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   BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15   

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https://dejure.org/2017,42695
BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15 (https://dejure.org/2017,42695)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2017 - V ZR 250/15 (https://dejure.org/2017,42695)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15 (https://dejure.org/2017,42695)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 444 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel; arglistiges Verschweigen der dem Verkäufer bekannten früheren Nutzung des Grundstücks; subjektiver Tatbestand der Arglist; sekundäre Darlegungslast des Verkäufers

  • IWW

    § 444 BGB, § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 444

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Sachmangels bei Begründung eines Altlastenverdachts durch die frühere Nutzung eines Grundstücks; Objektive Arglist des Verkäufers bei Verschweigen der ihm bekannte frühere Nutzung des Grundstücks; Sekundäre Darlegungslast des Verkäufers bzgl. eines seines ...

  • Betriebs-Berater

    Sachmangel eines Grundstücks aufgrund Altlastenverdachts - arglistiges Verschweigen des Verkäufers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 444
    Arglistiges Verschweigen des Sachmangels der einen Altlastenverdacht begründenden früheren Nutzung eines Grundstücks

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel; arglistiges Verschweigen der dem Verkäufer bekannten früheren Nutzung des Grundstücks; subjektiver Tatbestand der Arglist; sekundäre Darlegungslast des Verkäufers

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 444
    Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des aus einem Altlastenverdacht folgenden Sachmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 444
    Annahme eines Sachmangels bei Begründung eines Altlastenverdachts durch die frühere Nutzung eines Grundstücks; Objektive Arglist des Verkäufers bei Verschweigen der ihm bekannte frühere Nutzung des Grundstücks; Sekundäre Darlegungslast des Verkäufers bzgl. eines seines ...

  • rechtsportal.de

    Annahme eines Sachmangels bei Begründung eines Altlastenverdachts durch die frühere Nutzung eines Grundstücks; Objektive Arglist des Verkäufers bei Verschweigen der ihm bekannte frühere Nutzung des Grundstücks; Sekundäre Darlegungslast des Verkäufers bzgl. eines seines ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel; arglistiges Verschweigen der dem Verkäufer bekannten früheren Nutzung des Grundstücks; subjektiver Tatbestand der Arglist; sekundäre Darlegungslast des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereits ein Altlastenverdacht ist ein Mangel!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sachmangel bei Altlastenverdacht aufgrund früherer Grundstücksnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Altlasten: Verdacht aufgrund früherer Nutzung genügt für Sachmangel

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Altlasten: Verdacht aufgrund früherer Nutzung genügt für Sachmangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Arglist beim Grundstückskauf im Hinblick auf Altlastenverdacht

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Altlastenverdacht als offenbarungspflichtiger Sachmangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Offenbarungspflichten und Arglist bei Grundstückskaufverträgen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Täuschung durch Verschweigen beim Immobilienkauf - Rückabwicklungs- und Schadensersatzrisiko

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frühere Nutzung reicht für Mangel wegen Altlastenverdachts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachmangel eines Grundstücks bei Bestehen eines Altlastenverdachts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachmangel eines Grundstücks bei Bestehen eines Atlastenverdachts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Offenbarungspflichtiger Sachmangel durch Altlastenverdacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arglist des Verkäufers bei bloßem Altlastenverdacht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altlastenverdacht aufgrund früherer Nutzung des Grundstücks begründet Sachmangel - Vorhandensein auf von Altlasten deutende Tatsachen nicht erforderlich

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 434, 444 BGB
    Altlastenverdacht als Sachmangel eines Grundstücks

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nutzungsbedingte Altlastengefahr - Sachmangel eines Grundstücks

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenverdacht als Mangel?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenverdacht ist bereits ein Sachmangel und darf nicht arglistig verschwiegen werden! (IMR 2018, 69)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Altlastenverdacht als Sachmangel beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen des Verkäufers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 389
  • ZIP 2018, 839
  • MDR 2018, 21
  • DNotZ 2018, 217
  • NZM 2018, 631
  • VersR 2018, 302
  • WM 2018, 1712
  • BB 2017, 2754
  • ZfBR 2018, 150
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Auch die Nutzung eines Grundstücks als Werksdeponie in den sechziger und siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ohne anschließend durchgeführte Entsorgung stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen offenbarungspflichtigen Sachmangel dar, weil bei einer Deponie immer die Möglichkeit in Rechnung gestellt werden muss, dass auf ihr auch Abfälle gelagert wurden, die wegen ihrer chemischen Zusammensetzung eine besondere Gefahr darstellen (Senat, Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; BGH, Urteil vom 19. März 1992 - III ZR 16/90, BGHZ 117, 363, 369).

    aa) Arglistig i.S.v. § 444 BGB handelt bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels, wer einen Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Sachmangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur Senat, Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550).

    So kommt es etwa bei einer früheren Nutzung als Deponie oder wilde Müllkippe nicht darauf an, ob der Verkäufer Kenntnis von den konkret dort hingelangten Materialien und Schadstoffen hatte (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; BGH, Urteil vom 19. März 1992 - III ZR 16/90, BGHZ 117, 363, 369; Senat, Urteil vom 12. Juli 1991 - V ZR 121/90, NJW 1991, 2900, 2901).

  • BGH, 08.07.2016 - V ZR 35/15

    Mangelhaftigkeit eines gekauften Grundstücks: Gefahr von erheblichen

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Ein altlastenverdächtiges Grundstück weist unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel schon wegen des Risikos der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme und wegen der mit einem Altlastenverdacht verbundenen Wertminderung nicht die übliche Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 35/15, ZfIR 2016, 783 Rn. 11).

    Zwar ist nicht jedes Grundstück, dessen Nutzung als Industriegelände schon Jahrzehnte zurückliegt, von vornherein als altlastenverdächtig einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1993 - III ZR 156/92, DNotZ 1994, 452, 453, insoweit in BGHZ 123, 363 nicht abgedruckt; Senat, Urteil vom 8. Juli 2016, V ZR 35/15, aaO, Rn. 8).

    a) Zwar kann ein arglistiges Handeln zu verneinen sein, wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer der Verkäufer davon ausgehen darf, eine Schadstoffbelastung bestehe trotz einer gefahrenträchtigen Nutzung nicht (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 35/15, ZfIR 2016, 783 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 12.07.1991 - V ZR 121/90

    Umfang des Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen der Nutzung eines

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Anders liegt es aber, wenn die frühere Nutzung die Gefahr von erheblichen Schadstoffbelastungen begründet, wie etwa bei einer ehemaligen "wilden Müllkippe" (Senat, Urteil vom 12. Juli 1991 - V ZR 121/90, NJW 1991, 2900, 2901) oder einer Tankstelle (Senat, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 218/98, NJW 1999, 3777, 3778 unter II. 1.).

    So kommt es etwa bei einer früheren Nutzung als Deponie oder wilde Müllkippe nicht darauf an, ob der Verkäufer Kenntnis von den konkret dort hingelangten Materialien und Schadstoffen hatte (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; BGH, Urteil vom 19. März 1992 - III ZR 16/90, BGHZ 117, 363, 369; Senat, Urteil vom 12. Juli 1991 - V ZR 121/90, NJW 1991, 2900, 2901).

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Auch die Nutzung eines Grundstücks als Werksdeponie in den sechziger und siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ohne anschließend durchgeführte Entsorgung stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen offenbarungspflichtigen Sachmangel dar, weil bei einer Deponie immer die Möglichkeit in Rechnung gestellt werden muss, dass auf ihr auch Abfälle gelagert wurden, die wegen ihrer chemischen Zusammensetzung eine besondere Gefahr darstellen (Senat, Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; BGH, Urteil vom 19. März 1992 - III ZR 16/90, BGHZ 117, 363, 369).

    So kommt es etwa bei einer früheren Nutzung als Deponie oder wilde Müllkippe nicht darauf an, ob der Verkäufer Kenntnis von den konkret dort hingelangten Materialien und Schadstoffen hatte (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; BGH, Urteil vom 19. März 1992 - III ZR 16/90, BGHZ 117, 363, 369; Senat, Urteil vom 12. Juli 1991 - V ZR 121/90, NJW 1991, 2900, 2901).

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der für die negative Tatsache der unterbliebenen Offenbarung beweispflichtige Käufer nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast lediglich die von dem Verkäufer in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise zu spezifizierende Aufklärung ausräumen muss (Senat, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12).

    Ebenso ist es in Bezug auf den subjektiven Tatbestand der Arglist Sache des Verkäufers, diejenigen Umstände in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise zu konkretisieren, aufgrund derer er trotz unterbliebener eigener Aufklärung davon ausgegangen sein will, der Käufer habe Kenntnis von dem Mangel gehabt (Senat, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, aaO, Rn. 15).

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 218/98

    Umfang der Nachforschungspflicht einer Gemeinde zu Altlasten auf zu verkaufendem

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Anders liegt es aber, wenn die frühere Nutzung die Gefahr von erheblichen Schadstoffbelastungen begründet, wie etwa bei einer ehemaligen "wilden Müllkippe" (Senat, Urteil vom 12. Juli 1991 - V ZR 121/90, NJW 1991, 2900, 2901) oder einer Tankstelle (Senat, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 218/98, NJW 1999, 3777, 3778 unter II. 1.).
  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92

    Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Zwar ist nicht jedes Grundstück, dessen Nutzung als Industriegelände schon Jahrzehnte zurückliegt, von vornherein als altlastenverdächtig einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1993 - III ZR 156/92, DNotZ 1994, 452, 453, insoweit in BGHZ 123, 363 nicht abgedruckt; Senat, Urteil vom 8. Juli 2016, V ZR 35/15, aaO, Rn. 8).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Der Käufer kann im Rahmen des sog. kleinen Schadensersatzes Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts oder Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen (Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 31, 33).
  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    So kann es beispielsweise liegen, wenn der Verkäufer oder ein Dritter - etwa ein vormaliger Eigentümer - das Grundstück mit negativem Ergebnis auf Altlasten hat untersuchen oder tatsächlich vorhandene Schadstoffe durch eine Spezialfirma hat beseitigen lassen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2016 - V ZR 216/14, NJW 2016, 2315 Rn. 17 ff. für die Beseitigung von Hausbock in einem Holzhaus).
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    Auszug aus BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
    Dann fehlte es an dem subjektiven Tatbestand der Arglist, weil diese nicht vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt werden darf (Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 21).
  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach

    Entgegen der - auch von der Revisionserwiderung geteilten - Auffassung des Berufungsgerichts ist das Vorliegen eines sogenannten "Montagsautos" nicht mit den (Sonder-)Fällen vergleichbar, in denen der Bundesgerichtshof bereits aufgrund des bloßen Verdachts eines Mangels einen Sachmangel der Kaufsache bejaht hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 195/13, BGHZ 203, 98 Rn. 43; vom 7. Februar 2003 - V ZR 25/02, NJW-RR 2003, 772 unter II 1; vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, NJW 2018, 389 Rn. 6 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund

    bb) Arglistig im Sinne von § 444 BGB handelt bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels, wer einen Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Sachmangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr, vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, NJW 2018, 389 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von

    Ein altlastenverdächtiges Grundstück weist unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel schon wegen des Risikos der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme und wegen der mit einem Altlastenverdacht verbundenen Wertminderung nicht die übliche Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB aF auf (Senat, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, ZfIR 2018, 55 Rn. 6; Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 35/15, ZfIR 2016, 783 Rn. 11).

    Die Haftung des Verkäufers für den Sachmangel, der sich aus einer früheren gefahrenträchtigen Nutzung eines Grundstücks ergibt, die einen Altlastenverdacht begründet, erfasst auch die Folgen des Verdachts, der sich realisiert (Senat, Urteil vom 21. Juni 2017 - V ZR 250/15, NJW 2018, 389 Rn. 25).

  • OLG München, 15.05.2019 - 20 U 4346/18

    Arglistiges Verschweigen i.S.d. § 444 BGB bei Nichtoffenbarung von Mängeln, die

    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig i.S.d. § 444 BGB, wer einen Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Sachmangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 21.07.2017 - V ZR 250/15, NJW 2018, 389/390).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18

    Über Bleirohre muss aufgeklärt werden!

    Bei dieser Beurteilung sind die Grundsätze heranzuziehen, die der Bundesgerichtshof zum Verkauf von Grundstücken mit Altlastenverdacht entwickelt hat (vgl. nur Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, Rz. 6).

    Soweit der Bundesgerichtshof derartige Rechtsgrundsätze beim Verkauf von Grundstücken, hinsichtlich derer ein Altlastenverdacht besteht, angewandt hat (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - V ZR 35/15, Rz. 11; vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, Rz. 6), erachtet der Senat dies bei Bleirohren, die zur Trinkwasserversorgung eingebaut sind, für vergleichbar.

    Weiter ist davon auszugehen, dass ihr auch klar war, dass der Kläger bei Kenntnis des Vorhandenseins der Bleirohre und des Umfangs der in den letzten Jahren aufgetretenen Rohrleitungsschäden den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. zu diesen Anforderungen auch BGH, st. Rspr. Urteile vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, Rz. 11 und vom 3. März 1995 - V ZR 43/94).

  • OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18

    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege

    Ein altenlastenverdächtiges Grundstück weist unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel schon wegen des Risikos der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme und wegen der mit einem Altlastenverdacht verbundenen Wertminderung nicht die übliche Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf (BGH, Urt. vom 21.7.2017 - V ZR 250/15 = NJW 2018, 389).
  • OLG Köln, 31.10.2018 - 11 U 166/17

    Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung wegen Baumängeln!

    Indem sie die Klägerin über das Risiko der Verwendung nicht gütegeprüften Bettungsmaterials nicht aufklärte, handelte sie arglistig (BGH, Urt. v. 23.05.2002 - VII ZR 219/01 -, Rn. 15, juris; Urt. v. 21.07.2017- V ZR 250/15-, NJW 2018, 389; Kniffka in: ibr-online-Kommentar, Stand: 12.03.2018, § 634a BGB Rn. 61).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.2020 - 5 U 79/19

    Gewährleistungsansprüche aus einem Bauvertrag; Entschädigung von Nutzungsausfall

    Die Entscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 21.7.2017 - V ZR 250/15 - befasst sich mit einem bei dem Verkauf einer Immobilie vom Verkäufer zu offenbarenden Altlastenverdacht.
  • OLG Saarbrücken, 27.12.2017 - 1 U 145/14

    Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu

    Die Aufklärungspflicht zielt gerade darauf ab, einem Käufer durch die Aufklärung die Möglichkeit zur Untersuchung und zur Abschätzung etwaiger Mehrkosten im Falle der Übernahme des fehlerhaften Kaufobjekts zu geben (vgl. BGH, Urteil vom 21.7.2017 - V ZR 250/15, bei Juris Rn. 12; Urteil vom 12.7.1991 - V ZR 121/90, bei Juris Rn. 18).
  • KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Hauskaufvertrag Sachmängel aufgrund einer

    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig im Sinne des § 444 BGB, wer einen Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Sachmangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 08.07.2016, V ZR 35/15, NJW-RR 2017, 468; BGH, Urteil vom 21.07.2017, V ZR 250/15, NJW 2018, 389).

    Auch ein bewusstes Sichverschließen genügt nicht den Anforderungen, die an die Arglist zu stellen sind (BGH, Urteil vom 21.07.2017, aaO.).

  • KG, 28.01.2021 - 20 U 1052/20

    Hauskauf: Schadensersatzhaftung wegen einer mangelhaften Kellerabdichtung

  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 140/12

    Werklohn und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln

  • OLG München, 09.01.2019 - 20 U 1016/18

    Zum Maßstab der Arglist bei einer Kontaminierung des Grundstücks

  • LG Bonn, 23.08.2019 - 10 O 541/18
  • LG Bonn, 28.01.2019 - 10 O 254/18

    Abgasskandal - Schadensersatz für Käufer eines VW Tiguan

  • LG München I, 27.04.2018 - 25 O 24162/14

    Schadensersatz, Kaufvertrag, Abtretung, Schadensersatzanspruch, Minderung,

  • LG Bonn, 29.10.2019 - 10 O 118/19

    Abgasskandal: Volkswagen - Hersteller - Gewährleistung

  • LG Bonn, 05.12.2019 - 10 O 521/18
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