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   BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14   

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https://dejure.org/2014,35591
BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14 (https://dejure.org/2014,35591)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2014 - 1 StR 320/14 (https://dejure.org/2014,35591)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14 (https://dejure.org/2014,35591)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB; Art. 6 EMRK
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Berücksichtigung von Verhalten in der Hauptverhandlung, zulässige Verteidigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 66 Abs 1 S 1 Nr 4 StGB, § 66 Abs 2 StGB, § 177 StGB, § 261 StPO
    Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten bei der Gefährlichkeitsprognose

  • IWW

    § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Maßregelausspruchs der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung der Hinweispflicht

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten bei der Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265
    Aufhebung des Maßregelausspruchs der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung der Hinweispflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum zweiten Mal aufgehoben: Dem LG Augsburg fehlt da wohl ein wenig Basiswissen….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung wegen Tatleugnung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 9
  • StV 2015, 221
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8, 9, 10).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482).

  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 85/90

    Belastung anderer Angeklagter als zulässiges Verteidigungsverhalten

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8, 9, 10).
  • BGH, 27.06.1990 - 2 StR 256/90

    Differenzierung einer Zeugenaussage zwischen Kerngeschehen und allgemeiner

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8, 9, 10).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit eines Angeklagten verwertet werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271; Beschluss vom 20. März 2012 - 1 StR 64/12).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit eines Angeklagten verwertet werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271; Beschluss vom 20. März 2012 - 1 StR 64/12).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12

    Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit eines Angeklagten verwertet werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271; Beschluss vom 20. März 2012 - 1 StR 64/12).
  • BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12

    Hinweispflicht des Gerichts (mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat den Maßregelausspruch der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung der Hinweispflicht gemäß § 265 StPO aufgehoben, die Revision im Übrigen aber verworfen (Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12), so dass Schuld- und Strafausspruch in Rechtskraft erwuchsen.
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9 mwN).
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

    Soweit es wiederum zu einer Prüfung der materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 StGB kommen sollte, wird zu beachten sein, dass zulässiges Verteidigungsverhalten, wie das Bagatellisieren der Anlasstaten, weder bei der Prüfung des Hangs noch im Rahmen der Gefahrenprognose zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden darf (BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, Rn. 7; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 13; Beschluss vom 20. März 2012 - 1 StR 64/12, StV 2012, 597 (Ls); Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 11).

    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; Beschluss vom 27. Juni 1990 - 2 StR 256/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 9; Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, aaO; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, aaO; Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, aaO).

  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Es kann hier offen bleiben, ob das in der Beweiswürdigung zu subjektiven Tatbestandsmerkmalen ebenso unzulässig ist, wie es regelmäßig bei der Strafzumessung (vgl. dazu BGH, 4 StR 532/12 v. 29.01.2013, juris Rn. 7, NStZ-RR 2013, 170; BGH, 5 StR 453/12 v. 09.10.2012, juris Rn. 2; 3 StR 219/10 v. 06.07.2010, juris Rn. 5, NStZ 2010, 692) und der Anordnung der Sicherungsverwahrung (vgl. dazu BGH, 1 StR 320/14 v. 21.08.2014, juris Rn. 7 mwN, NStZ-RR 2015, 9; 1 StR 64/12 v. 20.03.2012) der Fall ist.
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 499/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in der

    Denn nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe hat die Strafkammer lediglich auf das Fehlen von gefährdungsmindernden Umständen abgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 352/20, StV 2022, 301 Rn. 7; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19, juris Rn. 36; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 11 Rn. 8).
  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 352/20

    Prüfung der Gefährlichkeit bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (keine

    aa) Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit eines Angeklagten verwertet werden (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 1 StR 277/20, StV 2021, 254; vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 11; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 13).

    Die Zulässigkeitsgrenze ist erst erreicht, wenn sich das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 11 mwN).

  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 141/15

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Begründung des

    Mit einem zulässigen Verteidigungsverhalten des Angeklagten kann dessen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten oder dessen hangbedingte Gefährlichkeit nicht begründet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15 und vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9 mwN).
  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfahlen: BGH bestätigt Urteil

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8).
  • BGH, 07.12.2021 - 3 StR 411/21

    Leugnen der Tat als grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten

    Das ist rechtsfehlerhaft: Wenn ein Angeklagter die Tat leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an dieser zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1989 - 1 StR 630/89, juris Rn. 3; vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; vom 27. Juni 1990 - 2 StR 256/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 9; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, juris Rn. 7; vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9; Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers sich als Ausdruck einer besonders verwerflichen Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, juris Rn. 7; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9).

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 616/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (ausnahmsweise Berücksichtigung der zu

    Dieser - lediglich auf das Fehlen von gefährdungsmindernden Umständen abstellende (vgl. zur Abgrenzung von der Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9) - Gesichtspunkt wäre bei der Frage einer konkreten Erfolgsaussicht therapeutischer Maßnahmen zu erwägen gewesen.
  • LG Essen, 18.05.2015 - 32 KLs 8/15

    Sexueller Missbrauch, Sicherungsverwahrung

  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (Vorwurf direkten Tötungsvorsatzes);

  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14

    Begründung des Hangs bei der Sicherungsverwahrung (zulässiges

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 277/20

    Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung von zulässigem

  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Falschbelastung eines Dritten)

  • LG Freiburg, 22.05.2020 - 15 KLs 160 Js 21393/19
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