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   BGH, 21.06.2012 - V ZB 263/11   

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BGH, 21.06.2012 - V ZB 263/11 (https://dejure.org/2012,21005)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - V ZB 263/11 (https://dejure.org/2012,21005)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - V ZB 263/11 (https://dejure.org/2012,21005)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 263/11
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit einem Antrag nach § 62 FamFG ohne Zulassung statthaft (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 263/11
    Zu berücksichtigen war allerdings, dass in Abschiebungshaftsachen von der Erhebung von Dolmetscherkosten abzusehen ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 333 Rn. 21).
  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.1573

    Klage gegen geltend gemachte Abschiebekosten

    Dieser hätte zwar seine Rückkehr nach Vietnam außerhalb des Listenverfahrens freiwillig betreiben können (vgl. auch BGH, B. v. 21.6.2012 - V ZB 263/11 - juris Rn. 11).

    Der Fall des Klägers unterscheidet sich somit nicht von den Fällen anderer Vietnamesen, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten und abzuschieben sind (vgl. BGH, B. v. 19.6.2013 - V ZB 96/12 - juris Rn. 12; B. v. 21.6.2012 - V ZB 263/11 - juris Rn. 13).

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Eine solche Einzelrückführung soll aber - als Ausnahme von dem völkervertraglich vereinbarten Listenverfahren - nur in begründeten Einzelfällen stattfinden und auch nur nach Absprache zwischen den deutschen und den vietnamesischen Behörden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 263/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 114/19

    Eine Darstellung des maßgeblichen Verfahrens im Haftantrag ist entbehrlich, wenn

    Eine solche Einzelrückführung soll aber - als Ausnahme von dem völkervertraglich vereinbarten Listenverfahren - nur in begründeten Einzelfällen stattfinden und auch nur nach Absprache zwischen den deutschen und den vietnamesischen Behörden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 263/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.09.2012 - V ZB 169/12

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft;

    Ausreichend ist die Feststellung, dass nunmehr Aussicht auf das Gelingen der Abschiebung besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 263/11, Rn. 7, juris).
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