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   BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14   

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BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14 (https://dejure.org/2015,26107)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2015 - 2 StR 75/14 (https://dejure.org/2015,26107)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14 (https://dejure.org/2015,26107)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 273 Abs. 1a StPO; § 257c StPO; § 238 Abs. 2 StPO
    Mitteilung über den Inhalt von Verständigungsgesprächen (Mitteilungspflicht bei Verständigungsgesprächen nur mit Mitangeklagten: Beruhen des Urteils auf einer unterlassenen Mitteilung; Begriff des Verständigungsgesprächs: sofortige Ablehnung einer Verständigung; Umfang ...

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 StPO; § 257c StPO
    Anforderungen an die Urteilsdarstellung (keine eingeschränkten Darstellungspflichten im Falle einer Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a StPO
    Revision in Strafsachen: Verletzung von Mitteilungs- und Dokumentationspflichten zu einem Verständigungsversuch in der Hauptverhandlung bei fehlender Verständigungsbereitschaft eines Mitangeklagten

  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG, § ... 357 StPO, § 267 Abs. 4 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 154 StPO, § 154a StPO, § 257c Abs. 4, 5 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verletzung von Mitteilungs- und Dokumentationspflichten zu einem Verständigungsversuch in der Hauptverhandlung bei fehlender Verständigungsbereitschaft eines Mitangeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 1
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch wer keine Verständigung will, muss informiert werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darstellungsmängel im Urteil - trotz Deals

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsgespräche außerhalb Hauptverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzureichende Dokumentation der Verständigungsgespräche - und das Beruhen des Urteils hierauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und die Rüge ihrer Nichtmitteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 228
  • StV 2016, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle ist die Mitteilung des Vorsitzenden hierüber gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO in das Protokoll der Hauptverhandlung aufzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255 f.).

    Zu dem gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mitzuteilenden Inhalt der Erörterungen gehört dann auch, welche Standpunkte von den Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 217; Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313).

    Deshalb kann das Beruhen des Urteils auf einem solchen Verfahrensfehler nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313 f.; Schmitt aaO S. 408).

  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 381/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Kommt der Vorsitzende seinen Mitteilungs- und Dokumentationspflichten nur unzureichend nach, muss dies von dem Verteidiger nicht mit einer Anrufung des Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO zur Erhaltung einer späteren Revisionsrüge beanstandet werden (Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/14, BGHSt 59, 252, 256 ff.).

    Zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle ist die Mitteilung des Vorsitzenden hierüber gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO in das Protokoll der Hauptverhandlung aufzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255 f.).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Schöffen an den Erörterungen nicht beteiligt waren und diese (vgl. Allgayer NStZ 2015, 185, 190), sowie die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235, 1236 f. mit Anm. Schlothauer StV 2015, 275 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 mit Anm. Knauer/Pretsch), über die Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung zu unterrichten waren.
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Schöffen an den Erörterungen nicht beteiligt waren und diese (vgl. Allgayer NStZ 2015, 185, 190), sowie die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235, 1236 f. mit Anm. Schlothauer StV 2015, 275 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 mit Anm. Knauer/Pretsch), über die Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung zu unterrichten waren.
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Der Vorsitzende belehrte die Angeklagten gem. § 257c Abs. 4 und 5 StPO nach den Vorgaben der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.2010 (3 StR 226/10).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Zu dem gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mitzuteilenden Inhalt der Erörterungen gehört dann auch, welche Standpunkte von den Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 217; Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 423/12

    Glaubhaftigkeit belastender Aussagen eines Mitangeklagten bei zuvor gescheiterter

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Nur bei Kenntnis der genauen Umstände des Zustandekommens der Verständigung kann seine Verteidigung die Verwertbarkeit und Glaubhaftigkeit der auch ihn hinsichtlich der bandenmäßigen Tatbegehung belastenden Geständnisse der Mitangeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2013 - 5 StR 423/12, BGHSt 58, 184, 190), die aufgrund der Verständigung abgelegt wurden, näher überprüfen und gegebenenfalls gegenüber dem Gericht beanstanden.
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung dürfen kein informelles und unkontrollierbares Verhalten eröffnen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 26).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle ist die Mitteilung des Vorsitzenden hierüber gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO in das Protokoll der Hauptverhandlung aufzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255 f.).
  • BVerfG, 01.07.2014 - 2 BvR 989/14

    Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde (Auseinandersetzung mit vorhandener

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
    Zwar ist eine Drittwirkung von Verfahrensfehlern bei der Verständigung des Gerichts mit Mitangeklagten nicht stets anzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528 f.).
  • BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Mitteilung über Vorgespräche;

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 652/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsrechtliche

    aa) Der Tatrichter ist verpflichtet, seine Beweiserwägungen so vollständig und aus sich heraus verständlich in den schriftlichen Urteilsgründen niederzulegen, dass die Beweiswürdigung einer sachlich-rechtlichen Überprüfung zugänglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, NStZ 2016, 228; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180; st. Rspr.).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen deshalb nicht nur die für erwiesen erachteten Tatsachen, ihre rechtliche Würdigung sowie die für die Entscheidung der Straffrage maßgeblichen Erwägungen wiedergeben (vgl. § 267 StPO); der Tatrichter ist außerdem verpflichtet, seine Beweiserwägungen so geschlossen und aus sich heraus verständlich in den schriftlichen Urteilsgründen niederzulegen, dass die Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Kontrolle anhand des genannten Maßstabes einer sachlich-rechtlichen Überprüfung zugänglich ist (st. Rspr; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, juris; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10; vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180).

    Dies gilt auch in Fällen, in denen der Angeklagte ein Geständnis ablegt (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, juris), denn ein Geständnis enthebt den Tatrichter nicht von seiner Pflicht, dieses einer kritischen Prüfung auf Plausibilität und Tragfähigkeit hin zu unterziehen und zu den sonstigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen.

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2016 - 3 RVs 75/16

    Protokollierung eines Gesprächs über die mögliche Abgabe eines Geständnisses und

    Jedoch besteht nach allgemeiner Meinung keine eine Rügeobliegenheit begründende Mitwirkungspflicht des Verteidigers (BGH NStZ 2014, 601; BGH NStZ 2016, 228; OLG Dresden StRR 2015, 3 ; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. m.w.N.).

    Dem Bundesverfassungsgericht folgend vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass bei einer Verletzung der Mitteilungspflicht das Beruhen nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (BGH NStZ 2016, 228).

  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 339/20

    Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten (Mitteilung des

    Dabei darf sich die Mitteilung nicht darauf beschränken, das Ergebnis der Erörterungen mitzuteilen, sondern es muss auch über den dahin führenden Entscheidungsprozess informiert werden (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, NStZ 2016, 228, 229; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 174/16

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche

    Ein Ausnahmefall, vergleichbar dem, über den der 2. Strafsenat mit Urteil vom 21. Juli 2015 (2 StR 75/14, NStZ 2016, 228 ff.) entschieden hat, liegt nicht vor.
  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

    Diese Maßstäbe gelten auch in Fällen, in denen der Angeklagte im Rahmen einer Verfahrensverständigung ein Geständnis ablegt (vgl. BGH, Beschl. 2 StR 75/14 v. 21.07.2015 - juris).
  • BGH, 13.01.2016 - 1 StR 630/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Demgegenüber steht indes, dass der von der Revision vorgetragene weitere Verlauf der erfolgten Verständigung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach (nach der Mitteilung des Gesprächsinhalts und dessen Bestätigung durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung ergibt sich kein § 257c Abs. 3 StPO entsprechendes Prozedere, vgl. zum inhaltsleeren "Formalgeständnis' als Gegenstand einer Verständigung BVerfG, Urteil vom19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 241 Rn. 129) und zudem die Belastung des Angeklagten durch eine nichtrevidierende Mitangeklagte beinhaltete (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14).
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