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BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 257c Abs. 4 Satz 1 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO; § 171b GVG; § 338 Nr. 6 StPO; § 171b Abs. 3 GVG; § 336 Satz 2 StPO
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung der Staatsanwaltschaft an ihre Zustimmungserklärung zum Verständigungsvorschlag des Gerichts (Unwiderruflichkeit); Entfallen der Bindungswirkung der Verständigung für das Gericht (Eintritt ... - lexetius.com
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§ 171b GVG, § 257c Abs 3 S 4 StPO, § 257c Abs 4 S 1 StPO
Hauptverhandlung in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit bzw. Widerruflichkeit einer Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu einem gerichtlichen Verständigungsvorschlag und Wegfall der Bindungswirkung ... - IWW
- Wolters Kluwer
Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit der Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu dem Verständigungsvorschlag des Gerichts
- rewis.io
Hauptverhandlung in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit bzw. Widerruflichkeit einer Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu einem gerichtlichen Verständigungsvorschlag und Wegfall der Bindungswirkung ...
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GVG § 171b; StPO § 257c Abs. 4 S. 1
Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit der Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu dem Verständigungsvorschlag des Gerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Wer A sagt, muss auch B sagen, oder: Absprache führt zur Bindung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht mehr gewünschte Verständigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausschluss der Öffentlichkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vergewaltigung - Verständigung/Deal auch bei neuen Umständen wirksam
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.07.2011 - 52 KLs 9/11
- BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
Papierfundstellen
- BGHSt 57, 273
- NJW 2012, 3113
- NStZ 2013, 119 (Ls.)
- NStZ 2013, 51
- NStZ-RR 2013, 162
- NJ 2012, 481
- StV 2012, 712
- AnwBl 2012, 230
Wird zitiert von ... (16)
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
bb) Nach dem Regelungsziel des Gesetzgebers, weiterhin ein der Wahrheitserforschung und der Findung einer gerechten, schuldangemessenen Strafe verpflichtetes Strafverfahren sicherzustellen, bleiben nicht nur die tatsächlichen Feststellungen, sondern auch deren rechtliche Würdigung der Disposition der an einer Verständigung Beteiligten entzogen (ebenso BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11 -, juris, Rn. 16). - BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22
Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft allein zum Strafausspruch; Aufhebung …
Dieser ist erst überschritten, wenn der zugesagte Strafrahmen nicht mehr mit den Vorgaben des materiellen Rechts in Einklang zu bringen ist und sich damit als unvertretbar erweist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 280).Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zugesagte Strafrahmen nach dem Inbegriff der neuen Verhandlung mit den Vorgaben des materiellen Rechts in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 280; Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 421/12, StV 2013, 193, 194).
- BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16
Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit …
a) Nach Zustandekommen einer Verständigung durch Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zu dem Vorschlag des Gerichts (§ 257c Abs. 3 Satz 4 StPO) kann die Staatsanwaltschaft diese nachträglich nicht wieder einseitig zu Fall bringen, auch dann nicht, wenn sie die Voraussetzungen von § 257c Abs. 4 Satz 1 oder 2 StPO als gegeben ansieht (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 278 mwN; El Ghazi, JR 2012, 406, 409;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 257c Rn. 25;… zweifelnd KK/Moldenhauer/Wenske, StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 34).Die durch eine zustande gekommene Verständigung eingetretene Bindungswirkung entfällt weder durch den "Widerruf' der Staatsanwaltschaft noch kraft Gesetzes, vielmehr bedarf es dazu einer Entscheidung durch das Tatgericht, wenn und soweit es die Voraussetzungen des § 257c Abs. 4 Satz 1 oder 2 StPO bejaht (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 278 f. mwN).
Bei der Prüfung dieser Frage kommt dem Tatgericht - wie auch sonst bei Wertungsakten im Bereich der Strafzumessung - ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der erst überschritten ist, wenn der zugesagte Strafrahmen nicht mehr mit den Vorgaben des materiellen Rechts in Einklang zu bringen ist, etwa weil die Strafrahmenzusage sich unter Berücksichtigung des tatsächlichen Prozessverhaltens des Angeklagten so weit von dem Gedanken eines gerechten Schuldausgleichs entfernt, dass sie als unvertretbar erschiene (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 279 f.).
- BGH, 07.12.2016 - 1 StR 487/16
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge (letztes Wort des …
Dies hindert jedoch nicht die Überprüfung der Frage, ob eine generelle Befugnis besteht, die Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts auszuschließen (vgl. bzgl. Verlesung der Anklageschrift: BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273 ff. Rn. 7; bzgl. der Schlussanträge: BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180). - BGH, 12.11.2015 - 2 StR 311/15
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Beruhen; …
Dies betrifft aber nur die inhaltliche Überprüfung der gerichtlichen Ausschließungsanordnung darauf, ob die in § 171b Abs. 1 und 2 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen (vgl. zu § 171b Abs. 3 GVG a.F., BGH…, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 1; Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 275).Damit ist es dem Revisionsgericht zwar verwehrt, die Begründung einer nach § 171b GVG ergangenen Entscheidung inhaltlich zu überprüfen (…vgl. Wickern in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 171b GVG, Rn. 25), nicht gehindert ist es dagegen, die generelle Befugnis für den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes zu prüfen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11; BGHSt 57, 273, 275).
- BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
"Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer …
Das Gericht ist sogar grundsätzlich dazu gehalten, in seinem Vorschlag das vom Angeklagten im Rahmen der Verständigung erwartete Prozessverhalten genau zu bezeichnen und "unter antizipierender Berücksichtigung dieses Verhaltens und Beachtung der Vorgaben des materiellen Rechts eine strafzumessungsrechtliche Bewertung des Anklagevorwurfs vorzunehmen" (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 278; vgl. auch BT-Drucks. 16/12310 S. 14). - BGH, 28.09.2017 - 4 StR 240/17
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Ausschluss für alle …
Dies steht jedoch einer Überprüfung der Frage, ob eine generelle Befugnis bestand, die Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts auszuschließen, nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 275 (zu § 171b Abs. 3 GVG aF); Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 487/16, StV 2017, 369; vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 171b GVG Rn. 16). - BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung …
Gleichwohl neigt der Senat im vorliegenden Fall dazu, in dem das Landgericht überhaupt keine Entscheidung getroffen, sondern nur der Vorsitzende (einige Verfahrensabschnitte vorher und deshalb zu diesem Zeitpunkt rechtsfehlerfrei, weshalb eine Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO nicht zu verlangen ist) die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet hat, die Anfechtbarkeit zu bejahen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11). - BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge …
Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten; zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe sind sie regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273 Rn. 17; Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 202/07;… MüKoStPO/Wenske, § 267 Rn. 79 ff.). - BGH, 18.06.2020 - 1 StR 86/20
Ausschluss der Öffentlichkeit (zwingender Ausschluss während der Schlussanträge …
Zwar ist hiernach der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen, ob die in § 171b Abs. 1 bis 4 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfüllt sind; dies umfasst indes nicht die Prüfung, ob eine generelle Befugnis - oder Verpflichtung - zum Ausschluss der Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts bestand (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 5 StR 396/16 Rn. 5 …und vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15 Rn. 6 mwN; Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11 Rn. 7, BGHSt 57, 273, 275 mwN). - BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19
Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung …
- BGH, 25.10.2012 - 1 StR 421/12
Bindungswirkung einer Verständigung
- BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle …
- BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19
Verständigung (ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten)
- BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung …
- BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20
Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche …