Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,3799
BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55 (https://dejure.org/1956,3799)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1956 - 2 StR 68/55 (https://dejure.org/1956,3799)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1956 - 2 StR 68/55 (https://dejure.org/1956,3799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,3799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Antragsstellung und der Antragsbegründung für den Anschlusskläger nach § 404 Strafprozessordnung (StPO) - Gleichzeitige Verwendbarkeit eines Richters bzw. eines Hilfsrichters bei einem Landgericht und einem Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1767
  • MDR 1957, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Die Strafkammer war nicht schon deshalb unvorschriftsmäßig besetzt, weil wegen Verhinderung des Vorsitzenden und seines Vertreters neben einem planmäßigen Richter zwei Hilfsrichter mitgewirkt haben (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]).

    Die Revision behauptet auch nicht, daß entgegen den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätzen bei dem Landgericht über mehrere Geschäftsjahre dem feststehenden Bedarf an Richtern zum wesentlichen Teil und ständig mit Hilfsrichtern genügt wird (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9, 107) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55].

  • RG, 02.06.1932 - II 336/32

    1. Ist die in Kapitel I § 1 Abs. 1 und § 19 des sechsten Teils der dritten

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Den als möglich vorgestellten Nachteil der Gefährdung hat er nicht nur in Kauf genommen, sondern auch innerlich gebilligt (RGSt 53, 194; 61, 211; 66, 255[262]).

    Zu Recht hat die Strafkammer auch angenommen, bedingter Vorsatz genüge (RGSt 66, 255, 261).

  • RG, 14.04.1930 - II 597/30

    Kann ein Abweichen von der in § 326 StPO. vorgesehenen Reihenfolge der

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Die Verteidigung wird dadurch nicht beschränkt (vgl RGSt 64, 133).
  • RG, 05.11.1925 - II 624/25

    Ist der Anstifter des Gehilfen im Verhältnis zur Haupttat sein Mitgehilfe? Geht

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe das Tun der Angeklagten K. und R. gefördert und sich dadurch einer Beihilfe zum Betrug und zur Untreue schuldig gemacht, ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden (RGSt 59, 396).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Die Rüge ist unzulässig, da die Revision nicht die Beweismittel angibt, die die Strafkammer hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Hierauf kann aber die Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gestützt werden (BGHSt 1, 391.
  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Es bedarf keiner Erörterung, ob dies rechtlich zutreffend ist, da der Angeklagte dadurch nicht beschwert ist (RG in DR 1939, 1310; RGSt 70, 26, 344 [349]).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55
    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Die Revision behauptet auch nicht, daß entgegen den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätzen bei dem Landgericht über mehrere Geschäftsjahre dem feststehenden Bedarf an Richtern zum wesentlichen Teil und ständig mit Hilfsrichtern genügt wird (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9, 107) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55].
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Der erkennende Senat hat auch bereits entschieden, daß eine Anstiftung oder Beihilfe zu einer unvorsätzlichen Tat nach dem geltenden Strafrecht und nach der vom Bundesgerichtshof vertretenen Handlungs- und Schuldlehre nicht möglich sind, sie vielmehr voraussetzen, daß der Haupttäter vorsätzlich handelt (2 StR 87/55 Urteil vom 6. Juli 1956, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
    Sie folgt damit der vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs früher vertretenen Rechtsauffassung (BGHSt 4, 355, 5, 47).
  • RG, 17.03.1893 - 506/93

    Inwieweit ist der Vorsitzende in der Hauptverhandlung berechtigt und

  • RG, 10.05.1935 - 1 D 757/34

    1. Gehört zum äußeren Tatbestande der genossenschaftlichen Untreue die

  • RG, 22.02.1927 - I 22/27

    Kann Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. vorliegen, wenn ein Bevollmächtigter

  • RG, 07.02.1919 - II 1/19

    1. Zum Begriff des absichtlichen Handelns zum Nachteil einer Genossenschaft durch

  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03

    Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (geordnete Zeugenbefragung; sachfremdes

    Seine Leitungsbefugnis umfaßt auch die Befugnis, die sachgerechte Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zu gewährleisten und insbesondere für die sachgerechte Ausübung des Fragerechts (§ 240 Abs. 2, § 241a StPO) durch die Verfahrensbeteiligten Sorge zu tragen (BGHSt 16, 67, 70 f.; BGH MDR 1957, 53).
  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der

    Abgeleitet aus dem Recht der Sachleitung bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge, in der die Prozessbeteiligten gehört werden (vgl. BGH MDR 57, 53; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 238 Rn. 5) und in der die einzelnen Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. Becker in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 238 Rn. 11 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht