Rechtsprechung
BGH, 21.09.1954 - 5 StR 400/54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,4818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 21.09.1954 - 5 StR 400/54
Wenn der Bundesgerichtshof demgegenüber für den Tatbestand des "Unzuchttreibens" in den §§ 175, 175 a StGB eine Betätigung von einer gewissen Stärke und Dauer verlangt, so hat das im Wortsinn und in der geschichtlichen Entwicklung der Strafbestimmungen über die Unzucht zwischen Männern seinen besonderen Grund (BGHSt 1, 293 f [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]). - BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.09.1954 - 5 StR 400/54
Die Revision weist allerdings mit Recht darauf hin, daß wegen Versuches nur bestraft werden kann, wer den gesamten Tatbestand des vollendeten Verbrechens will, und daß ein vollendetes Verbrechen nach § 175 a Nr. 3 StGB voraussetzt, daß der Minderjährige den Tatbestand des § 175 StGB nach der äußeren und inneren Tatseite erfüllt (BGHSt 2, 40). - BGH, 13.05.1953 - 4 StR 56/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.09.1954 - 5 StR 400/54
Aus den Ausführungen des Urteiles, insbesondere zu dem mit einem Freispruch endenden Fall Sch., geht deutlich hervor, daß die Strafkammer sich wohl bewußt war, daß es auch nur handgreifliche Zudringlichkeiten gibt, die nicht als unzüchtige Handlungen im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB aufgefaßt werden können (vgl hierzu BGH JZ 1953, 643 = NJW 1954, 120).
- BGH, 24.11.1970 - 1 StR 544/70
Unabhängigkeit der Dauer und Intensität für die Annahme einer unzüchtigen …
In objektiver Hinsicht spielt es zwar keine Rolle, ob die unzüchtige Handlung von größerer oder geringerer Stärke und von längerer oder kürzerer Dauer war (BGH, Urteil vom 21. September 1954 - 5 StR 400/54 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 174 Rdn. 15).