Rechtsprechung
BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes Wiedererkennen (Wahllichtbildvorlage; suggestive Wirkung); Recht auf ein faires Verfahren (effektive Teilhabe der Verteidigung; Ermittlungsmaßnahmen während laufender Hauptverhandlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Suggestive Wirkung früherer Wahrnehmungen auf das jeweils spätere Wiedererkennen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 53
- StV 2010, 170
- JR 2011, 119
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des …
Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass auch das (wiederholte) Wiedererkennen in der Hauptverhandlung einen, wenn auch eingeschränkten, Beweiswert haben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, Tz. 15) und insoweit die Wiedergabe der von einem Zeugen gegebenenfalls besonders hervorgehobenen Wiedererkennungs- und Identifizierungsmerkmale eines Täters in den Urteilsgründen wünschenswert ist. - BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die …
Durch die anlässlich der Einzelbildvorlage geäußerte Einschätzung der Zeugin, sie sei sich hinsichtlich der Identifizierung zu 85 % sicher, wird die Verlässlichkeit der Wiedererkennung nicht gesteigert, sondern über die auch vom Landgericht anerkannten Mängel hinaus zusätzlich herabgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, …und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17). - BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13
Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen …
Bei diesem Ablauf der Identifizierungsmaßnahmen bestand somit die Möglichkeit, dass beim Zeugen B. die originäre Erinnerung durch das (einzelne) Fahndungsfoto "überschrieben" worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, 54; s. auch Urteil vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 234/05), und es war nicht einmal ausgeschlossen, dass der Zeuge D. mit ihm vor seiner eigenen Einsichtnahme über die zu erwartende Anordnung der Fotos gesprochen, möglicherweise gar auch das Fahndungsfoto gesehen hatte. - BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Soweit dem das obiter dictum aus seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53 entgegensteht, hält der Senat daran nicht fest. - AG Rheinbach, 13.03.2017 - 15 Ds 6/17
Hinreichender Tatverdacht bzgl. Wahrscheinlichkeit der Verurteilung in einer …
Denn das Wiedererkennen im Rahmen der Lichtbildvorlage kann anerkanntermaßen eine suggestive Wirkung auf die Zeugen haben, die ein späteres erneutes Wiedererkennen in der Hauptverhandlung ohne Weiteres zu verfälschen vermag (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2010, 53).