Rechtsprechung
BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB; § 252 StGB; § 113 StGB; § 52 StGB; § 64 StGB
Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als Einbruchswerkzeug mitgeführte Schraubendreher); Tateinheit zwischen räuberischem Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei während des Gewalteinsatzes gegen Polizeibeamte fortbestehender Beutesicherungsabsicht; rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Aussicht auf erfolgreiche Behandlung als Anordnungsvoraussetzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 StPO
Diebstahl mit Waffen: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug; Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen - Jurion
Tatbestandliche Voraussetzungen für das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a
Tatbestandliche Voraussetzungen für das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Die gebrauchsbereiten Schraubendreher - reicht nicht
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Schraubendreher als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Die gebrauchsbereiten Schraubendreher - reicht nicht
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 07.03.2012 - II KLs 29/11
- BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 571
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen …
Jedenfalls handelt es sich aber um ein "anderes gefährliches Werkzeug' (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308 [bzgl. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB]), weil das in der Dose enthaltene Pfefferspray nach seiner konkreten objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (zum Maßstab BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12, NStZ 2012, 571 f. mwN;… grundlegend Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 57, 257, 269 Rn. 32). - LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17
Seidenschneider als ein gefährliches Werkzeug
Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m. w. Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212; KG Beschluss vom 2.12.2013 - (4) 161 Ss 208/13). - KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13
Zange als "anderes gefährliches Werkzeug"
Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche - nach der von BGHSt 52, 257 zur Begründung der Interpretation dieses Tatbestandsmerkmals allein anhand objektiver Kriterien herangezogenen Absicht des Gesetzgebers schwere - Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m.w.Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212). - OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 2 Ss 209/15
Diebstahl mit Waffen: Begriff des anderen gefährlichen Werkzeugs; Geißfuß als …
In seiner Entscheidung vom 21. Juni 2012 hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 21. Juni 2012, NStZ 2012, 571f., 5 StR 286/12) hinsichtlich der vom Täter eines Einbruchsdiebstahls mitgeführten zwei Schraubendreher, die das Tatgericht als gefährliche Werkzeuge im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB angesehen hatte, Feststellungen zu deren objektiver Gefährlichkeit ihrer Beschaffenheit nach vermisst und das angefochtene Urteil deshalb aufgehoben.