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   BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15   

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https://dejure.org/2015,22548
BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15 (https://dejure.org/2015,22548)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2015 - 3 StR 84/15 (https://dejure.org/2015,22548)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15 (https://dejure.org/2015,22548)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 261 StGB
    Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel zur sofortigen und endgültigen Beseitigung des Angriffs; Androhung des tödlichen Gebrauchs; Warnschuss; konkrete Kampflage; Putativnotwehr); Überzeugungsbildung hinsichtlich des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB, § 212 StGB
    Grenzen des Notwehrrechts bei Einsatz einer Schusswaffe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Prüfung der irrtümlichen Annahme einer Notwehrlage (Putativnotwehr) im Rahmen eines Totschlagverfahrens in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe

  • rewis.io

    Grenzen des Notwehrrechts bei Einsatz einer Schusswaffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32
    Verpflichtung des Gerichts zur Prüfung der irrtümlichen Annahme einer Notwehrlage (Putativnotwehr) im Rahmen eines Totschlagverfahrens in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zoff in der Kleingartenkolonie - Warnschuss reicht (erst mal)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr mit der Kleinkalibergewehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
    Dabei wird der Rahmen der erforderlichen Verteidigung durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11 mwN).
  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
    Die Tatbegehung trotz Anwesenheit zahlreicher anderer Personen in der Nähe des Tatorts (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604) war hier angesichts der zahlreichen verbalen, körperlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Verlauf der letzten Jahre, die in der Kleingartenkolonie bekannt waren und zu einer Lagerbildung für bzw. gegen den Angeklagten und das Opfer geführt hatten (UA S. 9), nicht ausdrücklich zu erörtern.
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06

    Tötungsvorsatz (gefährliche Tathandlungen und mögliche Besonderheiten des

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
    Den Notruf bei der Telefonnummer 112 (zur Bedeutung von Lebensrettungsaktivitäten unmittelbar nach Tatbegehung vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ 2007, 331) setzte der Angeklagte nach der Tat nur auf Aufforderung des zu Hilfe geeilten Nachbarn ab.
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
    Das gefährdet den Bestand des Urteils indes nicht, da bei der irrigen Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs der Täter nicht mehr tun darf als der in wirklicher Notwehr Handelnde (BGH, Urteil vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87, BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2), und das Landgericht rechtsfehlerfrei dargelegt hat, dass selbst im Falle eines Angriffs der Schuss in die Brust mangels Erforderlichkeit der Notwehrhandlung nicht gerechtfertigt gewesen wäre.
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt

    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen, also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15, juris Rn. 7 mwN).

    Dabei wird der Rahmen der erforderlichen Verteidigung durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15, aaO).

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Wer durch ein rechtswidriges, pflichtwidriges oder sozialethisch eindeutig zu missbilligendes Vorverhalten einen Angriff auf sich schuldhaft provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, darf nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14, NStZ 2016, 84, 85; BGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14, NStZ-RR 2015, 303, 304; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, Rn. 39, insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt).

    Allerdings ist das Notwehrrecht auch in Fällen eines rechtswidrigen oder sozialethisch zu missbilligenden Vorverhaltens nur eingeschränkt; ein vollständiger Ausschluss oder eine zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Beschränkungen des Notwehrrechts ist damit nicht verbunden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 1972 - 2 StR 679/71, BGHSt 24, 356, 358; BGH, Urteile vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14, NStZ-RR 2015, 303, 304 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, Rn. 32 ff., insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 10/15

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung; sozialethische Einschränkungen des

    Insoweit unterläge sein Notwehrrecht im Hinblick auf ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten Einschränkungen (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 303, 304), mit denen sich das Landgericht, das im Übrigen schon nicht mitteilt, worauf es die Feststellung, der Nebenkläger habe geäußert, den Angeklagten fertig machen zu wollen, gestützt hat, nicht auseinander gesetzt hat.
  • BGH, 13.09.2016 - 4 StR 370/16

    Einziehung eines Kokaingemischs im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit

    Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt beantragte Präzisierung der Einziehungsentscheidung im Rahmen der Verwerfung der Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15, NStZ-RR 2015, 303, vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15).
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