Rechtsprechung
BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB
Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von Tabaksteuer); Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als strafbegründendes besonderes persönliches Merkmal) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 378 AO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 3 AO, § 28 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 28 Abs. 1, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, Art. 316h Satz 1 EGStGB, §§ 73 ff. StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 17 Abs. 4 OWiG
- rewis.io
"Erlangung" von verkürzter Tabaksteuer i.S.d. Einziehungsvorschriften
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsrechtliche Überprügung einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Entnahme einer Strafe aus dem nach § 27 Abs. 2 , § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO ohne Einbeziehung der weiteren in § ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 16.12.2013 - 5 KLs 4424 Js 11790/12
- LG Hanau, 18.12.2013 - 5 KLs 4424 Js 11790/12
- OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
- LG Hanau, 12.08.2015 - 5 KLs 4424 Js 11790/12
- LG Hanau, 08.12.2017 - 5 KLs 4424 Js 11790/12
- LG Hanau, 08.05.2018 - 4424 Js 11790/12
- BGH, 08.08.2019 - 1 StR 679/18
- BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 22
Wird zitiert von ... (8)
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Erforderlich ist insoweit, dass sich die ersparten Aufwendungen oder die Steuervorteile unmittelbar im Vermögen des Einziehungsadressaten niedergeschlagen haben (vgl. BGH…, Urteil vom 11.07.2019 - 1 StR 620/18, juris Rn. 19;… Beschlüsse vom 05.06.2019 - 1 StR 208/19, juris Rn. 10; vom 21.08.2019 - 1 StR 225/19, juris Rn. 23).Nach der Systematik der §§ 73 ff. StGB und dem ihr zugrundeliegenden Bruttoprinzip unterliegt nicht nur der Gewinn, sondern grundsätzlich alles, was durch die Tat erlangt wurde, ohne gewinnmindernde Abzüge der Einziehung (…BGH, Urteile vom 11.07.2019 - 1 StR 620/18, juris Rn. 18;… vom 18.12.2018 - 1 StR 36/17, juris Rn. 25; Beschluss vom 21.08.2019 - 1 StR 225/19, juris Rn. 21).
Bei der Berechnung des Erlangten ist daher zunächst von dem gesamten Erlös des Einziehungsadressaten ohne Abzug für die eigene Leistungserbringung und für eigene Aufwendungen auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2019 - 1 StR 225/19, juris Rn. 21;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 12 f.;… LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73 Rn. 19).
- BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …
Der Einziehung unterliegen damit nicht nur bestimmte Gegenstände wie bewegliche Sachen, Grundstücke oder dingliche und obligatorische Rechte, sondern auch geldwerte Vorteile wie etwa Dienstleistungen oder ersparte Aufwendungen wie etwa solche für Steuern (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 7; vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 Rn. 21 f. …und vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 7 f.;… Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 f.; je mwN). - BGH, 11.12.2019 - 5 StR 486/19
Tätigkeit als Sparkassenangestellter als Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher …
Dabei hat es zunächst unter Anwendung des Bruttoprinzips (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 mwN) das Taterlangte bestimmt und hiervon die vom Angeklagten S. auf seine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit entrichtete Einkommensteuer zutreffend nicht nach § 73d StGB in Abzug gebracht, da Steuern keine Aufwendungen für das Erlangen des Tatertrages sind (vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 78; Köhler, NStZ 2017, 497, 506; Korte, NZWiSt 2018, 231, 235).
- OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der …
Zwar hat die Kammer im weiteren Verlauf des Ursprungsverfahrens - nach Abtrennung des Verfahrens und Freispruch des vormals Angeklagten B - hinsichtlich vormals Mitangeklagter zum Teil auch auf Einziehungsentscheidungen in Höhe der jeweils hinterzogenen Steuern erkannt, die vor dem BGH allerdings keinen Bestand hatten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19). - OLG Braunschweig, 22.06.2021 - 1 Ws 88/21
Verfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses
Jedenfalls seit der Reform des Vermögensabschöpfungsrechts, die u.a. wegen fehlender klarer Leitlinien der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. "Bruttoprinzip" zur Bestimmung des erlangten Etwas erfolgte (…vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 46f.), erfasst das Erlangte jede Bereicherung, die aufgrund der Straftat eingetreten ist (BGH; Beschluss vom 21. August 2019, 1 StR 225/19, zitiert nach juris, Rn. 21;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73 Rn 19), wozu auch der vereinbarte Werklohn gehört (…Fischer, a.a.O., Rn. 21). - BGH, 22.10.2019 - 1 StR 199/19
Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauch- und Warensteuern (ersparte Steuer …
b) Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Senat darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur dann gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 20; Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 Rn. 25). - BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der …
Zudem ist nicht erkennbar, dass der Angeklagte über einen dem Haftungsbetrag entsprechenden Vermögenszuwachs verfügte (…vgl. für die Hinterziehung von Umsatz- und Verbrauchsteuern sowie Einfuhrabgaben: BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 555/19 Rn. 10 mwN; vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 Rn. 23 …und vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18 Rn. 16;… Urteile vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19 Rn. 11 …und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 20). - BGH, 12.02.2020 - 1 StR 344/19
Steuerhinterziehung (steuerliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches …
Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Senat in seiner neueren Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur dann gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 20; Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 Rn. 25).