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   BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11   

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https://dejure.org/2011,7532
BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11 (https://dejure.org/2011,7532)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - V ZB 141/11 (https://dejure.org/2011,7532)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11 (https://dejure.org/2011,7532)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 FamFG, § 417 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der Verwaltungsbehörde an den Betroffenen in Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des asylsuchenden Betroffenen auf Aushändigung des Antrags auf Freiheitsentziehung durch die Verwaltungsbehörde

  • frsh.de PDF

    Abschiebungshaft

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der Verwaltungsbehörde an den Betroffenen in Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der Verwaltungsbehörde an den Betroffenen in Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 23 Abs. 2; FamFG § 417
    Anspruch des asylsuchenden Betroffenen auf Aushändigung des Antrags auf Freiheitsentziehung durch die Verwaltungsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache: Antrag muss ausgehändigt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antragserfordernis bei der Abschiebehaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 257
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
    Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung des Betroffenen in beiden Vorinstanzen drückt der gleichwohl angeordneten und aufrechterhaltenen Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154 Rn. 16).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
    Ist der Betroffene ohne vorherige Kenntnis des Antragsinhalts nicht in der Lage, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen, muss ihm der Antrag vor der Anhörung übermittelt werden; dagegen genügt die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung, wenn dieser einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Die Aushändigung des Haftantrags soll sicherstellen, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87 Rn. 13).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Haftantrag dem Betroffenen vor seiner Anhörung in vollständiger Abschrift ausgehändigt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).

    Andernfalls kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, zu sämtlichen Angaben der Behörde Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, aaO und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9 aaO), was zur Folge hat, dass in dem Rechtsbeschwerdeverfahren von einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG ausgegangen werden muss.

    Die im Protokoll der Anhörung festgehaltene bloße Bekanntmachung und Erörterung genügt nicht (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13

    Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache

    Die Haftanordnung durfte nicht ergehen, weil der Haftantrag der beteiligten Behörde dem Betroffenen nach dem maßgeblichen Inhalt des Protokolls nicht, wie aber geboten (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 f. Rn. 16 f., vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f. und vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, juris Rn. 10), zu Beginn der Anhörung in Kopie ausgehändigt und (mündlich) übersetzt worden ist.
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15

    Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden bezogen auf die Nichtaushändigung

    Die nur auszugsweise Übersetzung und die unterlassene Aushändigung des Haftantrags verletzten zwar den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör, weil es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich sei, dass der Betroffene im Stande sei, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2011 - V ZB 179/11 - und vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11 -, juris).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Kopie des Haftantrags ausgehändigt werden und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8).
  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14

    Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern und gegenüber dem Haftantrag verteidigen kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8; Beschluss vom 18. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 8).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der

    Zur Wahrung des Grundrechts des Betroffenen auf rechtliches Gehör ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, dass ihm der Haftantrag vor seiner Anhörung ausgehändigt und (mündlich) übersetzt wird (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f. und vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f.).

    Die Aushändigung des Haftantrags soll sicherstellen, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern kann (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 und vom 27. September 2012 - V ZB 50/12, Rn. 7, juris).

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des

    b) Ob der Haftantrag dem Betroffenen weder übersetzt noch ausgehändigt worden ist, wie die Rechtsbeschwerde weiter geltend macht, und die Haftanordnung auch deshalb rechtswidrig ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 f.; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 6 ff.), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12

    Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde

    Der in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthafte Aussetzungsantrag (vgl. nur Senat, Beschluss vom 1. Juli 2011 - V ZB 141/11, InfAuslR 2011, 399 mwN) hat in der Sache Erfolg.

    Die Bekanntgabe des Haftantrags ist jedoch notwendige Voraussetzung für die ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs, da andernfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Betroffene nicht in der Lage war, sich zu sämtlichen Angaben der Behörde zu äußern (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 9).

  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der

    a) Die Bekanntgabe des Haftantrags setzt grundsätzlich voraus, dass dieser dem Betroffenen vor seiner Anhörung ausgehändigt und übersetzt wird (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f.; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f.).

    Ob in dem vorliegenden Fall etwas anderes gilt, weil der Sachverhalt einfach gelagert und überschaubar ist und der Haftantrag einen geringen Umfang hat (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 7; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.

  • BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordung zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 3 B 17.13

    Zurückschiebung; versuchte -; Abschiebung; Haft; Sicherungshaft; Anordnung der -;

  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12

    Anordnung von Sicherungshaft für einen aus Spanien eingereisten ghanaischen

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei

  • BGH, 01.12.2011 - V ZB 179/11

    Verletzung des rechtlichen Gehörs eines in die Bundesrepublik Deutschland

  • BGH, 08.02.2012 - V ZB 260/11

    Gehörsverletzung durch Beschränkung der Mitteilung im Haftantrag auf einen Antrag

  • BGH, 06.03.2012 - V ZB 277/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.e. Abschiebungshaft gegenüber

  • BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11

    Erforderlichkeit der Aushändigung und Übersetzung eines Haftantrags vor Erlass

  • LG München I, 13.03.2012 - 13 T 1606/12

    Abschiebehaftverfahren: Gehörsverletzung bei unterlassener Übermittlung und

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12

    Anforderungen an die Bekanntgabe des Antrags auf Anordnung der Haft zur Sicherung

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 79/12

    Rechtsfolgen der Nichtaushändigung des Antrags auf Anordnung der Haft zur

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11

    Verletzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 196/11

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags; Notwendigkeit des Vorliegens

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Sicherungshaft gegenüber einer

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 47/12

    Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung bei Fehlen eines zulässigen

  • LG Ingolstadt, 12.03.2019 - 33 T 89/19

    Unzureichende Reisedokumente

  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12

    Rechtswidrige Haftanordnung; Aushändigung des Haftantrags an Betroffenen

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 275/11

    Notwendigkeit des Vorliegens eines zulässigen Haftantrags für die Rechtmäßigkeit

  • BGH, 18.09.2013 - V ZB 129/12

    Anfordrungen an die persönliche Anhörung im Zusammenhang mit der Anordnung der

  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 264/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das eine Sicherungshaft

  • VG Berlin, 20.04.2015 - 15 K 326.13
  • LG Bonn, 16.07.2014 - 4 T 212/14

    Anordnung der Haft zur Rückführung eines Ausländers

  • LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des

  • LG Stade, 10.10.2014 - 9 T 104/14

    Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • LG Landshut, 16.05.2023 - 64 T 1124/23

    Abschiebungshaft: Aushändigung des Haftantrags an den Betroffenen

  • LG Augsburg, 28.11.2011 - 52 T 3723/11

    Abschiebehaftverfahren: Anordnung der Sicherungshaft ohne Bekanntgabe des

  • LG Potsdam, 14.09.2012 - 6 T 46/12

    Haftantrag, aushändigen, Aushändigung, ordnungsgemäße Anhörung, Anhörung,

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