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   BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14   

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https://dejure.org/2016,24565
BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14 (https://dejure.org/2016,24565)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2016 - X ZR 41/14 (https://dejure.org/2016,24565)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14 (https://dejure.org/2016,24565)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 1 PatG, § 116 Abs 2 PatG
    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz - Fahrzeugscheibe II

  • IWW

    § 116 Abs. 2 Nr. 1 PatG, § 116 Abs. 2 PatG, § 83 Abs. 1 PatG, § 83 Abs. 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Anordnung zum Verbinden einer Fahrzeugscheibe mit einem angrenzenden Bauteil; Sachdienlichkeit der hilfsweisen Verteidigung des Streitpatents mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz - Fahrzeugscheibe II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 116 Abs. 2
    Feststellung der Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Anordnung zum Verbinden einer Fahrzeugscheibe mit einem angrenzenden Bauteil; Sachdienlichkeit der hilfsweisen Verteidigung des Streitpatents mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    PatG § 83 Abs. 1 ; PatG § 116 Abs. 2
    Feststellung der Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Anordnung zum Verbinden einer Fahrzeugscheibe mit einem angrenzenden Bauteil; Sachdienlichkeit der hilfsweisen Verteidigung des Streitpatents mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz - Fahrzeugscheibe II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Berufungsinstanz

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugscheibe II, Hilfsanträge im Patentnichtigkeitsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1038
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14
    Solche Verallgemeinerungen sind vielmehr unter der Voraussetzung zulässig, dass sich die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen anhand eines Ausführungsbeispiels oder in sonstiger Weise beschriebenen Anweisungen für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patent umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellen und diese Lehre in der im Patent offenbarten Allgemeinheit bereits den ursprünglich eingereichten Unterlagen unmittelbar und eindeutig als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 Rn. 29 - Wundbehandlungsvorrichtung; Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 Rn. 23 - Kommunikationskanal).

    Solche Verallgemeinerungen sind in der Rechtsprechung des Senats vor allem dann zugelassen worden, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (BGHZ 200, 63 Rn. 23 = GRUR 2014, 542 Rn. 24 - Kommunikationskanal, mwN).

  • BGH, 28.05.2013 - X ZR 21/12

    Walzstraße

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergibt (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 57 - Walzstraße).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14
    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 111/13

    Telekommunikationsverbindung - Patentnichtigkeitsverfahren: Hilfsweise

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14
    Dagegen kann die hilfsweise Verteidigung des Streitpatents mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz regelmäßig nicht als sachdienlich im Sinne von § 116 Abs. 2 Nr. 1 PatG angesehen werden, wenn der Beklagte dazu in Anbetracht seiner Prozessförderungspflicht bereits in erster Instanz Veranlassung hatte (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - X ZR 111/13, GRUR 2016, 365 Rn. 26 - Telekommunikationsverbindung).
  • BGH, 16.04.2013 - X ZR 49/12

    Fahrzeugscheibe

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14
    Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat dieses Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 16. April 2013 - X ZR 49/12, GRUR 2013, 712 - Fahrzeugscheibe).
  • BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14
    Gleiches gilt für den Fall, dass das Patentgericht in dem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis nur einzelne Angriffsmittel des Klägers aufgreift und der Beklagte daher keinen Anlass hat, zusätzlich zu Hilfsanträgen, die dem erteilten Hinweis Rechnung tragen, vorsorglich weitere Hilfsanträge im Hinblick auf Angriffsmittel zu stellen, auf die das Patentgericht in seinem Hinweis nicht eingegangen ist oder die es als nicht aussichtsreich eingeschätzt hat (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - X ZR 2/13, GRUR 2014, 1026 Rn. 31 - Analog-Digital-Wandler).
  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14
    Solche Verallgemeinerungen sind vielmehr unter der Voraussetzung zulässig, dass sich die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen anhand eines Ausführungsbeispiels oder in sonstiger Weise beschriebenen Anweisungen für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patent umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellen und diese Lehre in der im Patent offenbarten Allgemeinheit bereits den ursprünglich eingereichten Unterlagen unmittelbar und eindeutig als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 Rn. 29 - Wundbehandlungsvorrichtung; Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 Rn. 23 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14
    Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen insbesondere dann, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15

    Spinfrequenz - Patentnichtigkeitssache betreffend ein europäisches Patent: Durch

    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin; Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 12 - Fahrzeugscheibe II).
  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung

    Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen insbesondere dann, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (BGH GRUR 2016, 1038 - Fahrzeugscheibe II; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 26.09.2023 - X ZR 76/21

    Farb- und Helligkeitseinstellung

    Eine Verallgemeinerung ist unzulässig, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 48 - Fahrzeugscheibe II; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 Rn. 31 - Wundbehandlungsvorrichtung; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung).

    Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 48 - Fahrzeugscheibe II; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 Rn. 31 - Wundbehandlungsvorrichtung; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung).

  • BGH, 28.06.2022 - X ZR 67/20

    Patentnichtigkeitsverfahren: Umfang der Offenbarung bei einer Patentanmeldung

    Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass bestimmte Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch aber nur einzelne davon vorsieht (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 Rn. 31 - Wundbehandlungsvorrichtung; Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 48 - Fahrzeugscheibe II).
  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

    Sie ist deshalb insoweit ihrer Prozessförderungspflicht zum rechtzeitigen Vorbringen weiterer Verteidigungsmittel ohne Entschuldigung nicht nachgekommen (siehe hierzu nur BGH GRUR 2013, 912 - Walzstraße; GRUR 2016, 365 - Telekommunikationsverbindung; GRUR 2016, 1038 - Fahrzeugscheibe II; GRUR 2017, 148.
  • BPatG, 20.06.2023 - 8 Ni 10/23
    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es für eine ursprüngliche Offenbarung erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2020, 974, Rn. 39 - Niederflurschienenfahrzeug; BGH GRUR 2016, 1038, Rn. 48 - Fahrzeugscheibe).

    Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen insbesondere dann, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (BGH GRUR 2016, 1038, Rn. 48 - Fahrzeugscheibe; BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).

  • BPatG, 04.11.2021 - 6 Ni 7/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Aufbaupfosten für ein Dentalimplantat

    Die Beklagte ist vielmehr mit den Hilfsanträgen 15a bis 35a ihrer Prozessförderungspflicht zum rechtzeitigen Vorbringen weiterer Verteidigungsmittel ohne Entschuldigung nicht nachgekommen (s. a. Urteil vom 15. Dezember 2015 - X ZR 111/13 -, GRUR 2016, 365 Rn. 26 - Telekommunikationsverbindung; Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14 -, GRUR 2016, 1038 Rn. 38 - Fahrzeugscheibe II; BGH, Urteil vom 05. Oktober 2016 - X ZR 78/14 -, GRUR 2017, 148 Rn. 76 - Opto-Bauelement).
  • BPatG, 26.03.2019 - 4 Ni 25/17
    Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (BGH GRUR 2016, 1038 - Fahrzeugscheibe II; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 08.02.2022 - X ZR 22/20

    Streitpatent betreffend ein Verfahren zur Diagnose einer bakteriellen Infektion

    Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 48 - Fahrzeugscheibe II; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 Rn. 31 - Wundbehandlungsvorrichtung).
  • BGH, 08.12.2022 - X ZR 122/20

    Pantentfähigkeit eines Schrankmöbels mit mindestens einer Schiebetür

    Einem Nichtigkeitsbeklagten ist in der genannten Konstellation in der Regel keine Vernachlässigung seiner Pflicht zur Prozessförderung zur Last zu legen, wenn es ihm nicht gelingt, die Überlegungen zu der Frage, welche Hilfsanträge Aussicht auf Erfolg bieten, während der mündlichen Verhandlung vor dem Patentgericht abzuschließen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 36 ff. - Fahrzeugscheibe II).
  • BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Steuersignalisierung in einem

  • BGH, 13.04.2017 - X ZR 23/15

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum lösbaren

  • BGH, 18.04.2023 - X ZR 14/21

    Streitpatent betreffend ein Synchronisationsverfahren für ein mobiles

  • BPatG, 01.10.2020 - 2 Ni 54/20
  • BPatG, 19.06.2018 - 4 Ni 34/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Riemen zum Transportieren von Gefäßen

  • LG Hamburg, 13.01.2022 - 327 O 46/21

    Gebrauchmachen von technischer Lehre eines Gebrauchsmusters

  • BPatG, 10.05.2021 - 2 Ni 28/20

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

  • BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
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