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   BGH, 21.06.2016 - 5 StR 83/16   

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https://dejure.org/2016,19916
BGH, 21.06.2016 - 5 StR 83/16 (https://dejure.org/2016,19916)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2016 - 5 StR 83/16 (https://dejure.org/2016,19916)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 5 StR 83/16 (https://dejure.org/2016,19916)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 46 StGB; § 46b StGB
    Strafzumessung (revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder schweren Falles beim schweren Raub; Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfung der Strafzumessungsentscheidung; drohende Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs); Aufklärungshilfe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 2 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB, § 250 Abs 3 StGB
    Strafrahmenverschiebung wegen Aufklärungshilfe: Voraussetzungen und maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

  • IWW

    § 249 Abs. 1, § ... 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 46b Abs. 1 Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 46a Nr. 1 StGB, § 244 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 3 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 46b StGB, § 100a StPO, § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. j StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung einer fehlerhaften Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts als Gesetzesverletzung i.S.d. § 337 Abs. 1 StPO; Rechtmäßigkeit der Entscheidung für die Verwirklichung einer milderen Begehungsvariante des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; ...

  • rewis.io

    Strafrahmenverschiebung wegen Aufklärungshilfe: Voraussetzungen und maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung einer fehlerhaften Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts als Gesetzesverletzung i.S.d. § 337 Abs. 1 StPO ; Rechtmäßigkeit der Entscheidung für die Verwirklichung einer milderen Begehungsvariante des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ; ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellung einer fehlerhaften Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts als Gesetzesverletzung i.S.d. § 337 Abs. 1 StPO ; Rechtmäßigkeit der Entscheidung für die Verwirklichung einer milderen Begehungsvariante des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungshilfe - und die Anlasstat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und ihre Überprüfung durch das Revisionsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 274
  • NStZ-RR 2018, 364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 5 StR 83/16
    Nur in diesem Rahmen kann eine Verletzung des Gesetzes im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO vorliegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 30.04.2015 - 5 StR 132/15

    Strafzumessung: Strafmilderung wegen Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 5 StR 83/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für deren Beurteilung ist derjenige zum Zeitpunkt der Aburteilung durch das Tatgericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14, BGHSt 59, 193, 194 f.; vom 30. April 2015 - 5 StR 132/15).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14

    Strafzumessung: Fakultative Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe trotz eines

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 5 StR 83/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für deren Beurteilung ist derjenige zum Zeitpunkt der Aburteilung durch das Tatgericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14, BGHSt 59, 193, 194 f.; vom 30. April 2015 - 5 StR 132/15).
  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 243/23

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung; Rechtsfehlerhaftigkeit der

    Soweit der Generalbundesanwalt die Auffassung vertritt, die Strafkammer habe rechtsfehlerhaft zu Gunsten des Angeklagten gewertet, dieser sei "während der Tat wie durchgehend beabsichtigt körperlich gewaltfrei" aufgetreten, ist zu bedenken, dass die - gegenüber der Anwendung von Gewalt - aufgrund ihres geringeren Handlungsunwerts mildere Begehungsvariante in Form der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben strafmildernd gewürdigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - 5 StR 83/16, juris Rn. 25).
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