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   BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11   

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https://dejure.org/2012,19057
BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11 (https://dejure.org/2012,19057)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - V ZB 283/11 (https://dejure.org/2012,19057)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11 (https://dejure.org/2012,19057)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 464 Abs 2 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Einbeziehung von Vollzugsvollmachten aus dem Vertrag mit einem Dritten in den Vertrag mit dem Vorkaufsberechtigten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 464 Abs. 2
    Verweigerung der Vollziehung eines Kaufvertrags; fehlende Vollzugsvollmacht für die Auflassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollzugsvollmachten in dem Kaufvertrag mit einem Dritten als Inhalt des Kaufvertrags eines Verkäufers mit einem Vorkaufsberechtigten

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Einbeziehung von Vollzugsvollmachten aus dem Vertrag mit einem Dritten in den Vertrag mit dem Vorkaufsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollzugsvollmachten in dem Kaufvertrag mit einem Dritten als Inhalt des Kaufvertrags eines Verkäufers mit einem Vorkaufsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollzugsvollmachten im Kaufvertrag und Vorkaufsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollzugsvollmachten im notariellen Kaufvertrag

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Urkundenvollzug durch Notar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollzugsvollmachten im Kaufvertrag mit dem Dritten werden nicht Inhalt des Kaufvertrags des Verkäufers mit dem Vorkaufsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1483
  • MDR 2012, 960
  • DNotZ 2012, 826
  • FGPrax 2012, 217
  • WM 2013, 851
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 316/99

    Kein pflichtwidriges Handeln eines Notars bei Unsicherheit über Formnichtigkeit

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
    Die Unwirksamkeit des Kaufvertrags wird allerdings teilweise als Grund angesehen, der den Notar berechtige, den Vollzug der dinglichen Rechtgeschäfte, die auf dem Kaufvertrag beruhen, abzulehnen (BayObLG, DNotZ 2000, 372, 373; OLG Köln, NJW-RR 2007, 1361).
  • BGH, 16.02.1987 - NotSt (Brfg) 1/86
    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
    Der Notar darf und muss von dem Vollzug einer Urkunde - auch ohne entsprechende Weisung eines Beteiligten - absehen, wenn er weiß, dass sie nichtig ist (BGH, Urteil vom 16. Februar 1987 - NotSt (Brfg) 1/86, DNotZ 1987, 558, 559).
  • OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 398/02

    Auslegung einer Weisung zum Antrag auf Eigentumsumschreibung nach

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
    Entsprechendes gilt, wenn auf Grund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561; OLG Hamm, DNotZ 2003, 848, 849; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 85 f.), wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561).
  • OLG Köln, 20.11.2006 - 2 Wx 20/06

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen notariellen Vorbescheid; Ankündigung

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
    Die Unwirksamkeit des Kaufvertrags wird allerdings teilweise als Grund angesehen, der den Notar berechtige, den Vollzug der dinglichen Rechtgeschäfte, die auf dem Kaufvertrag beruhen, abzulehnen (BayObLG, DNotZ 2000, 372, 373; OLG Köln, NJW-RR 2007, 1361).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01

    Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
    Entsprechendes gilt, wenn auf Grund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561; OLG Hamm, DNotZ 2003, 848, 849; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 85 f.), wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

    Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten

    Vollzugsvollmachten, wie sie in § 14 Abs. 2 des Kaufvertrags erteilt wurden, sind zwar nicht Teil der schuldrechtlichen Vereinbarungen und werden daher bei wirksamer Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht Inhalt eines gemäß § 577 Abs. 1 Satz 3, § 464 Satz 2 BGB zustande kommenden Kaufvertrags zwischen Mieter und Vorkaufsverpflichtetem (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11, NJW-RR 2012, 1483 Rn. 12).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    Entsprechendes gilt, wenn auf Grund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist, wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11, FGPrax 2012, 217 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 171/14, ZfIR 2016, 104 Rn. 21).
  • BGH, 12.05.2017 - V ZR 210/16

    Gesetzliches Vorkaufsrecht: Fälligkeit des Kaufpreises bei Mitbeurkundung der

    Die Auflassungserklärung wirkt, weil § 464 Abs. 2 BGB nur für die schuldrechtlichen Vereinbarungen gilt, zwar nicht zu Gunsten des Vorkaufsberechtigten (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11, NJW-RR 2012, 1483 Rn. 12).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    Den für die Bestimmung des Vollmachtsumfangs maßgeblichen Rahmen definiert jedoch der Inhalt des beurkundeten Rechtsgeschäfts, zu dessen Vollziehung die Vollmacht erteilt ist; eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (vgl. auch BGH NJW 2002, 2863/2864; NJW-RR 2012, 1483/1484; Senat vom 18.10.2012, 34 Wx 358/12 = DNotZ 2013, 139; OLG Frankfurt OLG-Report 2007, 888/889; OLG Düsseldorf DNotZ 2013, 30).
  • OLG Naumburg, 01.03.2018 - 12 Wx 49/17

    Grundbucheintragungantrag auf Grundlage des notariell beurkundeten

    Eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483).

    Das ist der Beschränkung der Vollmacht auf Erklärung zu entnehmen, "soweit diese zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen zweckdienlich sind" (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483).

  • OLG Naumburg, 16.02.2018 - 12 Wx 49/17

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483 ).

    Das ist der Beschränkung der Vollmacht auf Erklärung zu entnehmen, "soweit diese zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen zweckdienlich sind" (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483 ).

  • OLG Koblenz, 03.02.2022 - 1 U 651/21

    Notar muss Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers nicht prüfen!

    Entsprechendes gilt, wenn aufgrund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist, wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11, NJW-RR 2012, 1483 ).
  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem

    Die Ermächtigung, inhaltliche Änderungen der wechselseitigen Verpflichtungen oder dingliche Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die in dem Vertrag bislang nicht vorgesehen waren, ist hiervon nicht umfasst (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483, 1484; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 13, 14).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 3 Wx 172/12

    Zur Reichweite der notariellen Vollzugsvollmacht

    Diese Begrifflichkeit darf allerdings nicht zu dem Schluss verleiten, der Notar werde ermächtigt, inhaltliche Änderungen der wechselseitigen Verpflichtungen oder dingliche Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die in dem Vertrag bislang nicht vorgesehen waren; vielmehr ergibt die Auslegung einer solchen Vollmacht, dass nur zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt werden sollte, die der Behebung etwaiger technischer Hindernisse dienten, die der Verwirklichung der von den Vertragsparteien vereinbarten Rechte und Pflichten und der von ihnen schon vorgenommenen Erfüllungshandlungen entgegen standen (so ausdrücklich BGH MDR 2012, S. 960 f.).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts; Zurückweisung eines

    Den für die Bestimmung des Umfangs der Vollmacht maßgeblichen Rahmen definiert jedoch der Inhalt des beurkundeten Rechtsgeschäfts, zu dessen Vollziehung die Vollmacht erteilt ist; eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (OLG München, a. a. O., Rn. 46; vgl. auch BGH NJW 2002, 2863/2864; NJW-RR 2012, 1483/1484).
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