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   BGH, 21.08.2018 - 3 StR 655/17   

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https://dejure.org/2018,37088
BGH, 21.08.2018 - 3 StR 655/17 (https://dejure.org/2018,37088)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2018 - 3 StR 655/17 (https://dejure.org/2018,37088)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2018 - 3 StR 655/17 (https://dejure.org/2018,37088)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Voraussetzungen der täterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; kein eigenhändiger Transport erforderlich; keine ausschlaggebende Bedeutung des Interesses am Gelingen der Einfuhr; Tatherrschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 265 StPO, § 30 BtMG, § 29a BtMG

  • Wolters Kluwer

    Mittäter einer Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Verbringen des Rauschgifts von einer anderen Person in das Inland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2 ; BtMG § 29a
    Mittäter einer Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Verbringen des Rauschgifts von einer anderen Person in das Inland

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 353/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 655/17
    Voraussetzung dafür ist nach den auch hier geltenden Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229; vom 14. Dezember 1988 - 4 StR 565/88, StV 1990, 264).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 655/17
    Voraussetzung dafür ist nach den auch hier geltenden Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229; vom 14. Dezember 1988 - 4 StR 565/88, StV 1990, 264).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 655/17
    Bloßes Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt nicht (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633 mwN).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen:

    Den Angeklagten M. hat das Landgericht zutreffend als (Mit-)Täter der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angesehen, da er mit dem Bereitstellen des Transportfahrzeugs mit niederländischen Kennzeichen, als Fahrer des die Transporte absichernden Begleitfahrzeugs und durch seine jederzeitige Abrufbereitschaft für den Mitangeklagten T. maßgebliche Tatbeiträge mit Bezug auf den Einfuhrvorgang selbst erbrachte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2021 - 3 StR 259/21 Rn. 5; Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 655/17 Rn. 5).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 259/21

    Mittäterschaft bei Einfuhr von Betäubungsmitteln (bloßes Veranlassen einer

    Das bloße Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt für die Annahme von Mittäterschaft regelmäßig nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 655/17, juris Rn. 5; vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20, juris Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 165/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633 Rn. 3; vom 21. August 2018 - 3 StR 655/17, juris Rn. 5; jeweils mwN).
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