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   BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14   

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https://dejure.org/2016,23829
BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14 (https://dejure.org/2016,23829)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14 (https://dejure.org/2016,23829)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14 (https://dejure.org/2016,23829)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 InsO, § 65 InsO, § 270a Abs 1 InsO, § 1 Abs 2 Nr 4 S 2 Buchst b InsVV, § 3 Abs 1 Buchst b InsVV
    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Berechnungsgrundlage; Höhe der Regelvergütung; Vergütungsfestsetzung; Bemessung von Zu- und Abschlägen

  • IWW

    § 270a Abs. 1 InsO, § ... 270a InsO, §§ 56-60 InsO, §§ 270a, 22 II, 55 II InsO, § 55 II InsO, § 11 InsVV, § 12 InsVV, § 2 InsVV, § 2 Abs. 1 InsVV, § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 12 Abs. 1 InsVV, § 270a Abs. 1 Satz 2 InsO, § 274 Abs. 1 InsO, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 3 InsVV, § 270a Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 12 Abs. 2 InsVV, § 275 Abs. 2 InsO, § 63 InsO, § 9 InsVV, § 270b Abs. 2 Satz 1 InsO, §§ 274, 275 InsO, § 22a InsO, § 26a InsO, § 17 InsVV, § 65 InsO, Art. 103h EGInsO, §§ 3, 11, 13, 17, 19 InsVV, § 270b Abs. 2 Satz 3 InsO, § 21 Abs. 2 Nr. 2, § 270a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 63 bis 65 InsO, § 274 Abs. 2 InsO, § 274 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 274 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 270c Satz 2 InsO, § 279 InsO, §§ 103 bis 128 InsO, § 280 InsO, §§ 277, 281 bis 285 InsO, § 270b Abs. 4 Satz 2 InsO, § 275 InsO, § 270b Abs. 3 InsO, § 270c Satz 2, §§ 276a bis 285 InsO, § 10 InsVV, § 1 InsVV, § 11 Abs. 1, 3, 4 InsVV, § 63 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 InsO, § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO, § 11 Abs. 2 InsVV, Art. 12 Abs. 1 GG, § 270b Abs. 2 Satz 1, § 63 Abs. 1 InsO, § 64 Abs. 1 InsO, § 8 InsVV, 9 InsVV, § 3 InsVV, § 13 Abs. 2 InsVV, § 3 Abs. 1 InsVV, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO, § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV, § 69 InsO, §§ 56a, 270 Abs. 3 InsO, § 270b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 InsO, 2015, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 12 Abs. 3 InsVV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung der Tätigkeiten eines (vorläufigen) Sachwalters durch Übertragung; Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters i.R.d. Berechnungsgrundlage für die Vergütung des (endgültigen) Sachwalters; Bemessung von Zuschlägen und Abschlägen auf die ...

  • Betriebs-Berater

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters

  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Berechnungsgrundlage; Höhe der Regelvergütung; Vergütungsfestsetzung; Bemessung von Zu- und Abschlägen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung der Tätigkeiten eines (vorläufigen) Sachwalters durch Übertragung; Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters i.R.d. Berechnungsgrundlage für die Vergütung des (endgültigen) Sachwalters; Bemessung von Zuschlägen und Abschlägen auf die ...

  • rechtsportal.de

    Vergütung der Tätigkeiten eines (vorläufigen) Sachwalters durch Übertragung; Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters i.R.d. Berechnungsgrundlage für die Vergütung des (endgültigen) Sachwalters; Bemessung von Zuschlägen und Abschlägen auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 211, 225
  • NJW-RR 2016, 1143
  • ZIP 2016, 1592
  • NZI 2016, 796
  • WM 2016, 1611
  • BB 2016, 1985
  • Rpfleger 2016, 662
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 277/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Belasten erschwerende Zustände den vorläufigen Sachwalter in gleicher Weise, wie sie den endgültigen Sachwalter beschweren würden, wenn erst er diese Aufgabe hätte wahrnehmen müssen, sind die deswegen zu gewährenden Zuschläge, da die Berechnungsgrundlage übereinstimmt, in gleicher Höhe zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2004 - IX ZB 52/04, ZIP 2004, 2448; vom 1. März 2007 - IX ZB 277/05, ZInsO 2010, 1855 Rn. 12).

    Eine Bindung an Faustregeltabellen besteht nicht (BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO Rn. 7; vom 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZinsO 2007, 370; st. Rspr.).

    Entscheidungen anderer Gerichte in vergleichbaren Fällen können aber eine Orientierungshilfe bieten (BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Zuzuerkennende Zuschläge erhöhen den Regelbruchteil um den Vomhundertsatz, der als Zuschlag gewährt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585 ff; vom 27. September 2012 - IX ZB 243/11, ZInsO 2013, 840 Rn. 13 mwN; st. Rspr.).

    Beim (vorläufigen) Sachwalter kann deshalb insoweit nichts anderes gelten, wenn die Überwachung der Betriebsfortführung seine Arbeitskraft in überdurchschnittlichem Umfang in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 521).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Der (vorläufige) Sachwalter kann seine Aufgaben nicht eigenmächtig in zu Lasten der Masse vergütungspflichtiger Weise erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372 f; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674).

    (3) Den mit dem Zustimmungsvorbehalt in Nr. 9 des Beschlusses vom 30. September 2013 verbundenen Arbeitsmehraufwand hat das Beschwerdegericht ungeachtet der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Anordnung, die der vorläufige Sachwalter unterstellen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674), zutreffend als zuschlagsverpflichtend angesehen.

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 34/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag im Hinblick auf die lange Dauer des

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 11; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 7; st. Rspr.).

    In der Rechtsbeschwerdeinstanz ist die Bemessung nur daraufhin zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZIP 2008, 618 Rn. 3; vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 292/04, ZInsO 2008, 1264 Rn. 3; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 6).

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZB 158/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Nicht anders ist es aber bei dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter, der bei Betriebsfortführung während des Eröffnungsverfahrens grundsätzlich einen Vergütungszuschlag erhält (BGH, Beschluss vom 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008, 1009 Rn. 7; vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330 Rn. 18; vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 182/04, ZInsO 2008, 1265 Rn. 3).

    Denn die Begleitung der Unternehmensfortführung kann ähnlich aufwändig sein wie die Unternehmensfortführung selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2006, aaO).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03

    Umfang der vergütungspflichtigen Tätigkeiten des vorläufigen schwachen

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Der (vorläufige) Sachwalter kann seine Aufgaben nicht eigenmächtig in zu Lasten der Masse vergütungspflichtiger Weise erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372 f; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674).

    (3) Den mit dem Zustimmungsvorbehalt in Nr. 9 des Beschlusses vom 30. September 2013 verbundenen Arbeitsmehraufwand hat das Beschwerdegericht ungeachtet der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Anordnung, die der vorläufige Sachwalter unterstellen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674), zutreffend als zuschlagsverpflichtend angesehen.

  • AG Hamburg, 20.12.2013 - 67g IN 419/12

    Pflicht des vorläufigen Sachwalters zur Überwachung des Zahlungsverkehrs des

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Nach einer dritten Auffassung beträgt sie wie beim endgültigen Sachwalter 60 v.H. der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (AG Göttingen, ZInsO 2012, 2413; AG Hamburg, ZIP 2014, 237; AG Potsdam, ZIP 2015, 1799).

    Andererseits bringt es das auf Sanierung des Schuldners ausgerichtete Verfahren mit sich, dass wesentliche Teile der Sachwaltertätigkeit schon im Eröffnungsverfahren geleistet werden müssen (AG Hamburg, ZIP 2014, 237, 238), vor allem bei Vorbereitung eines Insolvenzplans (Budnik, NZI 2014, 247, 249).

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04

    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Belasten erschwerende Zustände den vorläufigen Sachwalter in gleicher Weise, wie sie den endgültigen Sachwalter beschweren würden, wenn erst er diese Aufgabe hätte wahrnehmen müssen, sind die deswegen zu gewährenden Zuschläge, da die Berechnungsgrundlage übereinstimmt, in gleicher Höhe zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2004 - IX ZB 52/04, ZIP 2004, 2448; vom 1. März 2007 - IX ZB 277/05, ZInsO 2010, 1855 Rn. 12).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Nicht anders ist es aber bei dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter, der bei Betriebsfortführung während des Eröffnungsverfahrens grundsätzlich einen Vergütungszuschlag erhält (BGH, Beschluss vom 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008, 1009 Rn. 7; vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330 Rn. 18; vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 182/04, ZInsO 2008, 1265 Rn. 3).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
    Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 11; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 7; st. Rspr.).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

  • BGH, 26.06.2014 - IX ZB 87/13

    Insolvenzverfahren: Pfandfreistellung für Zusatzeinkünfte eines Altersrente

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 292/04

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen

  • BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 182/04

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Vorfinanzierung von

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Wertes eines

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 48/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

  • AG Köln, 13.11.2012 - 71 IN 109/12

    Bestimung der Vergütung eines vorläufigen Sachwalters

  • AG Essen, 17.01.2014 - 164 IN 135/13

    Vergütung vorläufiger Sachwalter

  • AG Göttingen, 28.11.2012 - 74 IN 160/12

    Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters

  • AG Potsdam, 08.01.2015 - 35 IN 748/12

    Insolvenzverfahren: Regelvergütung eines vorläufigen Sachwalters

  • LG Freiburg, 30.10.2015 - 3 T 194/15

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Bestimmung der Regelvergütung; Gewährung

  • AG Essen, 03.11.2014 - 166 IN 155/13

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters

  • AG Wuppertal, 26.05.2014 - 145 IN 751/13

    Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters i. H. v. 25 % der Sachwaltervergütung

  • AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Zuschläge auf die Vergütung

  • LG Bonn, 11.10.2013 - 6 T 184/13

    Bestimmung der Höhe der Vergütung für eine Tätigkeit als vorläufiger

  • AG Münster, 18.01.2016 - 74 IN 65/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Basisvergütung; Vermögensgegenstände, an

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Er hat nunmehr insolvenzspezifische Verpflichtungen im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung zu erfüllen (vgl. hierzu BGH 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14 - Rn. 70 ff., BGHZ 211, 225; Nerlich/Römermann/Riggert InsO Stand April 2018 § 270a Rn. 15a) und muss sich gegebenenfalls diesbezüglich mit dem vorläufigen Sachwalter abstimmen.

    Dieser hat zwar ebenso wie der endgültige Sachwalter keine eigenen Eingriffs- und Sicherungsbefugnisse, sondern nur eine zukunftsorientierte Überwachungsfunktion (BGH 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14 - Rn. 43, 74, BGHZ 211, 225) .

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen

    Ihm oblag als vorläufigem Insolvenzverwalter ohne Verfügungsbefugnis, aber mit Zustimmungsvorbehalt nur die Sicherung des vorhandenen Vermögens und, wenn in einem solchen Fall der Schuldner seinen Betrieb im Eröffnungsverfahren fortführt, die Kontrolle der Geschäftsführung des Schuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2006 - IX ZB 158/05, NZI 2006, 401 Rn. 7; vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, NZI 2007, 461 Rn. 18; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 66; vom 22. September 2016 - IX ZB 71/14, NZI 2016, 963 Rn. 54).
  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 91/15

    Insolvenzverfahren: Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Gewährung von Zu- und

    Das ist unzutreffend, wie der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2016 (IX ZB 70/14, WM 2016, 1611 zVb in BGHZ) entschieden und näher begründet hat.

    Dieser Zuschlag ist regelmäßig mit 25 v.H. zu bemessen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 28, vom 22. September 2016 - IX ZB 71/14, WM 2016, 1988 Rn. 32).

    Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters ist mit derjenigen des endgültigen Sachwalters identisch (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, aaO Rn. 50; vom 22. September 2016 - IX ZB 71/14, aaO Rn. 37).

    Der zahlreichen aus § 11 Abs. 1, 3, 4 InsVV nF, § 63 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 InsO nF folgenden Abweichungen bedarf es ebenso wenig wie der Korrekturmöglichkeit nach § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO nF, § 11 Abs. 2 InsVV nF (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 50 f).

    Maßgebend ist hierfür, soweit einschlägig, der über § 10 InsVV entsprechend anwendbare § 3 InsVV (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 55 ff; vom 22. September 2016 - IX ZB 71/14, aaO Rn. 41 ff).

    Ausschlaggebendes Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 56 mwN, st. Rspr.).

    Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist auch beim (vorläufigen) Sachwalter Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 60; vom 22. September 2016, aaO Rn. 46).

    Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass Zuschläge nur für solche Tätigkeiten in Betracht kommen, die dem vorläufigen Sachwalter vom Gesetz selbst oder vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in gesetzlich wirksamer Weise übertragen worden sind (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 61; vom 22. September 2016, aaO Rn. 47, je mwN).

    Wie der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2016 (IX ZB 70/14, aaO Rn. 67 ff mwN) entschieden und näher begründet hat, gilt dieser Zuschlagstatbestand auch für den vorläufigen Sachwalter, wenn die Überwachung der Betriebsfortführung seine Arbeitskraft in überdurchschnittlichem Umfang in Anspruch genommen hat.

    Dazu gehört auch die Kontrolle der laufenden Bestellungen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 67; vom 22. September 2016, aaO Rn. 56).

    Nur wenn die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurück bleibt, der dem (vorläufigen) Sachwalter bei unveränderter Masse als Zuschlag gebühren würde, ist ihm ein diese Differenz in etwa ausgleichender Zuschlag zu gewähren (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 68 mwN; st. Rspr.).

    Bei der Frage, ob die Masse im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV nicht entsprechend größer geworden ist, ist gemäß § 10 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV maßgebend, dass bei der Berechnungsgrundlage nur der Überschuss anzusetzen ist, der bei der Unternehmensfortführung erzielt wurde (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 69; vom 22. September 2016, aaO Rn. 59).

    Jedoch hat das Beschwerdegericht übersehen, dass die Unterstützung (im Sinne einer begleitenden Kontrolle) und Überwachung bei der Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter durch den vorläufigen Sachwalter zuschlagswürdig sein kann, sofern diese erheblich über das übliche Maß hinausgegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 80; vom 22. September 2016, aaO Rn. 70).

    Diese Überwachungsaufgabe hat zukunftsorientiert zu erfolgen (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 72 ff; vom 22. September 2016, aaO Rn. 62 ff).

    Ein möglicher Zuschlag wird deshalb geringen Umfang haben (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 76; vom 22. September 2016, aaO Rn. 69).

    Hierbei kommt gegebenenfalls eine Schätzung in Betracht (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 83; vom 22. September 2016, aaO Rn. 83).

    Dabei ist dem weiteren Beteiligten Gelegenheit zu geben, die Begründung seines Vergütungsantrags im Hinblick auf die sich aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21. Juli 2016 (IX ZB 70/14, WM 2016, 1611) und vom 22. September 2016 (IX ZB 71/14, WM 2016, 1988) für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ergebenden Maßstäbe zu ergänzen.

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Dem vorläufigen Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz, vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind (Fortführung BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, IX ZB 70/14, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    bb) Der Senat hat deshalb mit Beschluss vom 21. Juli 2016 (IX ZB 70/14, ZIP 2016, 1592, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHZ) entschieden, dass § 12 InsVV auch für den vorläufigen Sachwalter anzuwenden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. Juli 2016 (IX ZB 70/14, aaO Rn. 28 ff) verwiesen.

    Maßgebend ist hierfür, soweit einschlägig, der über § 10 InsVV entsprechend anwendbare § 3 InsVV (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, aaO Rn. 55 ff).

    Zum Ganzen wird verwiesen auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 21. Juli 2016 (IX ZB 70/14, aaO Rn. 56 ff).

    Bei der Frage, ob die Masse im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV nicht entsprechend größer geworden ist, ist gemäß § 10 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV maßgebend, wonach bei der Berechnungsgrundlage nur der Überschuss anzusetzen ist, der bei der Unternehmensfortführung erzielt wurde (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, aaO Rn. 64 ff).

    Auch dies zeigt, dass für die Unternehmensfortführung ein Zuschlag gerechtfertigt sein kann, im vorliegenden Fall auch tatsächlich geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, aaO Rn. 70).

    Er muss vielmehr beratend in dem Sinne tätig werden, dass er sich rechtzeitig in die Erarbeitung der Konzepte einbinden lässt und rechtzeitig zu erkennen gibt, welche erwogenen Maßnahmen nach seiner Auffassung möglich und welche Wege gangbar sind (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, aaO Rn. 73).

    Auch deshalb und im Hinblick auf die Beschränkung der Tätigkeit auf Prüfungs- und Überwachungsaufgaben müssen Zuschläge in der (vorläufigen) Eigenverwaltung in der Regel deutlich geringer ausfallen als im Regelinsolvenzverfahren (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, aaO Rn. 81).

    Für die Festsetzung der Auslagenpauschale ist § 12 Abs. 3 InsVV auch beim vorläufigen Sachwalter anzuwenden, wie die Vorinstanzen schon zutreffend angenommen haben (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, aaO Rn. 84).

  • LG Duisburg, 14.09.2016 - 7 T 24/16

    Festsetzung der Vergütung inklusive Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger

    Die Vergütung für beide Tätigkeitsabschnitte ist vielmehr einheitlich festzusetzen, wobei der Sachwalter, der auch als vorläufiger Sachwalter tätig war, einen Zuschlag von 25 % auf seine sich aus § 12 Abs. 1 InsVV ergebende Vergütung, insgesamt also eine Regelvergütung von 85 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV, erhält (BGH BeckRS 2016, 14382).

    Dasselbe gilt, wenn sie teils im Eröffnungsverfahren, teils danach erbracht worden ist (BGH BeckRS 2016, 14382).

    Die Überwachung und Begleitung der Betriebsfortführung gehört bei der Begleitung der Eigenverwaltung hingegen zu den Regelaufgaben des Sachwalters (LG Dessau-Roßlau NZI 2015, 570) und prägt insoweit den gesetzlichen Regelfall (BGH BeckRS 2016, 14382).

    Er darf sich aber umgekehrt nicht darauf beschränken, von der Eigenverwaltung vorgelegte und abgeschlossen erarbeitete Konzepte nachträglich zu billigen oder im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit zu verwerfen (BGH BeckRS 2016, 14382).

    Insofern ist auch die Kammer der Auffassung, dass der vorläufige Sachwalter Zuschläge für eine Tätigkeit nur dann verlangen kann, wenn diese zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehört, während überobligatorisch erbrachte Leistungen keinen Zuschlag rechtfertigen (BGH BeckRS 2016, 14382, LG Freiburg BeckRS 2015, 20334; LG Dessau-Roßlau NZI 2015, 570; AG Essen NZI 2014, 271).

    Zudem gilt, dass die Information von Kunden und Lieferanten nicht zu den Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gehört und damit bei der Zuschlagsbemessung nicht berücksichtigungsfähig ist (BGH BeckRS 2016, 14382).

    Vor dem Hintergrund, dass der vorläufige Gläubigerausschuss den vorläufigen Sachwalter jedoch auch entlastet, kommt insofern nur ein geringer Zuschlag in Betracht (BGH BeckRS 2016, 14382), wobei im vorliegenden Fall auch dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass die Sitzungen und die Telefonkonferenzen unstreitig von der Schuldnerin bzw. deren Beratern vorbereitet worden sind.

    Ein darüber hinausgehender Abschlag ist nicht geboten (vgl. BGH BeckRS 2016, 14382).

    Schon im Hinblick darauf und wegen der Beschränkung der Tätigkeit auf Prüfungs- und Überwachungsaufgaben müssen Zuschläge in der (vorläufigen) Eigenverwaltung in der Regel deutlich geringer ausfallen als im Regelinsolvenzverfahren (BGH BeckRS 2016, 14382).

    Die für den Vergütungsanspruch des Sachwalters maßgebliche Berechnungsgrundlage ist nach den Grundsätzen des § 1 InsVV zu ermitteln (BGH BeckRS 2016, 14382; Stephan in MünchKomm, a.a.O., § 12 InsVV, Rn. 7).

  • AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16

    Vorläufige Sachwaltung; Vergütung des vorläufigen Sachwalters; vorläufige

    Hinsichtlich der Vergütung geht der vorläufige Sachwalter unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14 von einer fiktiven Sachwaltervergütung von 60 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters aus und bemisst diese auf 21.559,80 EUR.

    Hinsichtlich der Vergütung des vorläufigen Sachwalters hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.07.2016 (Az. IX ZB 70/14, Rn. 52 f., zitiert nach juris) insbesondere Folgendes ausgeführt:.

    Der Bundesgerichtshof führt weiter aus, dass § 26a InsO entsprechend anzuwenden ist, wenn es nicht zur Eröffnung kommt (Beschl. v. 21.07.2016 - IX ZB 70/14, Rn. 54, zitiert nach juris).

    Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden Aufgaben erhöhte oder geminderte Arbeitsaufwand, wobei eine Gesamtbetrachtung maßgeblich ist (BGH, Beschl. v. 21.07.2016 - Az. IX ZB 70/14, Rn. 56 f., zitiert nach juris).

    Eine Tätigkeit, die nicht zu den Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gehört, ist bei der Bemessung der Vergütung nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 21.07.2016 - Az. IX ZB 70/14, Rn. 61, zitiert nach juris).

    Bei der Bemessung der Vergütung ist indessen auch zu berücksichtigen, dass das Amt des vorläufigen Sachwalters lediglich einen knappen Monat (26.09. bis 25.10.2016) gedauert hat und demnach im Vergleich zum Regelfall (der BGH geht von einer maximal dreimonatigen Dauer aus, Beschl. v. 21.07.2016 - Az. IX ZB 70/14, Rn. 48, zitiert nach juris) eher kurz gewesen ist.

    Der Gläubigerausschuss ist nur einmal zu einer Sitzung zusammengetreten; überdies ist zu berücksichtigen, dass der (vorläufige) Gläubigerausschuss seinerseits Überwachungsaufgaben hat, die den (vorläufigen) Sachwalter entlasten (vgl. BGH, Beschl. v. 21.07.2016 - Az. IX ZB 70/14, Rn. 76, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    aa) Die Berechnungsgrundlage ist von Amts wegen festzustellen, gegebenenfalls zu schätzen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 83).

    Eine solche Vorgehensweise wird in vielen Fällen schon deshalb unzweckmäßig sein, weil sich einzelne Zu- und Abschlagstatbestände in ihren Voraussetzungen häufig überschneiden (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 mwN; vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 57; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, ZIP 2019, 2018 Rn. 17).

    Dieser vorausgehen muss in jedem Fall eine genaue Überprüfung und Beurteilung aller für einen Zu- oder Abschlag in Frage kommenden Umstände, insbesondere der vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter beantragten Zuschläge (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 11; vom 21. Juli 2016, aaO zur Vergütung des Sachwalters).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18

    Zuschlag für Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Soweit bereits die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen betraf, ist sie bereits bei dessen Vergütung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; in der Sache ebenso BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZIP 2008, 618 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 72 ff für die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des vorläufigen Sachwalters bei Sanierungsplänen).

    Eine solche Vorgehensweise wird in vielen Fällen schon deshalb unzweckmäßig sein, weil sich einzelne Zu- und Abschlagstatbestände in ihren Voraussetzungen häufig überschneiden (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 mwN; vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 57).

    Dieser vorausgehen muss in jedem Fall eine genaue Überprüfung und Beurteilung aller in Frage kommenden Zu- und Abschlagstatbestände, insbesondere der vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter beantragten Zuschläge (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO; vom 21. Juli 2016, aaO zur Vergütung des Sachwalters).

  • FG Düsseldorf, 12.03.2021 - 14 K 3658/16

    Haftung des vorläufigen Sachwalters im Schutzschirmverfahren für nicht abgeführte

    Diese Beschränkung auf Überwachungs- und Kontrollaufgaben werde durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt (Hinweis auf Beschlüsse vom 22.09.2016 IX ZB 71/14 und vom 21.07.2016 IX ZB 70/14).

    Der vorläufige Sachwalter hat dadurch jedoch - ebenso wie der endgültige Sachwalter - keine eigenen Eingriffs- und Sicherungsbefugnisse (BGH-Beschluss vom 21.07.2016 IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225, Rz. 43 f.; Graf-Schlicker in: Graf-Schlicker, InsO, 5. Auflage 2020, § 274 InsO, Rz. 6).

    Er hat vielmehr nach § 274 Abs. 2 InsO wie der endgültige Sachwalter nur die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen (BGH-Beschluss vom 21.07.2016 IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225).

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    Die Bemessung eines vorzunehmenden Zu- oder Abschlags ist Aufgabe des Tatrichters (st. Rspr., jüngst etwa BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 60 mwN).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 27/20

    A) Die Vergütung des Sonderverwalters in einem Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter

  • BGH, 11.11.2021 - IX ZB 19/20

    Fälligkeit des Anspruchs des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu

  • OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17

    Zu den Voraussetzungen der Veröffentlichung von Entscheidungen betreffend die

  • LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
  • LG Flensburg, 02.10.2019 - 5 T 108/18

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlagsgewährung wegen Unternehmensfortführung und

  • LG Detmold, 21.04.2021 - 3 T 195/20

    Vergütung - Insolvenzverwalter - Sondermasse

  • LG Dresden, 22.06.2022 - 5 T 722/21

    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung

  • LG Wiesbaden, 13.08.2019 - 4 T 154/19

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • LG Münster, 19.09.2023 - 5 T 263/23

    Signifikante Abweichung vom Normalfall, Komplementärin, 20 % Abschlag,

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