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   BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18   

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BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18 (https://dejure.org/2019,36710)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2019 - 3 StR 221/18 (https://dejure.org/2019,36710)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18 (https://dejure.org/2019,36710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 225a StPO; § 269 StPO; § 323 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; Beamtenstellung; persönliche und fachliche Eignung; private Anstellungsverhältnisse; Leistungserbringung; besondere Vertrauenswürdigkeit); Übernahme der Sache durch das Gericht höherer Ordnung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO, § ... 346 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 1, § 352 Abs. 1 StPO, § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 225a Abs. 1 StPO, § 24 Abs. 2 GVG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 6 StPO, § 269 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 55 StGB, § 323 Abs. 1 StPO, §§ 216 bis 225 StPO, § 225a StPO, § 4 StPO, § 225 Abs. 3 Satz 1 StPO, §§ 460, 462 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 263 StGB, § 823 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des zur Urteilsfindung berufenen Strafgerichts von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens; Anstellungsbetrug als Unterfall des Eingehungsbetruges hinsichtlich Ermittlung des Eintritts eines Vermögensschadens

  • rewis.io

    Strafprozess: Gesamtstrafenbildung bei Verfahrensverschmelzung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren; Voraussetzungen eines Tankbetrugs; Anstellungsbetrug als Krankenpfleger durch Verschweigen vermögensrechtlicher Vorstrafen gegenüber einer JVA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 6 ; StGB § 55 ; StGB § 263
    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des zur Urteilsfindung berufenen Strafgerichts von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens; Anstellungsbetrug als Unterfall des Eingehungsbetruges hinsichtlich Ermittlung des Eintritts eines Vermögensschadens

  • datenbank.nwb.de

    Strafprozess: Gesamtstrafenbildung bei Verfahrensverschmelzung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren; Voraussetzungen eines Tankbetrugs; Anstellungsbetrug als Krankenpfleger durch Verschweigen vermögensrechtlicher Vorstrafen gegenüber einer JVA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 263 StGB

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Vermögensschaden beim sog. Anstellungsbetrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 291
  • StV 2020, 752
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Nach der bisherigen, vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass sich unter dem Gesichtspunkt des sog. Anstellungsbetruges gemäß § 263 StGB strafbar machen kann, wer durch wahrheitswidrige Angaben eine Anstellung im öffentlichen Dienst erschleicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1 mwN; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95, NJW 1998, 2589).

    Die nach Vertragsschluss erbrachten Leistungen können bei der Beurteilung der Frage, ob bei Vertragsschluss eine Vermögensgefährdung eingetreten war, als Indiz herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4 f. mwN).

    Wenn der Beamte wegen fehlender persönlicher Eignung nicht hätte eingestellt werden dürfen oder hätte entlassen werden müssen, ist demgemäß ein Vermögensschaden anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 6 f. mwN).

  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Ausnahmsweise sind die für Beamte entwickelten Grundsätze dann anzuwenden, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern und mit Rücksicht darauf die Bezahlung höher ausfällt oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge - ähnlich wie bei Beamten - eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Dauer früherer Beschäftigung abhängen (BGH, Urteile vom 21. Juli 1961 - 4 StR 93/61, NJW 1961, 2027, 2028; vom 4. Mai 1962 - 4 StR 71/62, BGHSt 17, 254, 256).

    Ebenso wenig stellen das Ansehen der Vollzugsanstalt oder die Lauterkeit ihrer Angestellten einen Vermögenswert dar (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1962 - 4 StR 71/62, BGHSt 17, 254, 258 f.).

  • RG, 13.07.1939 - 3 D 472/39

    Erschleicht jemand eine Anstellung auf Privatdienstvertrag, die eine besondere

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Auf private Anstellungsverhältnisse sind die für Beamte entwickelten Maßstäbe grundsätzlich nicht übertragbar (so schon RG, Urteil vom 13. Juli 1939 - 3 D 472/39, RGSt 73, 268).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Allerdings berührt dieser Mangel den Schuldspruch nicht, weil die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen jedenfalls belegen, dass dem betroffenen Telekommunikationsunternehmen ein bezifferbarer Mindestschaden entstand (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).
  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZN 610/07

    Arbeitsvergütung bei Minderleistung

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Danach steht einem Arbeitgeber in Fällen qualitativ mangelhafter Arbeitsleistungen kein Minderungsanspruch in Bezug auf das Arbeitsentgelt gegen den Arbeitnehmer zu (BAG, Urteil vom 6. Juni 1972 - 1 AZR 438/71, BAGE 24, 286, 289; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 AZN 610/07, BB 2007, 1903).
  • BAG, 06.06.1972 - 1 AZR 438/71

    Rückzahlung des Arbeitsentgelts bei nicht vollwertiger Leistungserbringung

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Danach steht einem Arbeitgeber in Fällen qualitativ mangelhafter Arbeitsleistungen kein Minderungsanspruch in Bezug auf das Arbeitsentgelt gegen den Arbeitnehmer zu (BAG, Urteil vom 6. Juni 1972 - 1 AZR 438/71, BAGE 24, 286, 289; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 AZN 610/07, BB 2007, 1903).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10

    Voraussetzung für die Verurteilung wegen Anstellungsbetrugs

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Daraus folgt - worauf allerdings die Strafkammer vorliegend abgestellt hat -, dass bei privaten Anstellungsverhältnissen ein Vermögensschaden nicht schon deshalb anzunehmen ist, weil der Getäuschte den Täter ohne die Täuschung nicht eingestellt hätte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 2010 - III-3 RVs 145/10, StV 2011, 734).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fallgestaltungen abgesehen, bedeutet dies, dass der Schaden der Höhe nach zu beziffern und seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 211 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75).
  • BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78

    Verurteilung wegen tateinheitlich mit Urkundenfälschung begangenen Betruges -

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Darüber hinaus ist ein Gefährdungsschaden darin zu sehen, dass ein Angestellter erhebliche Vorstrafen wegen Vermögensdelikten verschwiegen hatte und in der neuen Stellung über Vermögen des Arbeitgebers verfügen konnte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78, NJW 1978, 2042).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fallgestaltungen abgesehen, bedeutet dies, dass der Schaden der Höhe nach zu beziffern und seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 211 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50

    Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal

  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 15 Sa 980/11

    Täuschung über die eigene Qualifikation bei Eingehung des Arbeitsverhältnisses -

  • BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14

    Sachliche Zuständigkeit (Recht auf den gesetzlichen Richter; grundsätzliche

  • BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89

    Anforderungen an einen Revisionsantrag - Erhebung der allgemeinen Sachrüge -

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 652/98

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag im Revisionsverfahren

  • BGH, 27.06.1989 - 4 StR 236/89

    Nachträgliche Entscheidung auf eine Gesamtstrafe im Beschlussverfahren - Wechsel

  • BGH, 03.02.2016 - 2 StR 159/15

    Sachliche Zuständigkeit (Recht auf den gesetzlichen Richter; grundsätzliche

  • BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90

    Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren

  • BGH, 10.09.1990 - 3 StR 281/90

    Verbindung zweier Verfahren zur gleichzeitigen Verhandlung bei Vorliegens eines

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86

    Überleitung eines Berufungsverfahrens in ein erstinstanzliches Strafverfahren

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 306/02

    Vorlage an das Schwurgericht (Analogie im Berufungsverfahren; Prozessökonomie);

  • BGH, 18.04.1991 - 4 StR 131/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen gefährlicher

  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15

    Betrug (vollendeter Betrug durch Tanken an Selbstbedienungstankstelle:

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

  • AG München, 23.11.2020 - 823 Ls 231 Js 185686/19

    Jura-Hochstapler verurteilt: "Das Geld war es nicht, das war es nie. Es war die

    Im Rahmen des sog. Anstellungsbetrugs ist - wie auch im vorliegenden Fall - insbesondere das Tatbestandsmerkmal des Vermögensschadens bzw. der schadensgleichen Vermögensgefährdung problematisch (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 2020, 291; MüKo StGB/Hefendehl, 3. Aufl. 2019, StGB § 263, Rn. 667-676 m.w.N.).

    Nach Auffassung des Gerichts und im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.08.2019 (BGH NStZ 2020, 291) sind die für Beamte entwickelten Grundsätze im Rahmen des Anstellungsbetruges gemäß § 263 StGB ausnahmsweise auf den hier vorliegenden Fall anzuwenden.

  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    (a) Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verfahrensverbindung einer erstinstanzlichen landgerichtlichen Strafsache mit einer beim Landgericht anhängigen Berufungssache in analoger Anwendung des § 4 Abs. 1 StPO nicht in Betracht kommt, wenn das mit der Berufung angefochtene amtsgerichtliche Urteil teilweise in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348, 350 f.; Beschlüsse vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 17; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 292 f.).

    Allerdings hat das Landgericht im weiteren Verfahren aufgrund der innerprozessualen Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202, 205; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 293) die eingetretene Teilrechtskraft zu beachten und darf in der hinzuverbundenen Sache nur insoweit erstinstanzlich verhandeln, als Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.

  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Verfügung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 293 Rn. 29; Urteil vom 12. März 1996 ? 1 StR 702/95, BGHSt 45, 1, 13; Urteil vom 4. Mai 1962 - 4 StR 71/62, BGHSt 17, 254, 255).
  • OLG Celle, 15.12.2023 - 1 ORs 2/23

    Revision in einem Verfahren wegen der Verurteilung des Angeklagten wegen

    Die nach Vertragsschluss erbrachten Leistungen können - namentlich bei längeren Beschäftigungsverhältnissen - bei der Beurteilung der Frage, ob bei Vertragsschluss eine Vermögensgefährdung eingetreten war, als Indiz herangezogen werden (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18 , juris Rn. 29 mwN).

    (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18 , juris Rn. 35 mwN).

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Unter rechtlichen Gesichtspunkten vermag sie keine gleichwertige Gegenleistung zu erbringen, da sie wegen Fehlens der fachlichen Voraussetzungen nicht hätte angestellt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 293 f.; Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 152).
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 454/21

    Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    Inwieweit in Fällen objektiver Willkür anderes gelten kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2016 - 2 StR 159/15, BGHR StPO § 269 Unzuständigkeit 9 Rn. 15 ff. mwN; Beschluss vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291 Rn. 10), ist hier nicht näher zu erörtern, weil eine solche ersichtlich nicht vorliegt.
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 74/21

    Betrug (Tankbetrug: Bemerken durch Tankstellenbeschäftigten; Irrtumserregung)

    Fehlt - wie hier - eine entsprechende Feststellung, ist mangels Irrtumserregung nur ein versuchter Betrug gegeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109 Rn. 4; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18 Rn. 18).
  • AG Frankfurt/Main, 13.01.2023 - 915 Ds 3510 Js 231422/20
    Die Anordnung der Einziehung stünde hier nach Auffassung des Gerichts im Wertungswiderspruch zu arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2019 - 3 StR 221/18).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2022 - 1 RVs 71/21

    Vorlage gefälschter Dokumente aus der ehemaligen Sowjetunion durch Lehrer als

    Zu unterscheiden ist in diesem Zusammenhang zwischen der auf Täuschung beruhenden Begründung eines - hier vorliegenden - privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses und der Erschleichung einer Beamtenstellung (vgl. hierzu BGH NStZ 2020, 291 ff.; Satzger in: Satzger/ Schluckebier/ Widmaier, StGB, 5. Auflage [2021], § 263 Rdnrn. 276 ff.).
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