Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2006 - 5 StR 152/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8986
BGH, 21.07.2006 - 5 StR 152/06 (https://dejure.org/2006,8986)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2006 - 5 StR 152/06 (https://dejure.org/2006,8986)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 5 StR 152/06 (https://dejure.org/2006,8986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Einzelstrafaussprüche auf Grund Änderung der Schuldsprüche; Beschränkung der Strafverfolgung mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft

  • Judicialis

    StPO § 154a Abs. 1; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; AO § 370a; ; AO § 373 Abs. 1; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370a
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 370a AO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Auszug aus BGH, 21.07.2006 - 5 StR 152/06
    Der Senat hat das Verfahren mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft im Blick auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 370a AO (vgl. BGH wistra 2005, 30, 31 f.; NJW 2004, 2990, 2991 f.) in den Fällen B. III. 1, 2 und 3 auf den Vorwurf des gewerblichen Schmuggels (§ 373 Abs. 1 AO) beschränkt.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 21.07.2006 - 5 StR 152/06
    Der Senat hat das Verfahren mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft im Blick auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 370a AO (vgl. BGH wistra 2005, 30, 31 f.; NJW 2004, 2990, 2991 f.) in den Fällen B. III. 1, 2 und 3 auf den Vorwurf des gewerblichen Schmuggels (§ 373 Abs. 1 AO) beschränkt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht