gegen die Bank bei Unwirksamkeit eines Girovertrages

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