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   BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09   

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https://dejure.org/2009,10889
BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09 (https://dejure.org/2009,10889)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09 (https://dejure.org/2009,10889)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - AnwZ (B) 50/09 (https://dejure.org/2009,10889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz gegen eine Versagung einer Genehmigung nach § 47 Abs. 1 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Gestattung der Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt ab Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde nach § 223 Abs. 3 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 47 Abs. 1; BRAO § 223 Abs. 3
    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Genehmigung der Ausübung des Anwaltsberufs durch einen Universitätsprofessor mangels Zulassung durch den Anwaltsgerichtshof

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09
    Der Beschluss vom 21. Februar 2007 (aaO) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil er - ebenso wie die in ihm zitierte ältere Senatsrechtsprechung (BGHZ 34, 244; Senatsbeschluss vom 22. Mai 1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842) - nicht den in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Rechtsschutz nach § 223 BRAO zum Gegenstand hat, sondern den in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht geregelten Rechtsschutz für Feststellungsklagen und -anträge.

    Davon abgesehen ist die in BGHZ 34, 244 aufgeworfene und offen gelassene Frage, ob es Fälle des § 223 BRAO gibt, in denen die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung von § 42 BRAO zulässig sein könnte, aufgrund einer Gesetzesänderung überholt.

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09
    Aus dem Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 (AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071), in dem die Frage einer analogen Anwendung des § 42 BRAO angesprochen, aber offen gelassen wurde, kann der Antragsteller für die von ihm geforderte analoge Anwendung des § 42 BRAO im vorliegenden Fall nichts herleiten.

    Der Beschluss vom 21. Februar 2007 (aaO) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil er - ebenso wie die in ihm zitierte ältere Senatsrechtsprechung (BGHZ 34, 244; Senatsbeschluss vom 22. Mai 1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842) - nicht den in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Rechtsschutz nach § 223 BRAO zum Gegenstand hat, sondern den in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht geregelten Rechtsschutz für Feststellungsklagen und -anträge.

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09
    Die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof gegen die einen Versagungsbescheid der Rechtsanwaltskammer nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BRAO bestätigende Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs ist aber nur dann zulässig, wenn der Anwaltsgerichtshof das Rechtsmittel in seiner Entscheidung zugelassen hat (§ 223 Abs. 3 BRAO; vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 6/92, BRAK-Mitt. 1992, 217).
  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09
    Der Beschluss vom 21. Februar 2007 (aaO) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil er - ebenso wie die in ihm zitierte ältere Senatsrechtsprechung (BGHZ 34, 244; Senatsbeschluss vom 22. Mai 1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842) - nicht den in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Rechtsschutz nach § 223 BRAO zum Gegenstand hat, sondern den in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht geregelten Rechtsschutz für Feststellungsklagen und -anträge.
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09
    Über das unzulässige Rechtsmittel kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 38/03

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09
    Daran ist der Senat gebunden; er darf die fehlende Zulassung nicht ersetzen (Senatsbeschluss vom 1. März 2004 - AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
  • BVerfG, 02.12.1994 - 1 BvR 1643/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unvereinbarkeit des Zweitberufs eines

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09
    Bei fehlender Zulassung der sofortigen Beschwerde steht dem Rechtsanwalt gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs daher nicht die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof, sondern unmittelbar die Verfassungsbeschwerde zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1994 - 1 BvR 1643/92, NJW 1995, 951), die der Antragsteller auch bereits eingelegt hat.
  • BGH, 23.08.2010 - AnwZ (B) 17/10

    Voraussetzungen einer sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des

    Für eine entsprechende Anwendung des § 42 BRAO a. F. gegenüber Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs, die - wie hier - im Verfahren nach § 223 BRAO a. F. ergehen, besteht seither kein Bedürfnis mehr (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - AnwZ (B) 50/09, NJW-RR 2010, 491).
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