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BGH, 21.06.2007 - 5 StR 189/07 (alt: 5 StR 583/05) |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 5 StR 189/07 (alt: 5 StR 583/05) (https://dejure.org/2007,2881)
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 StPO; Art. 6 EMRK
Wahrunterstellung einer Beweistatsache (Hinweispflicht bei belastender Betrachtung als erwiesen); Recht auf ein faires Verfahren (effektive Verteidigung; Vertrauensschutz) - lexetius.com
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Ansehung einer Beweistatsache ohne vorherigen entsprechenden Hinweis an den Angeklagten im Urteil als erwiesen nach deren Wahrunterstellung und deren Verwertung zum Nachteil des Angeklagten; Wahrunterstellung als eine für den Angeklagten unbedingt verlässliche ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2, Abs. 6
Hinweispflicht nach Wahrunterstellung auf Erwiesenheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 364
- NJW 2007, 2566
- NStZ 2007, 717
- StV 2007, 512
- StV 2007, 623
- StV 2007, 626
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige …
Die Beweisbehauptung, der Angeklagte habe sich in einem Schriftstück in einer bestimmten Weise zum Tatvorwurf geäußert, betrifft für sich grundsätzlich keine für die Entscheidung über den Schuldspruch oder Rechtsfolgenausspruch relevante Beweistatsache, die im formellen Strengbeweis aufzuklären ist (vgl. BGH NJW 1994, 2904, 2906; NStZ 2000, 439; StV 2007, 622;… Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 18 m. w. N.; aA Schlothauer StV 2007, 623, 625).