Rechtsprechung
BGH, 21.07.2022 - IX ZB 63/21 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 Abs 1 InsO, § 148 Abs 1 InsO, § 148 Abs 2 S 1 InsO, § 840 Abs 1 ZPO
Pfändung von Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner aufgrund vollstreckbarer Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses
- IWW
§§ 829, ... 835 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 148 Abs. 2 Satz 1 InsO, §§ 883 ff ZPO, §§ 828 ff ZPO, § 148 Abs. 1 InsO, § 148 Abs. 2 InsO, § 858 BGB, § 80 Abs. 1 InsO, §§ 97 f InsO, § 80 InsO, § 840 ZPO, § 840 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Pfändung von Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner durch den Drittschuldner auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses
- rewis.io
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Pfändung von Forderungen gegen Drittschuldner mittels des Eröffnungsbeschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 148 Abs. 2
Der Insolvenzverwalter kann auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. - rechtsportal.de
InsO § 148 Abs. 2
Pfändung von Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner durch den Drittschuldner auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
Pfändung von Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner aufgrund vollstreckbarer Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Durchsetzung einer zur Insolvenzmasse gehörenden Forderungen gegen einen Dritten durch den Insolvenzverwalter
- WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Rechtsgrundlage für Pfändungen von Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner durch den Insolvenzverwalter auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses
Verfahrensgang
- AG Gladbeck, 04.05.2021 - 13 M 200/21
- LG Essen, 24.08.2021 - 7 T 216/21
- BGH, 21.07.2022 - IX ZB 63/21
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 1711
- MDR 2022, 1180
- NZI 2022, 814
- FamRZ 2022, 1639
- WM 2022, 1603
- DB 2022, 2023
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/04
Rechtsfolgen der Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung
Auszug aus BGH, 21.07.2022 - IX ZB 63/21
Ohnehin verschaffte dies dem Insolvenzverwalter keine wesentlichen Vorteile, weil dem Gläubiger aufgrund der Pfändung und Überweisung einer Forderung gegen den schweigenden Drittschuldner kein einklagbarer Anspruch auf die in § 840 Abs. 1 ZPO angesprochenen Auskünfte zusteht (BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/04, WM 2006, 1341 Rn. 10 mwN).Die Vorschrift begründet keine eigenständige Auskunftsverpflichtung, sondern nur eine Obliegenheit oder Handlungslast des Drittschuldners (BGH, Urteil vom 4. Mai 2006, aaO).
- BGH, 03.11.2011 - IX ZR 46/11
Klage des Treuhänders gegen den Insolvenzschuldner auf Zahlung nicht an die …
Auszug aus BGH, 21.07.2022 - IX ZB 63/21
Soweit sich aus dem Urteil des Senats vom 3. November 2011 (IX ZR 46/11, NZI 2011, 979 Rn. 6) etwas anderes ergeben sollte, wird daran nicht festgehalten.