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   BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17   

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https://dejure.org/2017,26284
BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17 (https://dejure.org/2017,26284)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2017 - XII ZB 36/17 (https://dejure.org/2017,26284)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 (https://dejure.org/2017,26284)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 276 Abs 1 S 1 FamFG, § 276 Abs 1 S 2 Nr 2 FamFG, § 280 Abs 2 S 1 FamFG
    Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen; Anordnung einer Verfahrenspflegschaft im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § ... 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 4 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens; Anordnung der Verfahrenspflegschaft bei einem Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Untersuchung des Betroffenen, Anordnung einer Verfahrenspflegschaft bei umfassender Betreuung, Sachverständigengutachten, keine Begutachtung nach Aktenlage, Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • rewis.io

    Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen; Anordnung einer Verfahrenspflegschaft im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 276 Abs. 1 S. 1, 280 Abs. 2 S. 1
    Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens; Anordnung der Verfahrenspflegschaft bei einem Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten

  • rechtsportal.de

    FamFG § 276 Abs. 1 S. 1; FamFG § 280 Abs. 2 S. 1
    Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens; Anordnung der Verfahrenspflegschaft bei einem Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen; Anordnung einer Verfahrenspflegschaft im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begutachtung (nur) nach Aktenlage ist unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfahrenspflegschaft im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlerhaftes Unterbleiben der Bestellung eines Verfahrenspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 973
  • MDR 2017, 1018
  • FGPrax 2017, 224
  • FamRZ 2017, 1611
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 203/14

    Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17
    Ist Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen und werden seine Interessen im Betreuungsverfahren nicht von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten, so ist eine Verfahrenspflegschaft nur dann nicht anzuordnen, wenn sie nach den gegebenen Umständen einen rein formalen Charakter hätte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2016, XII ZB 203/14, NJW 2016, 1828).

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 203/14 - NJW 2016, 1828 Rn. 8 mwN).

    Eine Verfahrenspflegschaft ist nur dann nicht anzuordnen, wenn sie nach den gegebenen Umständen einen rein formalen Charakter hätte (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 203/14 - NJW 2016, 1828 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14

    Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17
    Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen; eine Begutachtung nach Aktenlage ist grundsätzlich nicht zulässig (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. August 2014, XII ZB 179/14, FamRZ 2014, 1917).

    Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 179/14 - FamRZ 2014, 1917 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 28.05.2014 - XII ZB 705/13

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Verfahrenspflegerbestellung bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17
    Diese Begründung geht fehl, weil es auf die Offenkundigkeit insoweit nicht ankommt und die Verfahrenspflegerbestellung gerade auch in diesem Fall das rechtliche Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten soll (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2014 - XII ZB 705/13 - FamRZ 2014, 1446 Rn. 8).
  • BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17

    Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das

    Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 - juris Rn. 7).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche

    Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 - FamRZ 2017, 1611 Rn. 7).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten

    Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch den Senat (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 - FamRZ 2017, 1611) und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht hat dieses nach Bestellung eines Verfahrenspflegers und Einholung eines auf persönlicher Untersuchung der Betroffenen beruhenden Gutachtens eine Entscheidung gleichen Inhalts getroffen.
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