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   BGH, 21.08.2017 - RiZ(B) 4/17   

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https://dejure.org/2017,39152
BGH, 21.08.2017 - RiZ(B) 4/17 (https://dejure.org/2017,39152)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2017 - RiZ(B) 4/17 (https://dejure.org/2017,39152)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2017 - RiZ(B) 4/17 (https://dejure.org/2017,39152)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 35 DRiG, § 26 Abs. 2 DRiG, § 172 StPO, § 81 Abs. 2 DRiG, § 83 LRiStaG NW, § 80 Abs. 2 DRiG, § 67 Nr. 2 LRiStaG NW, § 87 LRiStaG NW, § 67 Nr. 3 LRiStaG NW, § 89 LRiStaG NW, § 67 Nr. 4 LRiStaG NW

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Nichtzulassung einer durch die Landesgesetzgebung vorgesehenen Revision an das Dienstgericht des Bundes durch Beschwerde in Disziplinarverfahren; Verfahren über die Versetzung von Richterinnen und Richtern im Interesse der Rechtspflege auf Antrag des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Nichtzulassung einer durch die Landesgesetzgebung vorgesehenen Revision an das Dienstgericht des Bundes durch Beschwerde in Disziplinarverfahren; Verfahren über die Versetzung von Richterinnen und Richtern im Interesse der Rechtspflege auf Antrag des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/07

    Zulassung der Revision im Prüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.08.2017 - RiZ(B) 4/17
    Wenn in Versetzungsverfahren oder in Prüfungsverfahren entgegen § 80 Abs. 2 DRiG die Revision von dem zuständigen Dienstgericht des Landes nicht zugelassen wird, ist zwar über die gesetzliche Regelung, die nur die Revision vorsieht, hinaus eine Nichtzulassungsbeschwerde ausnahmsweise statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - RiZ (R) 3/07, NJW-RR 2008, 515 Rn. 2).
  • BGH, 09.06.2015 - RiZ(B) 6/14

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Dienstgerichtshofs für

    Auszug aus BGH, 21.08.2017 - RiZ(B) 4/17
    Gegen die Entscheidung des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm findet kein Rechtsmittel zum Dienstgericht des Bundes statt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - RiZ (B) 6/14, juris).
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