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   BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12   

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https://dejure.org/2012,32017
BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12 (https://dejure.org/2012,32017)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - 2 StR 199/12 (https://dejure.org/2012,32017)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - 2 StR 199/12 (https://dejure.org/2012,32017)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertung des Tatgeschehens als natürliche Handlungseinheit bei Vorliegen eines einheitlichen Tatentschlusses und eines engen räumlichen Zusammenhangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52; StPO § 349 Abs. 2
    Wertung des Tatgeschehens als natürliche Handlungseinheit bei Vorliegen eines einheitlichen Tatentschlusses und eines engen räumlichen Zusammenhangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12
    a) Unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit liegt eine Tat im sachlich - rechtlichen Sinne nur dann vor, wenn mehrere, im Wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden (objektiv) auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Geschehen darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, StV 1994, 537; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 1; vgl. LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., vor § 52 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12
    a) Unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit liegt eine Tat im sachlich - rechtlichen Sinne nur dann vor, wenn mehrere, im Wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden (objektiv) auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Geschehen darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, StV 1994, 537; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 1; vgl. LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., vor § 52 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12
    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein einheitlicher Tatentschluss gegeben ist und die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges, etwa bei Messerstichen oder Schüssen ohne jegliche zeitliche Zäsur, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1; BGH, NStZ-RR 2001, 82 mwN; StraFo 2012, 267; Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12; LK/Rissing-van Saan, aaO, Rn. 14).
  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12
    § 358 Abs. 2 StPO steht der Ergänzung des Schuldspruchs nicht entgegen, da er das Risiko einer Verschlechterung des Schuldspruchs nicht ausschließt (vgl. BGH NStZ 2011, 212, 213).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 54/12

    Versuchtes Tötungsdelikt; natürliche Handlungseinheit bei mehreren in engem

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12
    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein einheitlicher Tatentschluss gegeben ist und die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges, etwa bei Messerstichen oder Schüssen ohne jegliche zeitliche Zäsur, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1; BGH, NStZ-RR 2001, 82 mwN; StraFo 2012, 267; Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12; LK/Rissing-van Saan, aaO, Rn. 14).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11

    Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12
    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein einheitlicher Tatentschluss gegeben ist und die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges, etwa bei Messerstichen oder Schüssen ohne jegliche zeitliche Zäsur, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1; BGH, NStZ-RR 2001, 82 mwN; StraFo 2012, 267; Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12; LK/Rissing-van Saan, aaO, Rn. 14).
  • BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00

    Tat im prozessualen Sinne; Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12
    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein einheitlicher Tatentschluss gegeben ist und die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges, etwa bei Messerstichen oder Schüssen ohne jegliche zeitliche Zäsur, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1; BGH, NStZ-RR 2001, 82 mwN; StraFo 2012, 267; Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12; LK/Rissing-van Saan, aaO, Rn. 14).
  • LG Lüneburg, 13.02.2015 - 27 Ks 11/14

    Mord; Versuch; Milderung; Versagung; lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe

    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein einheitlicher Tatentschluss gegeben ist und die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen oder Schüssen ohne jegliche zeitliche Zäsur, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, 21.08.2012, 2 StR 199/12, zitiert nach Juris).
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