Rechtsprechung
BGH, 21.07.2017 - V ZR 72/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 WoEigG, § 46 WoEigG, § 519 Abs 2 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG
Anfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Berufung der im erstinstanzlichen Urteil als Beklagte aufgeführten Wohnungseigentümergemeinschaft
- IWW
§ 519 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 319 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelklägers in der Berufungsschrift (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft); Effektiver Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt; Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG §§ 44, 46; ZPO § 519 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
Zulässige Berufung trotz falscher Parteibezeichnung "Wohnungseigentümergemeinschaft" nach fehlerhaftem Rubrum im erstinstanzlichen Urteil - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsmittel bei falscher Bezeichnung der Partei
- rewis.io
Anfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Berufung der im erstinstanzlichen Urteil als Beklagte aufgeführten Wohnungseigentümergemeinschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelklägers in der Berufungsschrift (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft); Effektiver Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt; Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle
- rechtsportal.de
Erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelklägers in der Berufungsschrift (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft); Effektiver Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt; Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle
- datenbank.nwb.de
Anfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Berufung der im erstinstanzlichen Urteil als Beklagte aufgeführten Wohnungseigentümergemeinschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie genau müssen die Angaben zum Rechtsmittelführer sein?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 23.03.2015 - 202 C 203/14
- LG Köln, 28.01.2016 - 29 S 82/15
- BGH, 21.07.2017 - V ZR 72/16
Papierfundstellen
- NZM 2017, 853
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 25.11.2020 - VIII ZR 252/18
Schadensersatzanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer nach Kündigung …
Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer Rechtsmittelgegner sein soll (st. Rspr.;… siehe nur BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZB 93/09, NJW-RR 2011, 281 Rn. 9;… vom 20. November 2018 - II ZR 196/16, juris Rn. 11;… vom 18. Dezember 2018 - XI ZB 16/18, WM 2019, 204 Rn. 11;… vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19, FamRZ 2020, 778 Rn. 11; vgl. auch Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 8; jeweils mwN). - LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer Rechtsmittelgegner sein soll (BGH 21.07.2017 - V ZR 72/16, juris Rn. 8). - BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 1140/22
Erledigung der Berufung - durch Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils
bb) Im Streitfall kann offenbleiben, ob diese Ansicht Zustimmung verdient (dagegen wohl BGH, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 11; Beschluss vom 9. November 1977 - VIII ZB 34/77, VersR 1978, 139).
- OLG München, 14.06.2018 - 29 U 732/18
Störerhaftung des Access-Providers bei konkret bezeichnetem Urheberrechtsverstoß
Die versehentliche Änderung der Reihung der Screenshots im landgerichtlichen Tenor macht eine Berichtigung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO erforderlich, zu der der Senat als Berufungsgericht befugt ist (vgl. BGH, Urt v. 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, juris, Tz. 17 m.w.N.). - BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22
Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer wahrt nicht die Klagefrist
Bereits aus der Klagebegründung, nach der die Parteien "Mitglieder der Eigentümergemeinschaft" sind, folgt, dass Letztere nicht selbst Partei sein kann, sondern die übrigen Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Kläger verklagt werden sollten (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, ZfIR 2017, 836 Rn. 14). - BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20
ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden …
Soweit es in den neu gefassten Auskunftstenor den Abgabepreis nicht aufgenommen hat, handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne von § 319 Abs. 1 ZPO, die im Rechtsmittelverfahren vom Amts wegen zu berichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 17 mwN). - BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
Zum notwendigen Inhalt eines Berufungsurteils.
Selbst wenn mit der Berufung nur die Teilabweisung der Widerklage durch das Amtsgericht angegriffen worden ist und an diesem Prozessrechtsverhältnis die Beklagte zu 3 in erster Instanz gar nicht beteiligt war, da Widerklage und Drittwiderklage nur der Beklagte zu 2 erhoben hat, steht es der Beklagten zu 3 als durch das Berufungsurteil beschwerter Partei zu, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 11 mwN; BGH…, Beschluss vom 28. März 1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764, 765, juris Rn. 5). - BGH, 25.01.2022 - II ZB 15/21
Geeignetheit der einer Firma vorangestellten Sonderzeichen "//" zu ihrer …
Aus der innerhalb der bis zum 19. Juli 2021 laufenden Rechtsmittelfrist am 13. Juli 2021 beim Bundesgerichtshof eingegangenen Instanzakte ergibt sich, dass es sich bei der Benennung //CRASH Service Gesellschaft mbH & Co. KG in der Rechtsbeschwerdeschrift um eine offenbare Unrichtigkeit handelt, die durch die offenbare Unrichtigkeit des deshalb gemäß § 42 Abs. 1 FamFG zu berichtigenden Rubrums des Beschlusses des Beschwerdegerichts verursacht worden ist (zur Rubrumsberichtigung durch das Rechtsmittelgericht vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 17 mwN). - OLG Hamm, 14.02.2023 - 7 U 90/22
Zulässigkeit der Berufung; Helmpflicht für Fahrradfahrer
Der Form der Berufungsschrift des § 519 Abs. 2 ZPO ist nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll, wobei strenge Anforderungen zu stellen sind, die - wie hier - nicht erfüllt sind, wenn ausdrücklich die Berufung nur im Namen der Klägerin und Widerbeklagten (Geschädigte und Schädigerin bei Verkehrsunfall), nicht jedoch im Namen der Drittwiderbeklagten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer der Klägerin) eingelegt wird (in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 21.7.2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 8 f.;… BGH Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 68/03, r+s 2005, 90 = juris Rn. 19;… BGH Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499 = juris Rn. 6 ff.).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Form der Berufungsschrift des § 519 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben ist, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH Urt. v. 21.7.2017 - V ZR 72/16, juris Rn. 8;… BGH Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 68/03, juris Rn. 19;… BGH Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, juris Rn. 6 m. w. N.) .
Sie kann auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH Urt. v. 21.7.2017 - V ZR 72/16, juris Rn. 9;… BGH Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 68/03, juris Rn. 19;… BGH Urt. v. 15.12.1998 - VI ZR 316/97, juris Rn. 9;… BGH Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, juris Rn. 7 m. w. N.) .
- BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
Rechtsstreit um die Bevollmächtigung zur jeweiligen Alleinvertretung einer an …
Von daher ist es ausreichend, wenn jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen ist, wer Beschwerdeführer sein soll (…vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 56/13 - FamRZ 2013, 1571 Rn. 7 f. mwN; BGH Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16 - NZM 2017, 853 Rn. 8 f. mwN …und Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 14/06 - NJW-RR 2007, 413 Rn. 8 mwN; jeweils zu § 519 Abs. 2 ZPO). - OLG München, 05.07.2018 - 29 U 1866/17
Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
- BGH, 20.11.2018 - II ZR 196/16
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung des Beraters in den …
- OLG München, 19.07.2018 - 29 U 3493/17
Unionsmarke; Erschöpfung
- BGH, 12.11.2020 - V ZB 32/20
Einlegen der Berufung durch einen Anwalt ohne Angabe der Person des …
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
Interne Teilung eines Anrechts aus einer Lebensversicherung auf das Leben des …
- OLG München, 28.06.2018 - 29 U 3493/17
Abmahnkosten - JOOP