Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,157
BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94 (https://dejure.org/1994,157)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1994 - 1 StR 83/94 (https://dejure.org/1994,157)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94 (https://dejure.org/1994,157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Zeugenaussage V-Mann

§§ 252, 52 StPO, 'Vernehmungssituation', Schutzzweck, Rechtsstaatsprinzip;

§§ 136a Abs. 3, 163a Abs. 4 StPO;

§ 243 Abs. 4 StPO, Angeklagter muß seine Erklärungen selbst abgeben, keine Verlesung seiner schriftlichen Erklärungen durch das Gericht;

§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, 'Beschuldigter';

§ 100a S.2 StPO, Nachrichtenmittler

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; § 52 StPO; § 252 StPO; § 136 StPO
    Verwertung von Angehörigenäußerungen gegenüber V-Mann im Strafprozess bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung (Fall Sedlmayr; Umgehung der Zeugnisverweigerungsrechte; Begriff der Vernehmung: keine Vernehmung bei Befragung durch V-Mann; funktioneller ...

  • DFR

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • openjur.de

    §§ 252, 52 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fall Sedlmayr - Verwertungsrecht der Aussagen eines Angehörigen des Beschuldigten gegenüber V-Männern - Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen - V-Mann im Umfeld des Angeklagten - Verwertbrakeit einer Zeugenaussage eines V-Mannes - Gezielte Umgehung des ...

  • opinioiuris.de

    Sedlmayr

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertbarleit von Zeugenaussagen eines V-Mannes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252, § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressebericht, 14.01.2005)

    Fall Sedlmayr

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Walter Sedlmayr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 211
  • NJW 1994, 2904
  • MDR 1994, 1230
  • NStZ 1994, 593
  • NStZ 1995, 354 (Ls.)
  • StV 1994, 521
  • StV 1995, 449 (Ls.)
  • StV 1995, 621 (Ls.)
  • JR 1995, 467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    Dient die in Frage stehende Verfahrensvorschrift nicht oder nicht in erster Linie dem Schutz des Beschuldigten, so liegt ein Verwertungsverbot fern (BGHSt 38, 214, 220).

    Deshalb ist die Rüge bereits unzulässig (BGHSt 38, 214, 225 f.).

    Grundsätzlich dürfen Äußerungen eines Beschuldigten, die dieser ohne vorangegangene Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO in einer Vernehmung gemacht hat, in die Hauptverhandlung nicht eingeführt und verwertet werden (BGHSt 38, 214).

    inwieweit ein Fehler bei Anordnung oder Durchführung der Telefonüberwachung die Unverwertbarkeit des gewonnenen Beweisergebnisses nach sich gezogen hätte (vgl. hierzu BGHSt 38, 214, 219).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug -

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    Das hier eingeräumte Zeugnisverweigerungsrecht soll den Angehörigen vor Konflikten schützen, die sich ergeben können aus der Besonderheit einer Vernehmungssituation, insbesondere durch die Wahrheitspflicht bei einer Zeugenvernehmung einerseits und die sozialen Pflichten, die aus seiner familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten andererseits erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; NStZ 1988, 562 f. = StV 1990, 435, 436; BGH 20, 384 f.).

    Dieser Widerstreit der Pflichten, auf den das Gesetz in den §§ 52, 252 StPO Rücksicht nimmt, besteht nicht, soweit sich jemand außerhalb einer Vernehmung anderen gegenüber aus freien Stücken äußert (BGHSt 1, 373 ff.; BGH NStZ 1988, 562, 563).

    Bezüglich der Verwertbarkeit von Zeugenaussagen hat der Bundesgerichtshof (BGH NStZ 1988, 562 f. = StV 1990, 435 f.) bereits entschieden - und das kommt der vorliegenden Situation am nächsten -, daß Erkenntnisse aus einer zulässigen Telefonüberwachung auch dann verwertbar sind, wenn die Gesprächsteilnehmer zu dem Angeklagten in einem (Angehörigen-)Verhältnis stehen, das ein Zeugnisverweigerungsrecht begründet.

  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    Entsprechend hat auch der Senat (BGHSt 33, 217, 223 f.) bei zulässig angeordneter Telefonüberwachung die Verwertung einer indirekt provozierten Selbstbelastung nicht beanstandet.

    ob und in welchem Umfang das Revisionsgericht überhaupt prüfen kann, ob die Telefonüberwachung insgesamt ordnungsgemäß angeordnet worden war und noch rechtmäßig bestand (vgl. hierzu BGHSt 28, 122, 124; 33, 217, 222; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 100 b Rdn. 43);.

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    Bei der Beurteilung ist zu beachten, daß ein Beweismittelverwertungsverbot einen der wesentlichen Grundsätze im Strafverfahren einschränkt, nämlich den, daß das Gericht die Wahrheit zu erforschen (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BGHSt 32, 115, 124) und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel, die von Bedeutung sind, zu erstrecken hat.

    Die ausufernde Anwendung solcher in Randzonen einander oft widerstreitender und "begrifflich unscharfer Verfassungsprinzipien" - hier des Rechtsstaatsprinzips oder des Prinzips der Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (vgl. BVerfGE 33, 367, 383) - ermöglicht eine ungebundene Ausfüllung prozessualer Regelungen und lockert die Bindung der Strafrechtsprechung an das positive Recht, auf dessen Beachtung der Rechtsstaat beruht (vgl. Mahrenholz, abweichende Meinung zu BVerfGE 86, 288, 347 f. = EuGRZ 1992, 225, 242).

  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    Der zulässige Einsatz von V-Leuten ist gerade durch Heimlichkeit und dadurch geprägt, daß die polizeiliche Steuerung nach außen nicht offenbar wird (BGHSt 39, 335, 346).

    Dem entspricht auch die Entscheidung des 2. Strafsenats BGHSt 39, 335: Verwertet werden kann die Aussage eines Polizeibeamten, der das von ihm provozierte Telefongespräch mit Erlaubnis des Gesprächsteilnehmers - also zulässig, aber für den Beschuldigten verdeckt - mithört.

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    a) Der Einsatz von privaten Kontaktpersonen oder V-Leuten mit dem Ziel, zur Aufklärung eines Mordes Beweise zu gewinnen, ist zulässig (BVerfGE 57, 250, 284; BGHSt 32, 115, 121 ff.).

    Bei der Beurteilung ist zu beachten, daß ein Beweismittelverwertungsverbot einen der wesentlichen Grundsätze im Strafverfahren einschränkt, nämlich den, daß das Gericht die Wahrheit zu erforschen (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BGHSt 32, 115, 124) und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel, die von Bedeutung sind, zu erstrecken hat.

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    Das Landgericht war sich bei seiner Entscheidung nach dem Wortlaut des Beschlusses möglicherweise nicht bewußt, daß es das Schreiben hätte verlesen können (vgl. BGH NStZ 1994, 184, 185; BGH bei Holtz MDR 1980, 986).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    Beschuldigter in diesem Sinne ist aber nur der Tatverdächtige, gegen den das Verfahren als Beschuldigter betrieben wird (BGHSt 10, 8, 12; 34, 138, 140; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Einleitung 76 ff.).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden.
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
    ob und in welchem Umfang das Revisionsgericht überhaupt prüfen kann, ob die Telefonüberwachung insgesamt ordnungsgemäß angeordnet worden war und noch rechtmäßig bestand (vgl. hierzu BGHSt 28, 122, 124; 33, 217, 222; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 100 b Rdn. 43);.
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 522/86

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Revision

  • BGH, 23.06.1989 - 2 StR 285/89

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 512/91

    unverfängliche Spielsituation - § 252 StPO, erweitertes Verwertungsverbot gilt

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Denn Beschuldigter ist grundsätzlich nur der Tatverdächtige, gegen den das Ermittlungsverfahren auch geführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6 mwN).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Für eine isolierte Anwendung des § 52 StPO ist daneben kein Raum (vgl. BGHSt 40, 211; BGH NStZ 1999, 416).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Zum Begriff der Vernehmung im Sinne der Strafprozeßordnung gehört, daß der Vernehmende der Auskunftsperson (also dem Beschuldigten, dem Zeugen oder dem Sachverständigen) in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihr Auskunft (eine "Aussage") verlangt (BGHSt 40, 211, 213; Rogall in SK-StPO § 136 Rdn. 6; Schlüchter/Radbruch NStZ 1995, 354; Sternberg-Lieben Jura 1995, 299, 306, 308; a.A. Seebode JR 1988, 427, 428).

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Ausdehnung des Vernehmungsbegriffs auf ähnliche Situationen erwogen hat, geschah dies zur Anwendbarkeit anderer Vorschriften und im Hinblick auf deren Sinn (so insbesondere zu § 136a StPO; vgl. BGHSt 33, 217, 224; 34, 365, 369; 36, 384, 389; 40, 66, 72; 40, 211, 213; BGH NStZ 1992, 247); diese Entscheidungen besagten nichts über Sinn und Zweck des § 136 Abs. 1 StPO.

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BGHSt 40, 211 ; 44, 243 ; 51, 285 ).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Beschränkt sich der Ausschluß auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt, wie hier die Dauer der Vernehmung eines Zeugen, so umfaßt er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen und zu diesem Verfahrensabschnitt gehören; dazu zählt auch noch die Entscheidung über die Vereidigung, die noch während des Ausschlusses der Öffentlichkeit vorgenommen werden kann (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 f., 544; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; NStZ 1995, 354; weitere Nachw. bei Mayr in KK 3. Aufl. § 172 GVG Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17).
  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Ein Beweisverwertungsverbot stellt damit eine Ausnahme dar, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94 -, BGHSt 40, 211, 217; Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, BGHSt 44, 243, 249; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, BGHSt 51, 285, 290).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    (5) Ob vorliegend der Gesichtspunkt einer fehlenden Berührung des Rechtskreises des Angeklagten (vgl. BGHSt[GS] 11, 213, 215 f.; BGHSt 22, 35, 38; 40, 211, 214 f.) der Anerkennung eines Verwertungsverbotes entgegenstehen könnte, bedarf keiner Vertiefung (vgl. dazu Gössel aaO Rdn. 38 ff.).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    Zum Begriff der Vernehmung im förmlichen Sinne gehört, daß der Vernehmende dem Zeugen in amtlicher Funktion gegenübertritt (BGH StV 1994, 521).

    Eine Privatperson, wie der Zeuge E., führt indes auch dann keine förmliche Vernehmung, wenn er, wie hier, gezielt auf den Beschuldigten und dessen Umfeld angesetzt und straff geführt wird oder wenn er im Rahmen des Gesprächs mit der Verhörsperson ihm aufgetragene Fragen stellt (vgl. BGHSt 40, 211, 213) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94]; daran ist entgegen der Kritik von Dencker (StV 1994, 667, 675 insbes. Fußn. 69) festzuhalten.

    Ein Fall, in dem ein bereits ausgeübtes Zeugnisverweigerungsrecht gezielt unterlaufen werde, liege nicht vor (BGHSt 40, 211 [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94]).

    Das getarnte Vorgehen von V-Leuten ist, auch wenn es auf Initiative der Strafverfolgungsbehörden beruht, kein Umstand, der für sich die Unzulässigkeit eines solchen Vorgehens begründen könnte (BGHSt 40, 211, 215 [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94]; 39, 335, 346).

    Zutreffend betont deshalb die Entscheidung BGHSt 40, 211, 215 [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94], daß das von Strafverfolgungsbehörden initiierte heimliche Vorgehen von V-Leuten "für sich" nicht unzulässig ist.

    Der Senat verweist auf die neueren Veröffentlichungen von Fezer JR 1995, 972; Herdegen in seinem Referat auf dem V. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium des DAV 1994 in Karlsruhe, abgedruckt in: Herdegen, Beweisantragsrecht, Beweiswürdigung, strafprozessuale Revision, Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e. V. Band 5, Seite 218, 223; Hund StV 1993, 379; Roxin NStZ 1995, 465; Rudolphi in SK-StPO Rdn. 43 vor § 94; Schlüchter/Radbruch NStZ 1995, 354; Sternberg-Lieben Jura 1995, 299; vgl. auch Fischer/Maul NStZ 1992, 7; Dencker StV 1994, 667; Lisken NJW 1994, 2069).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befassen sich insbesondere die bereits erwähnten Entscheidungen BGHSt 39, 335; 40, 211 [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94]und 41, 42 mit diesen Fragen, während Gegenstand der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 32, 115 und des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 57, 250, 284 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] lediglich die allgemeine Zulässigkeit des Einsatzes von V-Leuten und verdeckten Ermittlern und die Einführung von deren Erkenntnissen in die Hauptverhandlung war.

    Der erkennende Senat teilt nicht die Auffassung des 2. Strafsenats, daß das Schweigerecht des Beschuldigten durch das heimliche Vorgehen nicht berührt werde, weil der Verdächtige über die Freiwilligkeit seiner Äußerungen gegenüber einer Privatperson nicht im Zweifel sein könne (BGHSt 39, 335, 347; ebenso für die Äußerung von Zeugen gegenüber V-Leuten BGHSt 40, 211, 215) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94].

    Der Senat braucht zu der in der Literatur strittigen Sonderfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen von verdeckten Ermittlern durch die Befragung Beschuldigter in zulässiger (weil durch die §§ 110a ff. StPO gedeckter) Weise erlangte Erkenntnis verwertet werden können, keine Stellung zu nehmen (vgl. einerseits Nack in KK StPO 3. Aufl. § 110c Rdn. 7 f.; andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner 42. Aufl. § 110c Rdn. 2, aber auch § 252 Rdn. 8 zu der Entscheidung BGHSt 40, 211 [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94]).

    Der 1. Strafsenat sieht in der im Antragebeschluß dargelegten Rechtsauffassung einen Widerspruch zu seinen Erwägungen in der Sache BGHSt 40, 211 [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94], der 3. Strafsenat einen solchen zu seinen Erwägungen in der Sache BGHSt 41, 42 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94] = NStZ 1995, 513 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94].

    Es besteht auch kein Widerspruch zu der Entscheidung BGHSt 40, 211 [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94] des 1. Strafsenats.

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, von dem die Zeugin zum Zeitpunkt des Einsatzes des V-Mannes bei Vernehmungen noch keinen Gebrauch gemacht hatte, schützt, anders als das Schweigerecht des § 136 StPO, den Zeugen vor dem Konflikt, entweder den Angehörigen zu belasten oder als Zeuge die Unwahrheit zu sagen (BGHSt 40, 211, 214) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94].

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl. BGHSt - GS - 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 40, 211, 215; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG (3.
  • OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18

    Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum

  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04

    Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung);

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

  • BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe -

  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 2 Ws 261/21

    Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren

  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • BFH, 30.05.2008 - V B 76/07

    Zum Verwertungsverbot - Begriff der Täuschung i.S.d. § 136a StPO

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07

    Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

  • BGH, 28.02.1997 - StB 14/96

    Wann ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens?

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 186/17

    Erste Vernehmung (Behandlung eines Zeugen als Beschuldigten;

  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

  • OLG Rostock, 11.05.2021 - 20 Ws 121/21

    Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2021 - 2 Ws 96/21

    EncroChat: Daten aus verschlüsselten Geräten sind zulässige Beweismittel

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97

    GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06

    Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems

  • BGH, 08.06.1995 - 1 ARs 10/95

    Beweisverwertung - Beweisverwertungsverbot - Aussagen gegenüber Privatpersonen -

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11

    Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten (Beschuldigtenbegriff:

  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

  • BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

  • BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95

    Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO

  • LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

  • OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14

    Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands

  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 3 Ss 786/98

    Belehrung des Beschuldigten, Beschuldigter, keine Ermittlungen gegen den

  • OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 331/95

    Befragung einreisender Personen im Rahmen der Zollkontrolle; Charakter einer

  • LG Bonn, 31.03.2008 - 4 Ks 46/07
  • OLG Köln, 23.09.1997 - 2 Ws 513/97
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 294/14

    Hinweispflicht des Gerichts im Hinblick auf die Erwägung von Bewährungsauflagen

  • OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verfahrensfehlerhafte Überzeugungsbildung

  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - HEs 2 Ws 311/21

    Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren

  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 542/18

    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht