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   BGH, 21.07.2015 - 2 StR 163/15   

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https://dejure.org/2015,25517
BGH, 21.07.2015 - 2 StR 163/15 (https://dejure.org/2015,25517)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2015 - 2 StR 163/15 (https://dejure.org/2015,25517)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 2 StR 163/15 (https://dejure.org/2015,25517)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 20 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Einordnung einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung als "schwere andere seelische Abartigkeit"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20
    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Einordnung einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung als "schwere andere seelische Abartigkeit"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 163/15
    Die Erwägungen des Landgerichts beschreiben in allgemeiner Form lediglich die angenommene Persönlichkeitsstörung und enthalten - weder für sich noch im Zusammenhang mit den weiteren Urteilsgründen - den Beleg dafür, dass sie in ihrer belastenden Wirkung für die Betroffene - und damit auch im Hinblick auf ihre Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - zur Tatzeit das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.S.d. §§ 20, 21 StGB erreicht hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 72; st. Rspr.).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Hierbei teilt das landgerichtliche Urteil jedoch nicht mit (wie aber erforderlich, vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 163/15), welches Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB vorliegend erfüllt ist und ob es sich dabei nur um eine vorübergehende Störung oder einen länger andauernden Defektzustand gehandelt hat.
  • BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Derartige Defekte sind jedoch am Merkmal der "schweren anderen seelischen Abartigkeit' zu messen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 463/13, NStZ-RR 2014, 72, und vom 21. Juli 2015 - 2 StR 163/15; SSWStGB/Kaspar, 3. Aufl., § 20 Rn. 71, 79 ff.).
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