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   BGH, 21.06.2018 - I ZB 73/17   

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https://dejure.org/2018,21976
BGH, 21.06.2018 - I ZB 73/17 (https://dejure.org/2018,21976)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2018 - I ZB 73/17 (https://dejure.org/2018,21976)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - I ZB 73/17 (https://dejure.org/2018,21976)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs; Ablehnungsgesuch gegen zwei Richter des Bundesgerichtshofs wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 1 ; ZPO § 49
    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs; Ablehnungsgesuch gegen zwei Richter des Bundesgerichtshofs wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Befangenheitsgesuch gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2017 - IX ZA 5/17

    Zustellung einer ausgefertigte Abschrift

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 73/17
    Die Urkundsbeamtin war auch nicht gehalten, ein Ausfertigungsdatum anzubringen (BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503; Beschluss vom 22. März 2017 - IX ZA 5/17, Rn. 2).
  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 8/94

    Beginn der Berufungsfrist - Formvorschriften an eine Berufung - Maßgeblichkeit

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 73/17
    Die Urschrift des Beschlusses ist von den Richtern, die ihn erlassen haben, unterschrieben worden; in der Ausfertigung sind deren Namen in Maschinenschrift ohne Klammern angegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 1994 - IV ZR 8/94, VersR 1994, 1495).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZB 11/84

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 73/17
    Die Urkundsbeamtin war auch nicht gehalten, ein Ausfertigungsdatum anzubringen (BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503; Beschluss vom 22. März 2017 - IX ZA 5/17, Rn. 2).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 73/17
    Der Verfügungsklägerin ist eine Ausfertigung zugestellt worden, also eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 132/09, BGHZ 186, 22 Rn. 7).
  • BGH, 22.09.2021 - V ZR 189/17

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig bzgl.

    Diese konnte der Beschwerdeführer auch persönlich einlegen, weil die Anhörungsrüge ebensowenig wie das Ablehnungsgesuch gegen die Richterin selbst (§ 44 Abs. 1 ZPO) dem Anwaltszwang unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 73/17 juris Rn. 3).
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